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Was macht ein Psychotherapeut, und was darf er?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Psychotherapeut erkennt seelische Erkrankungen und behandelt sie mit Verfahren, deren Wirkung belegt ist. Eine Therapiestunde dauert mindestens 50 Minuten, mehr als drei Stunden pro Woche sind in der Regel nicht vorgesehen. Medikamente verschreiben und krankschreiben dürfen nur Ärzte. Alles, was Sie erzählen, fällt unter die Schweigepflicht.

Länge einer Therapiestunde mindestens
50 Minuten
Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 28 Absatz 3 Satz 1, Stand 17. Juni 2026
Therapiestunden pro Woche höchstens
3
Psychotherapie-Richtlinie, § 23 Absatz 1, Stand 17. Juni 2026
So lange bleibt Ihre Akte erhalten
10 Jahre nach Therapieende
§ 630f Absatz 3 BGB, Stand 20. September 2026
Eine Therapiestunde von der Seite: Hände auf einem leeren Notizbuch, im Hintergrund unscharf ein zweiter Sessel mit einem Menschen.
Eine Psychotherapeutin behandelt seelische Erkrankungen mit geprüften Verfahren und hält alles in einer Akte fest. Bild: KI generiert.

Welche Aufgabe ein Psychotherapeut hat

Ein Psychotherapeut erkennt seelische Erkrankungen, behandelt sie und lindert sie. Dafür nutzt er Verfahren, deren Wirkung wissenschaftlich geprüft ist. Zur Behandlung gehört auch, dass eine Ärztin klärt, ob eine körperliche Ursache hinter den Beschwerden steckt.

Drei Dinge grenzen den Beruf ab. Die Beschwerden müssen eine Erkrankung sein, eine Belastung allein reicht nicht. Die Behandlung muss zu den Beschwerden passen. Und nicht jede Methode zählt, sondern nur geprüfte. Wer nur bei Streit im Umfeld berät oder Ziele außerhalb der Gesundheit verfolgt, macht keine Psychotherapie, wie das Gesetz sie meint.

Zum Beruf gehört mehr als die Behandlung, nämlich auch Beratung, Vorbeugung und Reha. Eine Psychotherapeutin kann Sie also beraten, ohne Sie zu behandeln, und sie kann Sie an eine andere Stelle weiterschicken, wenn Ihnen dort besser geholfen wird.

Was eine psychotherapeutische Praxis darf und was nicht.
AufgabeDarf sie das?
Seelische Erkrankung erkennen und behandelnja, mit geprüften Verfahren
Medikamente verschreibennein, das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte
Krankschreibennein, das macht eine Ärztin oder ein Arzt
Eine körperliche Untersuchung veranlassenja, sie ist sogar vorgeschrieben
Eine App auf Rezept verschreibenja
Fragen zur Arbeitsfähigkeit für ein Gutachten beantwortenja, das Studium bildet dafür aus

Ob die Person, die Sie behandelt, Psychotherapeutin, Psychiater oder Psychologe ist, macht einen Unterschied. Was jeder dieser Berufe darf, erklärt der Ratgeber Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe, der Unterschied.

Wann die Krankenkasse eine Psychotherapie nicht bezahlt

Nicht jedes Leid zählt für die Krankenkasse als Krankheit. Bezahlt wird Psychotherapie bei bestimmten Erkrankungen, etwa Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Beschwerden nach schweren Belastungen, Essstörungen, Schlafstörungen ohne körperliche Ursache und Persönlichkeitsstörungen.

Nicht bezahlt wird eine Therapie, die nur der Anpassung im Beruf oder im Umfeld dient. Auch reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Paarberatung bezahlt die Kasse nicht. Diese Hilfen gibt es, sie sind sinnvoll, aber andere Stellen tragen sie.

  • Beratungsstellen der Städte, Kirchen und Wohlfahrtsverbände beraten kostenlos zu Erziehung, Partnerschaft und Lebensfragen.
  • Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts berät und begleitet Menschen mit seelischen Erkrankungen, auch zu Hause.
  • Bei Belastungen durch die Arbeit ist die Betriebsärztin oft die erste Stelle.
  • Bei Sucht führt der Weg über die Suchtberatung. Psychotherapie bezahlt die Kasse dort nur unter besonderen Bedingungen.
  • Für Kinder und Jugendliche hat die Jugendhilfe eigene Hilfen, die neben einer Psychotherapie laufen können.

