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Probatorische Sitzungen und Antrag auf Psychotherapie

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Vor einer Psychotherapie haben Sie 2 bis 4 Probestunden zu je 50 Minuten, sie heißen probatorische Sitzungen. Kinder und Jugendliche haben 2 mehr. Die Probestunden zählen nicht zu Ihren Therapiestunden. Danach holt die Praxis einen kurzen Bericht Ihrer Ärztin ein, und Sie stellen den Antrag. Über eine Kurzzeittherapie entscheidet die Kasse innerhalb von 3 Wochen.

Probestunden vor der Therapie
2 bis 4
Psychotherapie-Richtlinie, § 12 Absatz 3, Stand 17. Juni 2026
Antwort der Kasse auf eine Kurzzeittherapie
spätestens nach 3 Wochen
Psychotherapie-Richtlinie, § 34 Absatz 1 Satz 4, Stand 17. Juni 2026
Bericht der Ärztin nach der Untersuchung
spätestens nach 3 Wochen
Psychotherapie-Richtlinie, § 32 Absatz 2, Stand 17. Juni 2026
Ein heller Therapieraum mit zwei Sesseln, die sich gegenüberstehen, einem kleinen Tisch mit zwei Gläsern Wasser und einer Pflanze.
In den Probestunden klären Sie, ob Sie mit der Psychotherapeutin arbeiten möchten. Bild: KI generiert.

Was in den Probestunden geklärt wird

Probatorische Sitzungen sind Probestunden vor der eigentlichen Therapie. Sie haben vier Aufgaben. Die Therapeutin klärt genauer, welche Erkrankung Sie haben, und prüft, ob eine Psychotherapie das Richtige ist. Dazu kommt die Frage, welches Verfahren passt, und ob Sie beide gut zusammenarbeiten können.

Der letzte Punkt ist wichtig. Gemeint ist genau das Gefühl, das Sie in den ersten Stunden haben. Passt es nicht, dürfen Sie nach den Probestunden aufhören und eine andere Praxis suchen. Therapiestunden verlieren Sie dadurch nicht.

Erwachsene haben mindestens 2 und höchstens 4 Probestunden. Eine Probestunde dauert einzeln 50 Minuten, in der Gruppe 100 Minuten. Kinder, Jugendliche und Menschen mit einer geistigen Behinderung können 2 weitere Probestunden bekommen.

So viele Probestunden gibt es und wie lange sie dauern.
FrageRegel
Wie viele Probestunden?mindestens 2, höchstens 4
Wie lange dauert eine?50 Minuten einzeln, 100 Minuten in der Gruppe
Kinder und Jugendliche2 weitere möglich, ebenso bei Menschen mit geistiger Behinderung
Wie viele davon einzeln?mindestens 1, ohne vorherige Sprechstunde von 50 Minuten in derselben Praxis mindestens 2
Zählen sie zu den Therapiestunden?nein

Welche Formulare Sie bekommen und unterschreiben

Die Formulare tragen das Kürzel PTV. Jedes hat eine feste Aufgabe, und zwei davon bekommen Sie selbst in die Hand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt sie in einer Ausfüllhilfe Feld für Feld.

Die Formulare auf dem Weg zur Psychotherapie, nach der Ausfüllhilfe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand 1. Januar 2025.
FormularWer füllt es ausWofür
PTV 10die Praxis gibt es IhnenInfoblatt über die Psychotherapie, das jeder in der Sprechstunde bekommt
PTV 11die Praxis, Sie bekommen eine KopieErgebnis der Sprechstunde, Diagnose in verständlichen Worten, Empfehlung und Code für die Terminservicestelle
PTV 12die PraxisMeldung einer Akutbehandlung an die Kasse
PTV 1Sie selbstIhr Antrag an die Kasse: welches Verfahren, einzeln oder in der Gruppe, erster Antrag oder Verlängerung
PTV 2die TherapeutinAngaben zu ihrer Ausbildung, zur Diagnose und zur geplanten Behandlung
PTV 3die TherapeutinLeitfaden für den Bericht an den Gutachter, wenn ein Gutachten nötig ist

Auf dem PTV 1 kreuzen Sie selbst an, welches der vier Verfahren beantragt wird und ob Sie einzeln, in der Gruppe oder beides möchten. Hier wird die Wahl des Verfahrens verbindlich. Besprechen Sie sie vorher in Ruhe, nicht erst am Empfang.

Warum eine Ärztin vorher Ihren Körper untersucht

Manche seelischen Beschwerden haben eine körperliche Ursache, die man behandeln kann. Eine Störung der Schilddrüse, ein Vitaminmangel oder ein Medikament können Beschwerden auslösen, die einer Depression ähneln. Deshalb ist vor der Therapie in der Regel eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Spätestens nach den Probestunden und vor Beginn der Therapie braucht die Praxis einen kurzen Bericht einer Ärztin. Auf dem Formular heißt er Konsiliarbericht. Die Praxis überweist Sie dafür, die Ärztin untersucht Sie selbst und schickt den Bericht spätestens drei Wochen nach der Untersuchung.

