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Taschenrechner neben einer Mappe mit Unterlagen auf einem hellen Schreibtisch, Symbolbild für die Kostenerstattung einer Psychotherapie

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Kostenerstattung für Psychotherapie in der Privatpraxis

Ja, die Krankenkasse bezahlt eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden und die Privatpraxis eine Approbation hat. Den Antrag stellen Sie vor der ersten Stunde. Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen, holt sie ein Gutachten ein, innerhalb von 5 Wochen. Die Checkliste zeigt die 5 Schritte davor.

Antwort der Kasse auf Ihren Antrag
spätestens nach 3 Wochen
Sozialgesetzbuch V, § 13 Kostenerstattung, gesetze-im-internet.de, Stand 12. September 2026
Antwort, wenn die Kasse ein Gutachten einholt
spätestens nach 5 Wochen
Sozialgesetzbuch V, § 13 Kostenerstattung, gesetze-im-internet.de, Stand 12. September 2026
Widerspruch gegen eine Ablehnung
innerhalb von einem Monat
Sozialgerichtsgesetz, § 84 Widerspruchsfrist, gesetze-im-internet.de, Stand 12. September 2026

6 Dinge, die Sie vor dem Antrag wissen sollten

  • Stellen Sie den Antrag, bevor die erste Stunde in der Privatpraxis stattfindet. Für Stunden vor der Entscheidung der Kasse bekommen Sie das Geld meist nicht zurück.
  • Wie viele Absagen von Praxen mit Kassenzulassung Sie brauchen, steht in keinem Gesetz. Jede Krankenkasse handhabt das anders. Eine Liste mit Datum, Praxis und genannter Wartezeit ist Ihr Beleg.
  • Ab wann eine Wartezeit zu lang ist, regelt kein Gesetz. Eine feste Grenze gibt es nur für die Akutbehandlung über die Terminservicestelle: höchstens 2 Wochen.
  • Die Privatpraxis braucht eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung. Eine Behandlung bei Heilpraktikern für Psychotherapie bezahlt die Krankenkasse nicht.
  • Einen Betrag je Stunde nennt die Checkliste nicht, weil es dafür keine verlässliche Quelle gibt. Klären Sie das Honorar vorher schriftlich mit der Praxis.
  • In einer akuten Krise hilft die Checkliste nicht. Rufen Sie den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 an.
Was davon haben Sie schon erledigt?

0 von 5 Schritten erledigt.

Ihr nächster Schritt

Gehen Sie zuerst in eine psychotherapeutische Sprechstunde

Die Sprechstunde ist das erste Gespräch in einer Praxis mit Kassenzulassung. Dort klärt die Therapeutin, ob Sie eine Behandlung brauchen und welche infrage kommt. Am Ende bekommen Sie das Formular PTV 11 mit dem Ergebnis. Für den Antrag auf Kostenerstattung ist dieses Blatt der erste Beleg.

Erwachsene haben bis zu 6 Termine von mindestens 25 Minuten, zusammen höchstens 150 Minuten. Kinder und Jugendliche haben bis zu 10 Termine, zusammen höchstens 250 Minuten.

Einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116117. Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Kommen Sie gerade aus einer Klinik oder einer Reha, dürfen Sie ohne Sprechstunde mit Probestunden oder einer Akutbehandlung beginnen.

Nachlesen im Gesetz: Psychotherapie-Richtlinie, § 75 Abs. 1a SGB V

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis?

Ja, die Krankenkasse bezahlt eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden. Dieser Weg heißt Kostenerstattung. Sie stellen den Antrag vor der ersten Stunde, und die Therapeutin oder der Therapeut braucht eine Approbation. Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen.

Wie viele Absagen brauche ich für die Kostenerstattung einer Psychotherapie?

Eine feste Zahl an Absagen für die Kostenerstattung gibt es nicht. Weder das Gesetz noch die Regeln der Krankenkassen nennen eine. Jede Kasse handhabt das anders. Führen Sie deshalb eine Liste mit Datum, Name der Praxis und der Wartezeit, die man Ihnen genannt hat.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Entscheidung über die Kostenerstattung?

Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag auf Kostenerstattung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen rechtzeitig schriftlich mitteilen, warum. Fehlt diese Nachricht, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Bezahlt die Krankenkasse auch Heilpraktiker für Psychotherapie?

Nein, die Krankenkasse bezahlt keine Behandlung bei Heilpraktikern für Psychotherapie, auch nicht über die Kostenerstattung. Das Gesetz verlangt eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut und eine abgeschlossene Weiterbildung. Fragen Sie die Privatpraxis vor dem Antrag nach einer schriftlichen Bestätigung.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnt?

Gegen die Ablehnung der Kostenerstattung legen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Bleibt die Kasse dabei, können Sie innerhalb von einem Monat beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an. Beraten lässt Sie kostenlos die Unabhängige Patientenberatung unter 0800 011 77 22.

Ratgeber zu Kosten, Therapieplatz und Antrag