Psychotherapeuten lokal

Ratgeber

Psychotherapie ohne Eltern, was Jugendliche selbst dürfen

Veröffentlicht am

Ob Sie ohne Ihre Eltern eine Psychotherapie beginnen dürfen, hängt nicht vom Alter allein ab. Entscheidend ist, ob Sie verstehen, was die Behandlung bedeutet. Das beurteilt die Psychotherapeutin. Ab 15 Jahren dürfen Sie den Antrag bei der Krankenkasse selbst stellen. Die Kasse soll Ihre Eltern aber darüber informieren.

Antrag bei der Krankenkasse selbst stellen
ab 15 Jahren
§ 36 Absatz 1 SGB I, Stand 3. Oktober 2026
Als grobe Regel einwilligungsfähig
ab 16 Jahren meist ja, unter 14 meist nicht
Bundespsychotherapeutenkammer, Praxis-Info Patientenrechte, Stand 1. November 2017
Kinder- und Jugendtelefon, kostenlos und anonym
116 111, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr
Nummer gegen Kummer e.V., Stand 3. Oktober 2026
Eine jugendliche Person von hinten mit Rucksack auf einer Bank in einem sonnigen Park.
Ob Jugendliche allein zustimmen dürfen, hängt davon ab, ob sie die Behandlung verstehen. Bild: KI generiert.

Wer entscheidet, ob Sie allein zustimmen dürfen

Für eine Psychotherapie braucht es Ihre Zustimmung. Ob Ihre Zustimmung allein reicht, hängt davon ab, ob Sie verstehen, was die Behandlung bedeutet, was sie bringt und welche Risiken sie hat. Man nennt das einwilligungsfähig. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.

Ob Sie so weit sind, beurteilt die Psychotherapeutin im Gespräch mit Ihnen. Sie schreibt ihre Einschätzung auf. Ist sie überzeugt, dürfen Sie allein zustimmen, auch ohne Ihre Eltern.

Als grobe Regel nennt die Bundespsychotherapeutenkammer: Ab 16 Jahren sind Jugendliche meist einwilligungsfähig, unter 14 Jahren meist nicht. Dazwischen kommt es ganz auf Sie an. Die Psychotherapeutenkammer des Saarlands nennt schon etwa 14 Jahre als die Grenze, ab der Jugendliche meist selbst entscheiden können.

Was ab 15 Jahren bei der Krankenkasse gilt

Zustimmen ist das eine, bezahlen das andere. Ab 15 Jahren dürfen gesetzlich Versicherte Leistungen ihrer Krankenkasse selbst beantragen. Ihre Eltern müssen dafür nicht mitmachen. Die Praxis kann die Therapie dann mit Ihrer Kasse abrechnen, ohne dass Ihre Eltern unterschreiben.

Das Gesetz sagt aber auch: Die Kasse soll Ihre Eltern über den Antrag und die Leistungen informieren. Ihre Eltern dürfen außerdem schriftlich erklären, dass Sie solche Anträge nicht allein stellen dürfen. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrer Kasse nach, ob und wie sie Ihre Eltern informiert.

Unter 15 Jahren ist es schwieriger. Dann braucht die Praxis für den Behandlungsvertrag in der Regel die Zustimmung Ihrer Eltern.

Was Ihre Psychotherapeutin Ihren Eltern sagen darf

Sind Sie einwilligungsfähig, gilt die Schweigepflicht auch gegenüber Ihren Eltern. Ohne Ihre Erlaubnis erzählt die Psychotherapeutin ihnen nichts aus der Therapie. Sie entscheiden, was weitergegeben wird.

Ihre Eltern haben kein Recht auf die Inhalte der Stunden. Sie haben aber ein Recht auf die Auskünfte, die sie brauchen, um für Sie zu sorgen. Was das im Einzelfall heißt, besprechen Sie am besten am Anfang mit Ihrer Psychotherapeutin.

  • Droht Ihnen schwerer Schaden, etwa durch Gewalt zu Hause, darf die Psychotherapeutin das Jugendamt informieren. Vorher spricht sie in der Regel mit Ihnen.
  • Ist Ihr Leben in akuter Gefahr, darf sie die Schweigepflicht sofort brechen, um Sie zu schützen.
  • Weitergegeben wird dann nur, was für Ihren Schutz nötig ist.

Diese Grenzen gibt es, damit Sie geschützt sind, nicht damit Ihre Eltern alles erfahren. Fragen Sie in der ersten Stunde, wann die Praxis die Schweigepflicht brechen würde. Eine gute Praxis erklärt Ihnen das offen.