  • Der Bericht ist kurz. Er nennt Befunde, Diagnosen, Medikamente, frühere Behandlungen und mögliche Gründe gegen eine Psychotherapie.
  • Die Kasse erfährt daraus nur, was sie für ihre Entscheidung braucht.
  • Fast jede Ärztin mit Kassenzulassung darf ihn schreiben. Ausgenommen sind unter anderem Labor, Röntgen und Pathologie.
  • Bei Kindern schreiben ihn Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Internisten oder Hausärzte.
  • Seit dem 30. Juli 2026 entfällt der Bericht, wenn eine Ärztin Sie in die Psychotherapie überwiesen hat oder ein Krankenhaus sie nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie oder Psychosomatik empfiehlt.

Hält die Ärztin eine Psychotherapie für ungeeignet und wird trotzdem ein Antrag gestellt, lässt die Kasse den Medizinischen Dienst prüfen. Das ist selten, erklärt aber, warum dieser kurze Bericht so viel Gewicht hat.

So läuft der Antrag auf Psychotherapie ab

Die Kasse entscheidet auf Ihren Antrag, nicht auf den der Praxis. Deshalb trägt das PTV 1 Ihre Unterschrift. Welche Schritte folgen, hängt davon ab, wie viele Stunden beantragt werden und ob Sie einzeln oder in der Gruppe behandelt werden.

Von der letzten Probestunde bis zur ersten Therapiestunde
  1. Verfahren und Umfang festlegen

    Nach den Probestunden entscheiden Sie mit der Praxis über Verfahren, Form und Stundenzahl.

  2. Antrag einreichen

    Sie unterschreiben das PTV 1, die Praxis legt das PTV 2 bei. Bei einer langen Einzeltherapie kommt der Bericht für den Gutachter dazu.

  3. Gutachten, wenn nötig

    Ein Gutachten ist nur bei einer langen Einzeltherapie vorgeschrieben und bei einer Verbindung, die überwiegend einzeln stattfindet.

  4. Entscheidung abwarten

    Über eine Kurzzeittherapie entscheidet die Kasse spätestens 3 Wochen nach Eingang. Schafft sie das nicht, muss sie Ihnen vorher schriftlich einen Grund und einen neuen Termin nennen.

  5. Therapie beginnen

    Mit der Zusage beginnt die Therapie. Kommt weder Zusage noch Nachricht und läuft die Frist ab, gilt der Antrag als genehmigt.

Braucht Ihr Antrag ein Gutachten?

Beantragen Sie eine lange Therapie oder wollen Sie eine kurze in eine lange umwandeln?

Ja

Findet die Therapie einzeln oder überwiegend einzeln statt?

Ja

Dann ist ein Gutachten vorgeschrieben. Die Praxis schreibt einen Bericht, und ein bestellter Gutachter prüft den Antrag.

Nein

Für eine reine Gruppentherapie ist kein Gutachten vorgeschrieben. Die Kasse kann es im Einzelfall trotzdem verlangen.

Nein

Beantragen Sie eine Kurzzeittherapie?

Ja

Sie brauchen einen Antrag, aber kein Gutachten. Die Kasse entscheidet in 3 Wochen.

Nein

Bei einer Akutbehandlung meldet die Praxis nur Diagnose und Beginn an die Kasse. Ein Antrag ist nicht nötig.

Die Kurzzeittherapie läuft in zwei Abschnitten von je bis zu 12 Stunden. Beide müssen beantragt werden. Stunden aus einer Akutbehandlung werden mit dem ersten Abschnitt verrechnet. Die Stunden der Kurzzeittherapie werden später auf eine lange Therapie angerechnet. Sie verlieren also nichts, wenn Sie klein anfangen.

Was bei Wechsel, Verlängerung und Abschluss gilt

Sie können die Therapeutin wechseln, ohne ganz von vorn anzufangen. Wechseln Sie nach der Sprechstunde oder während einer laufenden Therapie, brauchen Sie keine neue Sprechstunde. Sie können direkt mit Probestunden, einer Akutbehandlung oder dem Gruppen-Einstieg beginnen. Dasselbe gilt nach einem Aufenthalt in einer Klinik oder Reha.

Reichen die bewilligten Stunden nicht, stellt die Praxis einen Antrag auf Verlängerung. Darin beschreibt sie, wie die Therapie bisher verlaufen ist und warum mehr Stunden helfen. Lehnt die Kasse die Verlängerung einer langen Therapie ab, muss sie vorher einen Gutachter fragen.

