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Therapieplatz für Ihr Kind finden

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Einen Therapieplatz für Ihr Kind finden Sie über die Sprechstunde einer Praxis für Kinder und Jugendliche, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Ihr Kind hat dort bis zu 10 Termine mit zusammen 250 Minuten. Weil Kinder im Schnitt 28 Wochen warten, suchen Sie am besten parallel: bei mehreren Praxen, bei der Terminservicestelle 116117 und bei einer kostenlosen Erziehungsberatungsstelle.

Sprechstunde für Kinder und Jugendliche
bis zu 10 Termine, 250 Minuten
Psychotherapie-Richtlinie, § 11 Absatz 5 und 6, Stand 22. September 2026
Wartezeit auf einen Therapieplatz im Schnitt
28 Wochen
Bundespsychotherapeutenkammer, Newsletter 4/2025 vom 16. Dezember 2025, Stand 16. Dezember 2025
Behandlung durch Kinder-Psychotherapeuten bis
21 Jahre
Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Arztgruppen, Stand 22. September 2026
Ein heller Therapieraum für Kinder mit Spielteppich, einem Regal mit Holzspielzeug, zwei kleinen Stühlen und einem Sandkasten.
Kinder und Jugendliche haben in der Sprechstunde mehr Zeit als Erwachsene. Bild: KI generiert.

Was bei der Psychotherapie für Kinder anders ist

Für Ihr Kind beginnt alles wie bei Erwachsenen mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, ohne Überweisung. Der Unterschied liegt in der Zeit. Kinder und Jugendliche haben bis zu 10 Termine mit zusammen bis zu 250 Minuten, Erwachsene nur 6 Termine mit 150 Minuten.

Bis zu vier dieser Termine dürfen Sie als Mutter oder Vater allein wahrnehmen, ohne Ihr Kind. So bekommt die Therapeutin ein besseres Bild von der Lage in der Familie, und Ihr Kind muss nicht alles selbst erzählen.

Behandeln dürfen Ihr Kind vor allem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie behandeln über die Krankenkasse in der Regel junge Menschen bis zum 21. Geburtstag. Auch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie kommt infrage. Sie hat Medizin studiert und darf zusätzlich Medikamente verschreiben, eine Psychotherapeutin darf das nicht.

Warum Kinder länger auf einen Therapieplatz warten

Kinder und Jugendliche warten nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer vom Dezember 2025 im Schnitt 28 Wochen auf einen Therapieplatz. Ein Grund ist nach Ansicht der Kammer, dass es zu wenige Kassensitze für Kinder und Jugendliche gibt. Gleichzeitig ist die Nachfrage gestiegen, etwa wegen Essstörungen und schwerer Krisen.

Auch in Kliniken ist der Druck spürbar. Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 wurden 295 Einrichtungen befragt. Mehr als die Hälfte meldete über zehn Wochen Wartezeit auf einen Platz in der Tagesklinik für Kinder und Jugendliche. Für eine Aufnahme mit Übernachtung waren es 43 Prozent der Kliniken. 86 Prozent sagten, die Wartezeiten seien in zwei Jahren deutlich gestiegen.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf einen einzigen Weg. Fragen Sie in Praxen an, rufen Sie bei einer Erziehungsberatungsstelle an und wenden Sie sich bei ernster Sorge direkt an eine Klinik. Am besten tun Sie das gleichzeitig, nicht nacheinander.

Was eine Erziehungsberatungsstelle in der Wartezeit leistet

Eine Erziehungsberatungsstelle hilft Ihnen und Ihrem Kind kostenlos bei Problemen in der Familie, bei Fragen der Erziehung und bei Trennung oder Scheidung. Dort arbeiten Fachleute aus Psychologie, Sozialpädagogik und teils auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zusammen.

Eine Erziehungsberatung ersetzt keine Psychotherapie, wenn Ihr Kind krank ist. Sie braucht aber kein Formular und keine Zustimmung der Krankenkasse. Sie kann die Zeit bis zum Therapieplatz überbrücken und reicht manchmal schon aus.

Getragen werden die Stellen meist von der Stadt oder von freien Trägern wie Diakonie, Caritas oder dem Deutschen Kinderschutzbund. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, sagt Ihnen das Jugendamt.

Das bietet eine Erziehungsberatungsstelle

  • Gespräche mit Ihrem Kind, mit Ihnen als Paar oder mit der ganzen Familie.
  • Eine erste Einschätzung, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, und Hilfe bei der Suche.
  • Gruppen für Kinder und Jugendliche, etwa wenn sich die Eltern trennen.
  • Einen direkten Zugang ohne Überweisung, meist mit kurzer Wartezeit auf ein erstes Gespräch.
Drei Wege für Ihr Kind im Vergleich.
FragePraxis mit KassenzulassungErziehungsberatungsstelleKlinik oder Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Wer zahlt?KrankenkasseJugendamt oder freier TrägerKrankenkasse
Wie kommen Sie hin?über die Sprechstunde, ohne Überweisungdirekt, ohne Überweisungbei schwerer Erkrankung meist direkt über die Klinik
Was kostet es Sie?nichtsnichtsnichts, bei Aufnahme in die Klinik eventuell eine Zuzahlung je Tag
Ersetzt es eine Therapie?janein, es überbrückt und berätbei akutem Bedarf ja

In fünf Schritten zum Therapieplatz für Ihr Kind

Diese Schritte nutzen alle Wege gleichzeitig, statt nacheinander zu warten.

