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Wie eine Verhaltenstherapie abläuft

Veröffentlicht am

Eine Verhaltenstherapie arbeitet an dem, was Ihre Beschwerden heute auslöst und am Leben hält. Eine Stunde dauert 50 Minuten, meist einmal pro Woche. Sie beginnt mit einem Rückblick, dann üben Sie eine Methode, und am Ende vereinbaren Sie eine Aufgabe für den Alltag. Die Krankenkasse zahlt Erwachsenen bis zu 80 Stunden.

Länge einer Therapiestunde
50 Minuten
Gemeinsamer Bundesausschuss, Psychotherapie-Richtlinie, § 12, Stand 17. Juni 2026
Kurzzeittherapie zusammen
24 Stunden
Psychotherapie-Vereinbarung, Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 11 Absatz 5, Stand 1. Januar 2025
Verhaltenstherapie für Erwachsene höchstens
80 Stunden
Gemeinsamer Bundesausschuss, Psychotherapie-Richtlinie, § 30, Stand 17. Juni 2026
Ein Mensch von hinten auf einer Fußgängerbrücke über einen Fluss, an beiden Ufern Bäume.
In der Verhaltenstherapie üben Sie Schritt für Schritt, was Ihnen schwerfällt. Bild: KI generiert.

Was in einer Stunde Verhaltenstherapie passiert

Eine Verhaltenstherapie beginnt nicht bei Ihrer Kindheit, sondern bei dem, was Ihre Beschwerden heute am Leben hält. Zuerst klärt Ihre Therapeutin mit Ihnen, wann ein Problem auftritt, was es auslöst und was es verstärkt. Daraus entsteht ein Bild davon, wie Ihr Problem funktioniert. Aus diesem Bild entwickeln Sie gemeinsam einen Plan, und erst daraus folgen einzelne Übungen.

Eine Stunde dauert 50 Minuten. Am Anfang steht meist ein kurzer Rückblick: Wie war die Woche, und wie ist die vereinbarte Übung gelaufen? Danach arbeiten Sie an einem konkreten Ziel, etwa an einer Situation, die Ihnen Angst macht, an einem Gedanken, der Sie herunterzieht, oder an einem Streit. Am Ende steht eine neue Aufgabe für die Zeit bis zur nächsten Stunde.

So ist eine Stunde von 50 Minuten meist aufgebaut
  1. Rückblick

    Sie erzählen, was seit der letzten Stunde passiert ist und wie die Übung gelaufen ist.

  2. Ziel prüfen

    Sie prüfen gemeinsam, ob das Thema der Stunde noch zu Ihrem Ziel passt.

  3. Üben

    Sie üben eine bestimmte Methode, etwa sich einer Angst schrittweise zu stellen, einen Gedanken zu prüfen oder eine Situation im Rollenspiel durchzugehen.

  4. In den Alltag bringen

    Sie legen fest, was Sie bis zur nächsten Stunde im echten Leben ausprobieren.

  5. Abschluss

    Ein kurzes Fazit hält fest, was die Stunde gebracht hat und was als Nächstes kommt.

Dieser Ablauf ist kein starres Schema. Er zeigt aber, warum eine Stunde Verhaltenstherapie anders wirkt als ein offenes Gespräch: Sie hat ein Thema, ein Ziel für genau diese Stunde und eine Brücke in Ihren Alltag.

Fünf Arten von Übungen in der Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie arbeitet mit fünf Arten von Übungen. Welche davon Sie brauchen, hängt von Ihrem Problem ab. Meist werden mehrere verbunden.

  • Sich einer Angst Schritt für Schritt nähern, zum Beispiel einer Situation, die Ihnen Angst macht, in kleinen, sicheren Schritten.
  • Neues Verhalten einüben, etwa wie Sie in einer schwierigen Lage anders reagieren als bisher.
  • Am Vorbild lernen: Die Therapeutin zeigt ein Verhalten vor oder Sie spielen es im Rollenspiel durch, bevor Sie es selbst anwenden.
  • Gedanken prüfen und verändern, etwa Gedanken, die eine Lage schlimmer erscheinen lassen, als sie ist.
  • Sich selbst steuern lernen, also eigene Reaktionen bewusster zu beeinflussen.