Wie weit die Schweigepflicht reicht

Alles, was Sie in der Therapie erzählen, ist ein Geheimnis, das das Strafrecht schützt. Gibt eine Psychotherapeutin es ohne Befugnis weiter, macht sie sich strafbar. Das gilt für Psychologische Psychotherapeuten genauso wie für Ärzte.

Mit Ihrer Erlaubnis darf die Praxis weitergeben, was Sie freigeben, und nur das. Ohne Ihre Erlaubnis bleibt alles in der Akte. Deshalb können Sie auf dem Formular PTV 11 eigens ankreuzen und unterschreiben, ob eine Kopie an Ihre Hausärztin gehen soll.

Auch gegenüber der Krankenkasse gilt eine Grenze. Die Kasse erfährt für den Antrag nur Ihre Diagnosen und Art und Umfang der Behandlung. Der ausführliche Bericht mit Ihrer Lebensgeschichte geht an einen unabhängigen Gutachter, nicht an die Kasse.

Was in Ihrer Therapieakte steht und wie Sie sie einsehen

Jede Behandlung wird aufgeschrieben. Die Praxis muss eine Akte führen, mit allem Wichtigen: Ihrer Vorgeschichte, Diagnosen, Befunden, dem Verlauf der Therapie und Ihren Einwilligungen.

Sie dürfen diese Akte sehen. Auf Ihren Wunsch muss die Praxis Ihnen sofort Einsicht geben, und Sie können Kopien verlangen, die erste kostenlos. Ablehnen darf die Praxis nur, wenn wichtige therapeutische Gründe oder die Rechte anderer Menschen dagegen sprechen, und sie muss die Ablehnung begründen.

  1. Fordern Sie die Akte schriftlich an und nennen Sie den Zeitraum. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.
  2. Sagen Sie, ob Sie die Akte in der Praxis ansehen oder eine Kopie möchten. Auch eine Kopie als Datei ist erlaubt.
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist. Das Gesetz verlangt Einsicht ohne Verzögerung.
  4. Prüfen Sie, ob alles drin ist: Vorgeschichte, Diagnosen, Befunde, Verlauf und Einwilligungen.
  5. Lehnt die Praxis ab, verlangen Sie die Begründung schriftlich.

Die Akte bleibt in der Praxis, auch wenn die Therapie endet. Die Praxis muss sie zehn Jahre nach Ende der Behandlung aufbewahren. Auch Jahre später können Sie also noch Einsicht verlangen. Was davon in Ihre elektronische Patientenakte kommt und wie Sie widersprechen, erklärt der Ratgeber Psychotherapie und elektronische Patientenakte.

Was eine Therapie für Verbeamtung und Versicherungen bedeutet

Diese Frage hält manche Menschen von einer Behandlung ab. Sie verdient eine nüchterne Antwort. Entscheidend ist nicht, ob Sie in Therapie waren, sondern wer danach fragen darf und was Sie dann antworten müssen.

Bei einer privaten Versicherung, etwa gegen Berufsunfähigkeit, müssen Sie angeben, wonach der Versicherer im Antrag schriftlich fragt und was für seine Entscheidung wichtig ist. Maßstab ist also die Frage im Formular. Was nicht gefragt wird, müssen Sie nicht angeben. Was gefragt wird, beantworten Sie vollständig.

Stimmen Ihre Angaben nicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, außer Sie haben weder absichtlich noch grob nachlässig gehandelt. Dieses Recht erlischt fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Absicht oder Täuschung erst nach zehn Jahren.

Bei einer Verbeamtung entscheidet eine Amtsärztin, ob Sie gesundheitlich geeignet sind. Eine bundesweit einheitliche Regel, welche Diagnose zu welchem Ergebnis führt, gibt es nicht. Entschieden wird im Einzelfall und nach dem Recht des Landes. Fragen Sie bei der Dienststelle oder beim Amtsarzt nach, bevor Sie eine nötige Behandlung aufschieben.

Müssen Sie eine Psychotherapie angeben?

Geht es um einen Antrag auf eine private Versicherung?

Ja

Fragt der Antrag schriftlich nach Behandlungen dieser Art im genannten Zeitraum?