  1. Vereinbaren Sie eine Sprechstunde bei einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
  2. Rufen Sie gleichzeitig die Terminservicestelle unter 116117 an, wenn die Praxen in Ihrer Nähe keine freien Termine haben.
  3. Wenden Sie sich zusätzlich an eine Erziehungsberatungsstelle, um die Wartezeit zu überbrücken und eine erste Einschätzung zu bekommen.
  4. Lassen Sie sich nach der Sprechstunde das Formular PTV 11 geben und fragen Sie bei mehreren Praxen nach Probestunden.
  5. Spitzt sich die Lage zu, wenden Sie sich sofort an eine Klinik oder Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie, egal wie weit die Suche ist.

Wie die Terminservicestelle arbeitet und welche Fristen sie einhalten muss, steht im Ratgeber Psychotherapieplatz finden.

Wer der Psychotherapie Ihres Kindes zustimmen muss

Haben Sie das Sorgerecht gemeinsam mit dem anderen Elternteil, entscheiden Sie gemeinsam über eine Psychotherapie, wie über jede wichtige Behandlung.

Das gilt auch, wenn Sie getrennt leben. Für wichtige Entscheidungen brauchen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils, und eine Psychotherapie über mehrere Wochen gehört in aller Regel dazu. Der Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt, entscheidet nur über Alltägliches allein.

Können Sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung über diese eine Frage einem Elternteil übertragen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, entscheiden Sie allein.

Wer muss zustimmen?

Haben Sie das alleinige Sorgerecht?

Ja

Sie entscheiden allein über die Psychotherapie Ihres Kindes.

Nein

Sind Sie sich mit dem anderen Elternteil einig?

Ja

Beide unterschreiben die Einwilligung, dann ist die Entscheidung getroffen.

Nein

Beantragen Sie beim Familiengericht, dass es Ihnen diese Entscheidung überträgt.

Ältere Kinder und Jugendliche dürfen manches schon selbst entscheiden. Was dabei gilt, erklärt der Ratgeber Psychotherapie ohne Eltern.

Was passiert, wenn Ihr Kind 21 Jahre alt wird

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln über die Kasse in der Regel bis zum 21. Geburtstag. Eine laufende Therapie wird deshalb meist rechtzeitig an eine Praxis für Erwachsene übergeben oder nach Absprache mit der Krankenkasse zu Ende geführt.

Schon mit 18 Jahren entscheidet Ihr Kind selbst, ob es die Therapie fortsetzt, wechselt oder beendet. Ihre Zustimmung ist dann nicht mehr nötig, auch wenn Ihr Kind noch über Sie familienversichert ist.

Häufige Fragen

Wie viele Sprechstundentermine stehen meinem Kind vor einer Psychotherapie zu?

Ihrem Kind stehen bis zu 10 Sprechstundentermine mit zusammen bis zu 250 Minuten zu, Erwachsenen nur 6 mit 150 Minuten. Bis zu vier dieser Termine dürfen Sie als Elternteil allein wahrnehmen, ohne Ihr Kind.

Wie lange wartet ein Kind auf einen Therapieplatz?

Kinder und Jugendliche warten im Schnitt 28 Wochen auf einen Therapieplatz, so die Bundespsychotherapeutenkammer im Dezember 2025. Wie lange es bei Ihnen dauert, hängt stark von der Region und der Zahl der Praxen für Kinder und Jugendliche ab.

Was macht eine Erziehungsberatungsstelle, und kostet sie etwas?

Eine Erziehungsberatungsstelle berät Familien kostenlos bei Erziehungsfragen, Konflikten und Trennung und gibt eine erste Einschätzung. Sie ersetzt keine Psychotherapie, hilft aber oft, die Wartezeit zu überbrücken. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.

Müssen beide Eltern der Psychotherapie ihres Kindes zustimmen?

Ja, bei gemeinsamem Sorgerecht müssen in aller Regel beide Eltern der Psychotherapie zustimmen, auch wenn sie getrennt leben. Bei alleinigem Sorgerecht entscheiden Sie allein. Können Sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Was passiert mit der Psychotherapie meines Kindes, wenn es 21 wird?

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln über die Krankenkasse in der Regel bis zum 21. Geburtstag. Die Praxis übergibt eine laufende Therapie meist rechtzeitig an eine Praxis für Erwachsene. Sprechen Sie das einige Monate vorher an.

Darf ich mein Kind bei mehreren Praxen auf die Warteliste setzen lassen?

Ja, Sie dürfen Ihr Kind bei mehreren Praxen gleichzeitig auf die Warteliste setzen lassen. Sie sagen dort zu, wo zuerst ein Platz frei wird, und sagen den anderen Praxen ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Paragraf 11 (Sprechstunde), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Bedarfsplanungs-Richtlinie, Abschnitt zu den Arztgruppen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Kinder und Jugendliche: eine Generation zwischen Krisen und fehlender Unterstützung, Newsletter 4/2025 vom 16. Dezember 2025, Bundespsychotherapeutenkammer,
  4. Psychiatrie-Barometer, Umfrage 2025/2026 (Wartezeiten Kinder- und Jugendpsychiatrie), Deutsches Krankenhausinstitut (DKI),
  5. Paragraf 28 SGB VIII, Erziehungsberatung, Bundesministerium der Justiz,
  6. Paragraf 1687 BGB, Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben, Bundesministerium der Justiz,
  7. Paragraf 1628 BGB, Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern, Bundesministerium der Justiz,
  8. Paragraf 118 SGB V, Psychiatrische Institutsambulanzen, Bundesministerium der Justiz,
  9. Psychotherapeutengesetz (PsychThG), Paragraf 1 (Berufsbezeichnung), Bundesministerium der Justiz,
  10. 116117: Arzt- und Psychotherapeutensuche mit Terminservicestelle, Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.