Keine dieser Übungen steht für sich allein. Ihre Lage und Ihre Geschichte sind zu verwickelt für eine einzelne Methode. Deshalb fügt die Therapeutin mehrere Übungen zu einem Plan zusammen.

So viele Stunden Verhaltenstherapie zahlt die Krankenkasse

Eine Verhaltenstherapie beginnt als Kurzzeit- oder als Langzeittherapie. Für Erwachsene, Kinder und Jugendliche gelten dieselben Höchstgrenzen.

Die Kurzzeittherapie hat zwei Abschnitte von je bis zu 12 Stunden, zusammen 24 Stunden. Eine Langzeittherapie bewilligt die Kasse auf einmal mit bis zu 60 Stunden, höchstens werden es 80 Stunden. Die Stunden der Kurzzeittherapie werden darauf voll angerechnet.

So viele Stunden Verhaltenstherapie bezahlt die Krankenkasse.
AbschnittStundenWas dazu gilt
Kurzzeittherapie, erster Abschnittbis 12 Stundenohne Gutachten, ab der zweiten Probestunde beantragbar
Kurzzeittherapie, zweiter Abschnittbis 12 weitere Stundenfrühestens nach der siebten Stunde des ersten Abschnitts beantragbar
Kurzzeittherapie zusammen24 Stundenwird voll auf eine Langzeittherapie angerechnet
Langzeittherapie, auf einmal bewilligtbis 60 Stundenmit Gutachten, Gruppenstunden als Doppelstunden eingerechnet
Langzeittherapie höchstens80 Stundengleich für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Eine Stunde dauert einzeln 50 Minuten, in der Gruppe 100 Minuten. Die Einzelstunde darf auch in zwei Teile von je 25 Minuten geteilt werden. Dann verdoppelt sich die Zahl der Termine.

Was Sie zwischen den Stunden selbst tun

Den Teil der Verhaltenstherapie, der in Ihrem Alltag stattfindet, nennt man Hausaufgabe. Das klingt nach Schule, ist aber der Kern des Verfahrens. Eine Übung, die Sie nur im Praxisraum machen, ändert Ihren Alltag nicht. Deshalb vereinbaren Sie am Ende jeder Stunde eine konkrete Aufgabe.

Damit eine Hausaufgabe wirkt, muss sie zu Ihrem Leben passen und einen erkennbaren Sinn haben. Das zeigt auch eine Übersicht im Deutschen Ärzteblatt. Eine gute Aufgabe ist konkret, etwa eine bestimmte Situation bewusst aufzusuchen, statt nur allgemein weniger Angst zu haben.

  1. Sie legen mit Ihrer Therapeutin fest, welche Situation Sie bis zur nächsten Stunde aufsuchen oder welches Verhalten Sie ausprobieren.
  2. Sie machen die Aufgabe allein zwischen den Terminen, oft mit kurzen Notizen.
  3. In der nächsten Stunde besprechen Sie, was geklappt hat und was nicht.
  4. Daraus entsteht die nächste, meist etwas schwierigere Aufgabe.

Der Grund liegt im Verfahren selbst. Die Verhaltenstherapie arbeitet an dem, was ein Problem im echten Leben am Leben hält. Darüber sprechen können Sie in der Stunde, verändern lässt es sich nur im Alltag.

Wie gut Verhaltenstherapie laut Leitlinien wirkt

Die Verhaltenstherapie ist das am besten erforschte Verfahren. Die Nationale Versorgungsleitlinie zur Depression nennt die kognitive Verhaltenstherapie das am häufigsten untersuchte Verfahren bei Depressionen, meist als Kurzzeittherapie.

Das heißt nicht, dass andere Verfahren schlechter wirken. Feste Programme der Verhaltenstherapie lassen sich in Studien leichter vergleichen als offene Behandlungen, die sich nach dem einzelnen Menschen richten. Für Sie heißt das vor allem: Zu vielen Beschwerden gibt es gute Belege, auf die sich Ihre Behandlung stützen kann.

