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Psychotherapie und elektronische Patientenakte

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Ihre Psychotherapiepraxis muss Befunde und Arztbriefe aus der laufenden Behandlung in die elektronische Patientenakte stellen. Vorher muss sie Ihnen sagen, dass Sie widersprechen können. Das tun Sie mündlich in der Praxis. In der App Ihrer Krankenkasse können Sie Dokumente verbergen, löschen oder einer Praxis den Zugriff sperren.

Zugriff einer Praxis nach dem Kartenlesen
90 Tage
Bundespsychotherapeutenkammer, Elektronische Patientenakte, Infoblatt für Patientinnen und Patienten, Stand 13. Januar 2026
Pflicht zur ePA in Psychotherapiepraxen
seit Oktober 2025
gematik, ePA für alle in Psychotherapiepraxen, Stand 3. Oktober 2026
Eigene Rechte an der ePA
ab 15 Jahren
§ 341 Absatz 1 SGB V, Stand 3. Oktober 2026
Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm und eine leere Plastikkarte auf einem hellen Tisch neben einer Tasse Kaffee.
In der App Ihrer Krankenkasse steuern Sie, wer welche Dokumente in Ihrer Akte sieht. Bild: KI generiert.

Was die elektronische Patientenakte ist

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein digitaler Ordner für Ihre Gesundheitsdaten. Ihre Krankenkasse legt sie für Sie an, wenn Sie nicht widersprechen. Bundesweit gibt es diese ePA für alle gesetzlich Versicherten seit dem 29. April 2025.

Die ePA gehört Ihnen. Sie entscheiden, was darin steht und wer es sehen darf. Dafür gibt es die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Ohne Smartphone hilft Ihnen die Ombudsstelle Ihrer Kasse. Jede Kasse muss eine solche Stelle haben.

Die ePA ersetzt nicht die Akte, die Ihre Praxis selbst über die Therapie führt. Was in dieser Akte steht und wie Sie sie einsehen, erklärt der Ratgeber Was ein Psychotherapeut tut, darf und nicht darf.

Was Ihre Psychotherapiepraxis in die ePA stellt

Seit Oktober 2025 müssen auch Psychotherapiepraxen mit der ePA arbeiten. Sie müssen vor allem Arztbriefe und Befundberichte aus der laufenden Behandlung einstellen. Das gilt nur für Dokumente, die in der Praxis elektronisch vorliegen. Alte Unterlagen auf Papier muss die Praxis nicht einscannen.

Was Sie in der Therapie erzählen, kommt nicht in die ePA. Gemeint sind Berichte, die für andere Behandelnde wichtig sind, etwa ein Brief an Ihre Hausärztin. Auf Ihren Wunsch muss die Praxis weitere Dokumente aus der laufenden Behandlung einstellen.

Die Praxis darf auch von sich aus auf das Einstellen verzichten. Das gilt, wenn wichtige therapeutische Gründe oder die Rechte anderer Menschen dagegen sprechen. Bei Kindern unter 15 Jahren gilt es auch, wenn das Einstellen den Schutz des Kindes gefährden würde. Den Grund muss die Praxis festhalten.

Wo die ePA sonst Spuren einer Therapie zeigt

Auch wenn Ihre Praxis nichts einstellt, kann die ePA auf eine Therapie hinweisen. Zwei Quellen füllen sie automatisch, wenn Sie nicht widersprechen.

  • Die Abrechnungsdaten Ihrer Krankenkasse. Sie zeigen, welche Leistungen abgerechnet wurden, mit Diagnosen. Seit dem 1. Januar 2026 sehen diese Daten nur Sie selbst, keine Praxis.
  • Die Liste Ihrer Medikamente. Sie sammelt alle E-Rezepte. Stehen dort Mittel gegen seelische Beschwerden, lässt das auf eine Erkrankung schließen. Diese Liste sehen auch Praxen und Apotheken.

Einzelnen Einträgen in diesen beiden Listen können Sie nicht widersprechen. Sie können nur der ganzen Liste widersprechen, sie ganz löschen oder ganz verbergen.

Was in Ihre ePA kommt und wie Sie es steuern, hängt von der Art der Daten ab.

Daten in der ePA, die auf eine Psychotherapie hinweisen können.
DatenWer sie einstelltWer sie siehtWie Sie sie steuern
Arztbrief oder Befund aus der TherapieIhre PraxisPraxen mit Zugriff und SieWiderspruch in der Praxis, verbergen oder löschen
Abrechnungsdaten mit DiagnosenIhre Krankenkasse, automatischnur SieWiderspruch nur gegen alle Abrechnungsdaten
Liste der Medikamenteautomatisch aus den E-RezeptenPraxen, Apotheken und SieWiderspruch nur gegen die ganze Liste

So widersprechen Sie, verbergen oder löschen

Sie haben mehrere Wege, je nachdem, wie weit Sie gehen wollen. Ein Widerspruch gilt, bis Sie ihn zurücknehmen.