Familienversicherung und Patientenakte

Viele Jugendliche sind über ihre Eltern in der Familienversicherung. Die Therapie läuft trotzdem über Ihre eigene Gesundheitskarte.

In der elektronischen Patientenakte ändert sich mit 15 Jahren viel. Bis dahin verwalten Ihre Eltern die Akte und sehen auch die Abrechnungen der Kasse mit Diagnosen. Ab 15 Jahren entscheiden Sie selbst über die Akte, und Ihre Eltern haben keinen Zugriff mehr.

Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht bei unter 15-Jährigen ein Risiko. Über die Abrechnungen in der Akte könnten Eltern von einer Therapie erfahren. Wie Sie Einträge verbergen oder ihnen widersprechen, erklärt der Ratgeber Psychotherapie und elektronische Patientenakte.

  1. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie Ihre Eltern über einen Antrag informiert.
  2. Fragen Sie die Praxis, wohin sie Briefe und Terminbestätigungen schickt.
  3. Sind Sie 15 Jahre oder älter, richten Sie die ePA-App selbst ein und prüfen Sie, wer Zugriff hat.

Wenn Ihre Eltern getrennt leben

Sind Sie einwilligungsfähig, entscheiden Sie selbst. Dann kommt es nicht darauf an, ob sich Ihre Eltern einig sind.

Sind Sie es noch nicht, müssen bei gemeinsamem Sorgerecht beide Eltern zustimmen. Das gilt auch, wenn Sie nur bei einem Elternteil wohnen. Ist ein Elternteil dagegen, darf die Praxis nicht behandeln. Der andere Elternteil kann aber beim Familiengericht beantragen, allein über die Therapie zu entscheiden. Das Gericht entscheidet meist innerhalb weniger Tage.

Pflegeeltern und Stiefeltern haben kein Sorgerecht, nur weil Sie bei ihnen leben. Sie haben deshalb auch kein Recht auf Auskunft über Ihre Therapie.

Wie Ihre Eltern einen Platz für Sie finden und wer zustimmen muss, steht im Ratgeber Einen Therapieplatz für Ihr Kind finden.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich ohne meine Eltern zur Psychotherapie?

Eine feste Altersgrenze für eine Psychotherapie ohne Eltern gibt es nicht. Es kommt darauf an, ob Sie verstehen, was die Behandlung bedeutet. Das beurteilt die Psychotherapeutin. Ab 16 Jahren ist das meist so, unter 14 Jahren meist nicht.

Erfahren meine Eltern von meiner Psychotherapie?

Sind Sie einwilligungsfähig, sagt die Psychotherapeutin Ihren Eltern ohne Ihre Erlaubnis nichts aus der Therapie. Die Krankenkasse soll Ihre Eltern aber über einen Antrag informieren. Fragen Sie deshalb vorher bei der Kasse nach.

Brauche ich die Unterschrift meiner Eltern für die Krankenkasse?

Ab 15 Jahren nicht. Dann dürfen Sie Leistungen der Krankenkasse selbst beantragen. Unter 15 Jahren braucht die Praxis in der Regel die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wann darf die Psychotherapeutin meinen Eltern doch etwas sagen?

Die Psychotherapeutin darf die Schweigepflicht nur brechen, um Sie zu schützen. Das gilt bei akuter Gefahr für Ihr Leben oder wenn Ihnen schwerer Schaden droht, etwa durch Gewalt. Dann informiert sie meist das Jugendamt, und zwar nur so viel wie nötig.

Wo bekomme ich Hilfe, ohne dass meine Eltern es erfahren?

Ohne Wissen Ihrer Eltern berät Sie das Jugendamt oder eine Beratungsstelle, wenn die Beratung sonst nicht helfen könnte. Die Nummer gegen Kummer erreichen Sie kostenlos und anonym unter 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Praxis-Info Patientenrechte, Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen und Schweigepflicht, Bundespsychotherapeutenkammer,
  2. Berufsrechtliche Besonderheiten in der Kinder- und Jugendpsychotherapie, Fortbildung vom 28.10.2025, Psychotherapeutenkammer des Saarlandes,
  3. § 36 SGB I, Handlungsfähigkeit, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 8 SGB VIII, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 4 KKG, Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung, Bundesministerium der Justiz,
  6. § 341 SGB V, Elektronische Patientenakte, Bundesministerium der Justiz,
  7. Praxis-Info Elektronische Patientenakte, 2. Neuauflage Januar 2026, Bundespsychotherapeutenkammer,
  8. Kinder- und Jugendtelefon 116 111, Nummer gegen Kummer e.V.,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Fehler melden

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.