Bei Angststörungen und Zwangsstörungen gilt die Verhaltenstherapie in den Leitlinien als erste Wahl, oft mit Übungen, sich der Angst zu stellen. Welches Verfahren bei Ihnen passt, hängt trotzdem von Ihrer Diagnose, Ihren Erfahrungen und Ihren Wünschen ab. Einen Überblick gibt der Ratgeber zu den vier Psychotherapieverfahren der Krankenkasse.

Wann ein anderes Verfahren besser zu Ihnen passt

Die Verhaltenstherapie arbeitet an Ihrer Lage heute und nicht ausführlich an unbewussten Konflikten. Hängen Ihre Beschwerden eng mit einer langen, ungeklärten Lebensgeschichte zusammen, passt vielleicht eine tiefenpsychologische oder analytische Therapie besser. Geht es vor allem um Streit in Familie oder Partnerschaft, liegt eine systemische Therapie oft näher.

Eine Verhaltenstherapie lässt sich nicht mit einem anderen Verfahren mischen. Ein Wechsel ist aber möglich, als bewusste Entscheidung vor oder zwischen zwei Behandlungen.

Schon in der Sprechstunde lässt sich diese Frage klären. Dort ordnet die Therapeutin Ihre Beschwerden ein und empfiehlt ein Verfahren. Diese Empfehlung bindet Sie nicht, sie ist der erste gut begründete Schritt. Wie die Probestunden danach ablaufen, erklärt der Ratgeber Probestunden und Antrag auf Psychotherapie.

Häufige Fragen

Wie oft findet eine Verhaltenstherapie statt?

Eine Verhaltenstherapie findet meist einmal pro Woche statt, eine Stunde dauert 50 Minuten. Am Anfang können die Termine enger liegen. Gegen Ende werden die Abstände oft größer, damit Sie das Gelernte allein anwenden.

Liegt man bei einer Verhaltenstherapie auf einer Couch?

Nein, bei einer Verhaltenstherapie sitzen Sie Ihrer Therapeutin gegenüber und sprechen direkt mit ihr. Die Couch gehört zur analytischen Psychotherapie, einem anderen Verfahren.

Wie viele Stunden Verhaltenstherapie zahlt die Krankenkasse höchstens?

Die Krankenkasse zahlt Erwachsenen höchstens 80 Stunden Verhaltenstherapie einzeln. Auf einmal bewilligt sie bis zu 60 Stunden. Mehr gibt es bis zur Grenze von 80, wenn das Ziel sonst nicht erreichbar ist.

Was passiert, wenn 24 Stunden Kurzzeittherapie nicht reichen?

Reichen die 24 Stunden Kurzzeittherapie nicht, beantragt Ihre Therapeutin spätestens in der achten Stunde des zweiten Abschnitts eine Langzeittherapie. Die bisherigen Stunden werden voll angerechnet, Sie verlieren keine Zeit.

Kann eine Verhaltenstherapeutin gleichzeitig tiefenpsychologisch arbeiten?

Nein, in einer Behandlung über die Krankenkasse lassen sich Verhaltenstherapie und tiefenpsychologische oder systemische Therapie nicht mischen. Ein Wechsel des Verfahrens zwischen zwei Behandlungen ist aber möglich.

Wer darf eine Verhaltenstherapie über die Krankenkasse anbieten?

Eine Verhaltenstherapie über die Krankenkasse dürfen approbierte Psychotherapeutinnen und Ärzte mit einer Ausbildung in Verhaltenstherapie anbieten, wenn sie eine Kassenzulassung haben. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen das nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 19. März 2026 (in Kraft seit 17. Juni 2026), § 17 und § 30, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. Psychotherapie-Vereinbarung, Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, Stand 1. Januar 2025, § 11, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  3. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung Version 3.2, AWMF-Register-Nr. nvl-005, AWMF-Leitlinienprogramm Nationale VersorgungsLeitlinien,
  4. Hausaufgaben in der Psychotherapie: Noch unentdecktes Potenzial, Deutsches Ärzteblatt,
  5. Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen für Patientinnen und Patienten zu den Richtlinienverfahren, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.