Ja

Dann müssen Sie die Therapie angeben. Antworten Sie vollständig und heben Sie eine Kopie des Antrags auf.

Nein

Dann müssen Sie sie nicht angeben. Anzugeben ist nur, wonach schriftlich gefragt wird.

Nein

Geht es um eine Einstellung als Beamtin oder Beamter?

Ja

Eine Amtsärztin prüft Ihre Eignung im Einzelfall. Klären Sie die Fragen vorher mit der Dienststelle, statt eine nötige Behandlung zu verschieben.

Nein

Arbeitgebern, Vermietern und anderen müssen Sie nichts sagen. Die Schweigepflicht schützt Ihre Angaben.

Wie Psychotherapie per Video abläuft

Ein Teil der Behandlung darf per Video stattfinden. Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Grenze: Bis zu 50 Prozent aller Patientinnen und Patienten einer Praxis dürfen nur per Video behandelt werden. Wer zusätzlich in die Praxis kommt, zählt nicht dazu.

Die Sprechstunde am Anfang findet aber persönlich in der Praxis statt. Spätere Stunden können per Video laufen.

Apps auf Rezept sind etwas anderes als eine Videostunde. Sie können die Behandlung unterstützen, ersetzen sie aber nicht. Eine Ärztin oder Psychotherapeutin verschreibt sie, oder die Kasse genehmigt sie, wenn Sie Ihre Erkrankung nachweisen.

Häufige Fragen

Darf ein Psychotherapeut Medikamente verschreiben?

Nein, ein Psychologischer Psychotherapeut darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben, das dürfen nur Ärzte. Kommt ein Medikament infrage, arbeitet die Praxis mit Ihrer Hausärztin oder einem Psychiater zusammen. Ärztliche Psychotherapeuten dürfen beides.

Kann ein Psychotherapeut mich krankschreiben?

Nein, eine Krankschreibung stellt eine Ärztin oder ein Arzt aus. Die psychotherapeutische Praxis kann mit Ihrer Erlaubnis an die Ärztin berichten, die Krankschreibung selbst aber nicht ausstellen.

Was erfährt meine Krankenkasse von meiner Psychotherapie?

Ihre Krankenkasse erfährt für den Antrag nur Ihre Diagnosen und Art und Umfang der Psychotherapie. Der ausführliche Bericht mit Ihrer Lebensgeschichte geht an einen unabhängigen Gutachter, nicht an die Kasse. Alles Weitere fällt unter die Schweigepflicht.

Darf ich meine Therapieakte einsehen?

Ja, Ihre Therapieakte dürfen Sie jederzeit einsehen, und Sie bekommen auf Wunsch Kopien, die erste kostenlos. Ablehnen darf die Praxis nur aus wichtigen therapeutischen Gründen oder zum Schutz anderer, und sie muss das begründen.

Muss ich eine Psychotherapie bei einem Versicherungsantrag angeben?

Eine Psychotherapie geben Sie bei einem Versicherungsantrag an, wenn der Versicherer schriftlich danach fragt. Maßstab ist die Frage im Formular und der dort genannte Zeitraum. Bei falschen Angaben kann der Versicherer bis zu fünf Jahre, bei Täuschung bis zu zehn Jahre zurücktreten.

Wie lange dauert eine Therapiestunde, und wie oft findet sie statt?

Eine Therapiestunde dauert mindestens 50 Minuten, eine Doppelstunde in der Gruppe mindestens 100 Minuten. Mehr als drei Stunden pro Woche sind in der Regel nicht vorgesehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Psychotherapeutengesetz, Berufsbezeichnung und Berufsausübung, Bundesministerium der Justiz,
  2. § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 630f BGB, Dokumentation der Behandlung, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 630g BGB, Einsichtnahme in die Behandlungsakte, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 19 Versicherungsvertragsgesetz, Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz,
  6. § 21 Versicherungsvertragsgesetz, Ausübung der Rechte des Versicherers, Bundesministerium der Justiz,
  7. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  8. § 33a SGB V, Digitale Gesundheitsanwendungen, Bundesministerium der Justiz,
  9. Einheitliche Obergrenze für alle: Mehr Videosprechstunden jetzt auch für unbekannte Patienten möglich, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  10. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anzeige- und Nachweispflichten, Bundesministerium der Justiz,
  11. § 48 Arzneimittelgesetz, Verschreibungspflicht, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.