  1. Einem einzelnen Dokument widersprechen Sie mündlich in der Praxis, bevor es eingestellt wird.
  2. Ein Dokument, das schon drin ist, verbergen Sie in der App. Dann sehen nur noch Sie es.
  3. Ein Dokument löschen Sie in der App, oder Sie bitten die Praxis darum.
  4. Einer bestimmten Praxis sperren Sie den Zugriff in der App oder über die Ombudsstelle Ihrer Kasse.
  5. Der ganzen ePA widersprechen Sie in der App oder über die Ombudsstelle. Dann löscht die Kasse alle Daten.

Steht in einem Dokument eine falsche Diagnose, können Sie das Dokument nicht selbst ändern. Die Kasse kann es auch nicht, denn sie darf die Inhalte nicht lesen. Wenden Sie sich an die Praxis, die es eingestellt hat. Sie kann ein berichtigtes Dokument einstellen.

Wer Ihre ePA sehen kann

Liest eine Praxis Ihre Gesundheitskarte ein, darf sie 90 Tage lang in Ihre ePA schauen. Für Apotheken sind es 3 Tage. Diese Zeit können Sie in der App kürzen oder verlängern. Bei einer langen Therapie kann eine längere Zeit sinnvoll sein.

Zugriff hat nicht nur Ihre Psychotherapeutin, sondern auch das Personal der Praxis. Das gilt ebenso für jede andere Praxis, jedes Krankenhaus und jede Apotheke, in der Sie Ihre Karte vorzeigen. Wer was gesehen hat, zeigt Ihnen das Protokoll in der App.

Ihre Krankenkasse kann die Inhalte Ihrer ePA nicht lesen. Auch die Ombudsstelle sieht nur, welchen Widerspruch Sie eingelegt haben.

Ihre Daten gehen außerdem ohne Namen an eine Stelle für Forschung beim Bundesinstitut für Arzneimittel. Auch dem können Sie in der App oder bei der Ombudsstelle widersprechen.

Was für Jugendliche gilt

Ab 15 Jahren entscheiden Jugendliche selbst über ihre ePA, auch über jeden Widerspruch. Die Eltern haben dann keinen Zugriff mehr. Vorher verwalten die Eltern die ePA ihres Kindes.

Bis zum 15. Geburtstag können Eltern auch die Abrechnungsdaten der Kasse sehen. Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht darin ein Risiko. Jugendliche, die eine Therapie ohne Wissen der Eltern machen, könnten so entdeckt werden. Was Jugendliche ohne ihre Eltern entscheiden dürfen, erklärt der Ratgeber Psychotherapie ohne Eltern.

Häufige Fragen

Kommt meine Psychotherapie automatisch in die elektronische Patientenakte?

Arztbriefe und Befunde aus der laufenden Therapie muss die Praxis in die elektronische Patientenakte stellen, wenn Sie nicht widersprechen. Vorher muss sie Ihnen sagen, dass Sie widersprechen dürfen. Was Sie in den Stunden erzählen, kommt nicht hinein.

Wie widerspreche ich der ePA für meine Psychotherapie?

Einem einzelnen Dokument widersprechen Sie mündlich in der Praxis, die Praxis hält das fest. Einer ganzen Praxis sperren Sie den Zugriff in der ePA-App oder über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse. Dort können Sie auch der ganzen ePA widersprechen.

Wer sieht die Befunde aus meiner Psychotherapie in der ePA?

Befunde in der ePA sehen alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken, in denen Sie Ihre Karte einlesen lassen, für 90 Tage, Apotheken für 3 Tage. Auch das Personal dort kann sie sehen. Ihre Krankenkasse kann die Inhalte nicht lesen.

Kann ich einen Befund aus der ePA wieder entfernen?

Ja, einen Befund können Sie in der ePA-App verbergen, dann sehen nur Sie ihn, oder ganz löschen. Ohne App bitten Sie die Praxis, ihn zu löschen. Die Ombudsstelle Ihrer Kasse hilft Ihnen beim Steuern der ePA.

Zeigt die ePA meine Therapie, auch wenn die Praxis nichts einstellt?

Ja, das ist möglich. Die Abrechnungsdaten der Krankenkasse enthalten Diagnosen, sehen kann sie seit 2026 aber nur Sie. Die Liste der Medikamente zeigt auch Praxen, welche Mittel Sie bekommen. Beiden Listen können Sie nur im Ganzen widersprechen.

Dürfen meine Eltern meine ePA sehen?

Bis zum 15. Geburtstag verwalten die Eltern die ePA ihres Kindes und sehen auch die Abrechnungsdaten. Ab 15 Jahren entscheiden Sie selbst, und Ihre Eltern haben keinen Zugriff mehr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Elektronische Patientenakte, Infoblatt für Patientinnen und Patienten, Stand 13.01.2026, Bundespsychotherapeutenkammer,
  2. Praxis-Info Elektronische Patientenakte, 2. Neuauflage Januar 2026, Bundespsychotherapeutenkammer,
  3. ePA für alle in Psychotherapiepraxen, gematik GmbH,
  4. § 341 SGB V, Elektronische Patientenakte, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 347 SGB V, Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer, Bundesministerium der Justiz,
  6. § 337 SGB V, Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten, Bundesministerium der Justiz,
  7. § 353 SGB V, Erklärung des Widerspruchs, Erteilung der Einwilligung, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.