Psychotherapeuten lokal
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit blauem Lesebändchen und einer kleinen goldfarbenen Tischglocke auf einem hellen Schreibtisch, Symbolbild für das Glossar psychotherapeutischer Fachbegriffe

Glossar zu Psychotherapie und Krankenkasse

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen bei der Suche nach einem Therapieplatz, im Antrag an die Krankenkasse oder in der Therapie begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

10 Begriffe

Approbation (psychotherapeutisch)

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu arbeiten. Sie gilt ohne Ablaufdatum. Ohne Approbation oder eine befristete Erlaubnis darf sich niemand Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nennen.

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Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Das Psychotherapeutengesetz ist das Bundesgesetz für den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. Es regelt Ausbildung, Prüfung und Approbation. Seit September 2020 führt ein eigenes Studium der Psychotherapie zu diesem Beruf.

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Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln seelische Erkrankungen mit Psychotherapie, ohne Medizin studiert zu haben. Sie haben Psychologie studiert und danach eine staatlich geprüfte Ausbildung abgeschlossen. Die Bezeichnung stammt aus dem Recht vor September 2020.

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Ärztlicher Psychotherapeut / Ärztliche Psychotherapeutin

Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten. Sie haben Medizin studiert und sich danach in Psychotherapie weitergebildet. Als Ärzte dürfen sie auch Medikamente verschreiben.

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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten behandeln seelische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Über die Krankenkasse behandeln sie Menschen, deren Therapie vor dem 21. Geburtstag beginnt.

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Heilpraktiker für Psychotherapie

Eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat vom Gesundheitsamt die Erlaubnis bekommen, seelische Beschwerden zu behandeln. Dafür sind weder Approbation noch Studium nötig. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt diese Behandlung nicht.

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Kassensitz / Kassenzulassung

Ein Kassensitz ist die Erlaubnis, Psychotherapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Er gilt für einen bestimmten Ort. Fachleute sagen auch Kassenzulassung.

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Bedarfsplanung (Zahl der Kassensitze)

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer Region mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Sie soll genug Therapieplätze in der Nähe sichern. Gleichzeitig soll sie verhindern, dass sich zu viele Praxen an einem Ort ballen.

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Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss entscheidet, wer einen Kassensitz bekommt. In ihm sitzen gleich viele Vertreter der Praxen und der Krankenkassen. Seine Geschäfte führt die Kassenärztliche Vereinigung, der Verband der Kassenpraxen.

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Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das erste Gespräch in einer Praxis, wenn Sie Psychotherapie über die Krankenkasse möchten. Dort klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, ob Sie eine Behandlung brauchen und welche. Einen Antrag bei der Kasse brauchen Sie dafür nicht.

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