
Was kostet eine Psychotherapie, und wer bezahlt sie?
Eine Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung kostet Sie nichts, auch keine Zuzahlung.
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Ja, die Krankenkasse bezahlt eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden und die Privatpraxis eine Approbation hat. Den Antrag stellen Sie vor der ersten Stunde. Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen, holt sie ein Gutachten ein, innerhalb von 5 Wochen. Die Checkliste zeigt die 5 Schritte davor.
0 von 5 Schritten erledigt.
Ihr nächster Schritt
Die Sprechstunde ist das erste Gespräch in einer Praxis mit Kassenzulassung. Dort klärt die Therapeutin, ob Sie eine Behandlung brauchen und welche infrage kommt. Am Ende bekommen Sie das Formular PTV 11 mit dem Ergebnis. Für den Antrag auf Kostenerstattung ist dieses Blatt der erste Beleg.
Erwachsene haben bis zu 6 Termine von mindestens 25 Minuten, zusammen höchstens 150 Minuten. Kinder und Jugendliche haben bis zu 10 Termine, zusammen höchstens 250 Minuten.
Einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116117. Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Kommen Sie gerade aus einer Klinik oder einer Reha, dürfen Sie ohne Sprechstunde mit Probestunden oder einer Akutbehandlung beginnen.
Nachlesen im Gesetz: Psychotherapie-Richtlinie, § 75 Abs. 1a SGB V
Ihr nächster Schritt
Die Krankenkasse bezahlt eine Privatpraxis nur, wenn sie Ihnen selbst nicht rechtzeitig einen Platz verschaffen konnte. Das müssen Sie zeigen können. Führen Sie dafür eine einfache Liste, je Absage eine Zeile: Datum, Name der Praxis, ob Sie angerufen oder geschrieben haben, und die Wartezeit, die man Ihnen genannt hat.
Wie viele Absagen genügen, steht in keinem Gesetz. Die Krankenkassen handhaben das unterschiedlich. Wichtig ist, dass Ihre Liste über mehrere Wochen reicht und dass ein Fremder sie nachvollziehen kann.
Nachlesen im Gesetz: § 13 SGB V
Ihr nächster Schritt
Die Terminservicestelle erreichen Sie unter 116117, rund um die Uhr an jedem Tag der Woche. Sie vermittelt Termine in Praxen mit Kassenzulassung. Für eine Akutbehandlung, also schnelle Hilfe in einer schweren Phase, darf die Wartezeit höchstens 2 Wochen betragen.
Notieren Sie Datum, Vorgangsnummer und Ergebnis. Bekommen Sie über die Stelle einen zumutbaren Platz, gehen Sie dorthin, und eine Kostenerstattung entfällt. Bekommen Sie keinen, haben Sie den Beleg, auf den es ankommt.
Nachlesen im Gesetz: § 75 Abs. 1a SGB V
Ihr nächster Schritt
Die Krankenkasse erstattet nur eine Behandlung bei Fachleuten mit Approbation, also mit staatlicher Zulassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Dazu kommt eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Verfahren, das die Kasse bezahlt, etwa in Verhaltenstherapie. Wer vor September 2020 approbiert wurde, weist stattdessen seine Fachkunde in einem solchen Verfahren nach.
Eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung kann diese Bedingungen erfüllen. Heilpraktiker für Psychotherapie erfüllen sie nicht, weil sie keine Approbation haben. Ihre Behandlung bezahlt die Kasse auch über die Kostenerstattung nicht.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, bevor Sie den Antrag stellen. Am Namen einer Praxis lässt sich das nicht immer erkennen, und OpenStreetMap unterscheidet beide Gruppen nicht.
Nachlesen im Gesetz: § 13 SGB V, § 95c SGB V
Ihr nächster Schritt
Jetzt haben Sie alles zusammen. Schicken Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse, und zwar bevor die erste Stunde in der Privatpraxis stattfindet. Für Stunden vor der Entscheidung der Kasse bekommen Sie das Geld meist nicht zurück.
In den Umschlag gehören fünf Dinge:
Welche Unterlagen Ihre Kasse genau verlangt, steht in keinem Gesetz. Fragen Sie im Zweifel vorher nach. Klären Sie auch das Honorar je Stunde schriftlich mit der Praxis. Die Kasse erstattet, soweit die Behandlung nötig war, und was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Nachlesen im Gesetz: § 13 SGB V, § 95c SGB V
Alles erledigt
Ab dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Krankenkasse eingeht, hat sie 3 Wochen Zeit für ihre Entscheidung. Holt sie ein Gutachten ein, etwa beim Medizinischen Dienst, sind es 5 Wochen.
Schafft die Kasse das nicht, muss sie Ihnen rechtzeitig schriftlich mitteilen, warum. Fehlt diese Nachricht, gilt Ihr Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt. Dann muss die Kasse die Kosten der Behandlung erstatten, die Sie danach beginnen.
Lehnt die Kasse ab, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Haben Sie den Bescheid im Ausland bekommen, haben Sie drei Monate Zeit. Bleibt die Kasse beim Nein, können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an.
Nachlesen im Gesetz: § 13 SGB V, § 84 SGG, § 87 SGG, § 183 SGG
Das ändert die Lage
Für Stunden, die schon stattgefunden haben, wird es schwierig. Die Kasse erstattet Kosten, die entstanden sind, weil sie selbst nicht rechtzeitig helfen konnte oder zu Unrecht abgelehnt hat. Wer vor ihrer Entscheidung beginnt, kann das kaum noch zeigen.
Stellen Sie den Antrag trotzdem jetzt, damit wenigstens die weiteren Stunden erfasst sind. Eine Ausnahme kennt das Gesetz für Behandlungen, die nicht warten konnten. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.
Lassen Sie sich dazu beraten, zum Beispiel kostenlos bei der Unabhängigen Patientenberatung unter 0800 011 77 22. Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung.
Nachlesen im Gesetz: § 13 SGB V, Unabhängige Patientenberatung
Ja, die Krankenkasse bezahlt eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden. Dieser Weg heißt Kostenerstattung. Sie stellen den Antrag vor der ersten Stunde, und die Therapeutin oder der Therapeut braucht eine Approbation. Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen.
Eine feste Zahl an Absagen für die Kostenerstattung gibt es nicht. Weder das Gesetz noch die Regeln der Krankenkassen nennen eine. Jede Kasse handhabt das anders. Führen Sie deshalb eine Liste mit Datum, Name der Praxis und der Wartezeit, die man Ihnen genannt hat.
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag auf Kostenerstattung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen rechtzeitig schriftlich mitteilen, warum. Fehlt diese Nachricht, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Nein, die Krankenkasse bezahlt keine Behandlung bei Heilpraktikern für Psychotherapie, auch nicht über die Kostenerstattung. Das Gesetz verlangt eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut und eine abgeschlossene Weiterbildung. Fragen Sie die Privatpraxis vor dem Antrag nach einer schriftlichen Bestätigung.
Gegen die Ablehnung der Kostenerstattung legen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Bleibt die Kasse dabei, können Sie innerhalb von einem Monat beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an. Beraten lässt Sie kostenlos die Unabhängige Patientenberatung unter 0800 011 77 22.

Eine Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung kostet Sie nichts, auch keine Zuzahlung.
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Einen Psychotherapieplatz finden Sie in drei Schritten.
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Vor einer Psychotherapie haben Sie 2 bis 4 Probestunden zu je 50 Minuten, sie heißen probatorische Sitzungen.
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