  1. Sagen Sie Ihrer bisherigen Praxis, dass Sie wechseln möchten, und lassen Sie sich aufschreiben, wie viele Stunden schon stattgefunden haben und wie viele noch bewilligt sind.
  2. Lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen geben. Sie haben ein Recht auf Einsicht, die erste Kopie ist kostenlos.
  3. Suchen Sie die neue Praxis. Eine neue Sprechstunde brauchen Sie nach einem Wechsel nicht.
  4. Machen Sie in der neuen Praxis mindestens 2 Probestunden. Sie zählen nicht zu den Therapiestunden.
  5. Stellen Sie über die neue Praxis einen Folgeantrag auf dem PTV 1.

Diese Stunden zum Vorbeugen eines Rückfalls sind die Schlussphase der Therapie, in der die Termine seltener werden. Nach mindestens 40 Stunden stehen dafür bis zu 8 Stunden bereit, nach mindestens 60 Stunden bis zu 16. Bei Kindern und Jugendlichen mit Eltern in der Therapie sind es bis zu 10 und bis zu 20 Stunden. Diese Stunden gehören zu den bewilligten Stunden und lassen sich nicht allein beantragen.

Was bei Kindern und Jugendlichen anders ist

Kinder sind in der Psychotherapie Menschen unter 14 Jahren, Jugendliche Menschen von 14 bis unter 21 Jahren. Ab 18 Jahren haben junge Menschen Anspruch auf eine Therapie für Erwachsene. Eine vor dem 21. Geburtstag begonnene Therapie für Jugendliche darf ausnahmsweise länger laufen, wenn das den Erfolg sichert.

Eltern und andere wichtige Bezugspersonen gehören dazu. In der Sprechstunde dürfen bis zu 100 Minuten auch ohne das Kind mit ihnen stattfinden, und auch in den Probestunden können sie dabei sein.

Wer zustimmen muss, hängt nicht allein vom Alter ab. Es kommt darauf an, ob die oder der Jugendliche versteht, was die Behandlung bedeutet. Mehr dazu steht im Ratgeber Psychotherapie ohne Eltern.

Häufige Fragen

Wie viele probatorische Sitzungen stehen mir zu?

Vor einer Psychotherapie stehen Ihnen 2 bis 4 probatorische Sitzungen zu, also Probestunden. Kinder, Jugendliche und Menschen mit einer geistigen Behinderung können 2 weitere bekommen. Eine Probestunde dauert einzeln 50 Minuten, in der Gruppe 100 Minuten.

Zählen probatorische Sitzungen zu meinen Therapiestunden?

Nein, probatorische Sitzungen zählen nicht zu Ihren Therapiestunden. Dasselbe gilt für die Sprechstunde und den Gruppen-Einstieg. Sie verlieren also nichts, wenn Sie Probestunden in zwei Praxen machen.

Wofür brauche ich vor der Psychotherapie einen Bericht vom Arzt?

Der Bericht vom Arzt klärt, ob hinter Ihren Beschwerden eine körperliche Erkrankung steckt. Die Praxis braucht ihn spätestens nach den Probestunden. Er entfällt, wenn eine Ärztin Sie überwiesen hat oder ein Krankenhaus die Therapie nach einem Aufenthalt empfiehlt.

Wann prüft ein Gutachter meinen Antrag auf Psychotherapie?

Ein Gutachter prüft Ihren Antrag bei einer langen Einzeltherapie und bei einer Verbindung, die überwiegend einzeln stattfindet. Für eine Kurzzeittherapie und eine reine Gruppentherapie ist kein Gutachten vorgeschrieben, die Kasse kann es aber im Einzelfall verlangen.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Frist von drei Wochen verstreichen lässt?

Dann gilt Ihr Antrag auf Psychotherapie als genehmigt, wenn die Kasse Ihnen vorher keinen Grund und keinen neuen Termin genannt hat. Schreiben Sie sich deshalb auf, wann Ihr Antrag bei der Kasse eingegangen ist.

Muss ich nach einer langen Psychotherapie zwei Jahre warten, bis ich eine neue beantragen kann?

Nein, eine Wartezeit von zwei Jahren nach einer Psychotherapie gibt es nicht. Die einzige Zweijahresfrist erlaubt es Ihnen, Stunden zum Vorbeugen eines Rückfalls bis zu zwei Jahre nach Therapieende zu nutzen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. § 28 SGB V, Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Absatz 3 zum Konsiliarbericht, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 13 SGB V, Kostenerstattung, Absatz 3a mit Entscheidungsfristen und Genehmigungsfiktion, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 92 SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 630d BGB, Einwilligung, Bundesministerium der Justiz,
  6. Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen zu PTV 1 bis PTV 12, Stand 1. Januar 2025, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  7. § 75 SGB V, Sicherstellung der Versorgung, Absatz 1a zu den Terminservicestellen, Bundesministerium der Justiz,
  8. § 95c SGB V, Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister, Bundesministerium der Justiz,
  9. § 630g BGB, Einsichtnahme in die Behandlungsakte, Bundesministerium der Justiz,
  10. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c, Konsiliarbericht entfällt bei Überweisung oder Klinikempfehlung, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.