Glossar
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das erste Gespräch in einer Praxis, wenn Sie Psychotherapie über die Krankenkasse möchten. Dort klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, ob Sie eine Behandlung brauchen und welche. Einen Antrag bei der Kasse brauchen Sie dafür nicht.
- Begriff
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was der Begriff bedeutet
Erwachsene haben bis zu sechs Termine von mindestens 25 Minuten, zusammen bis zu 150 Minuten. Kinder und Jugendliche haben bis zu zehn Termine mit zusammen 250 Minuten. Bis zu 100 Minuten davon dürfen Eltern oder andere Bezugspersonen ohne das Kind kommen.
Dieser Anspruch gilt je Krankheitsfall. Ein Krankheitsfall umfasst das Vierteljahr des ersten Termins und die drei Vierteljahre danach, in derselben Praxis und bei derselben Kasse. Wechseln Sie die Praxis oder die Krankenkasse, haben Sie erneut Anspruch auf die Sprechstunde.
Bevor Probestunden, eine Akutbehandlung oder eine Therapie beginnen, brauchen Sie mindestens 50 Minuten Sprechstunde. Das muss nicht in derselben Praxis gewesen sein. Ohne Sprechstunde geht es nur, wenn Sie die Psychotherapeutin wechseln oder wegen einer seelischen Erkrankung aus Klinik oder Reha entlassen wurden.
Am Ende bekommen Sie ein Formular mit dem Ergebnis und einer Empfehlung, das PTV 11. Steht darauf ein Vermittlungscode, hilft Ihnen die 116117 bei der Suche nach Probestunden oder einer Akutbehandlung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Psychotherapie-Richtlinie, Erstfassung vom 19.02.2009, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
- Psychotherapie: Fragen und Antworten (FAQ zur Psychotherapeutischen Sprechstunde), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
- Psychotherapie-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026 (Richtlinientext als PDF), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
- 116117: Psychotherapie (Vermittlung von Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzungen), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / 116117,
Einsatz von KI
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.