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Die vier Psychotherapieverfahren der Krankenkasse

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Krankenkasse bezahlt vier Psychotherapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Sie arbeiten verschieden und dauern verschieden lang. Für Erwachsene zahlt die Kasse höchstens 48 Stunden systemische Therapie, 80 Stunden Verhaltenstherapie, 100 Stunden tiefenpsychologische Therapie und 300 Stunden analytische Therapie.

Analytische Therapie höchstens
300 Stunden
Psychotherapie-Richtlinie, § 30 Satz 3 Nummer 1, Stand 17. Juni 2026
Verhaltenstherapie höchstens
80 Stunden
Psychotherapie-Richtlinie, § 30 Satz 3 Nummer 3, Stand 17. Juni 2026
Systemische Therapie höchstens
48 Stunden
Psychotherapie-Richtlinie, § 30 Satz 3 Nummer 4, Stand 17. Juni 2026
Ein sonniger Park im Herbst, in dem sich ein Kiesweg in zwei Wege teilt.
Vier Verfahren bezahlt die Kasse, und jedes geht einen etwas anderen Weg. Bild: KI generiert.

Diese vier Verfahren bezahlt die Krankenkasse

Ein Verfahren ist mehr als ein Stil der Therapeutin. Es ist eine ganze Lehre darüber, wie seelische Erkrankungen entstehen und wie man sie behandelt. Die Krankenkasse bezahlt nur Verfahren, deren Wirksamkeit belegt ist. Das sind heute vier: die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Therapie.

Die tiefenpsychologische und die analytische Therapie haben dieselbe Wurzel in der Psychoanalyse, sie zählen aber als zwei eigene Verfahren. Diese vier stehen auch zur Wahl auf dem Antrag, den Ihre Praxis an die Kasse schickt. Andere Formen, die verbreitet angeboten werden, bezahlt die Kasse nicht.

Die vier Verfahren und wie sie arbeiten.
VerfahrenWorauf es schautSo läuft es meist ab
Verhaltenstherapieauf das, was ein Problem auslöst und am Leben hältSie untersuchen gemeinsam, wann das Problem auftritt, und üben dann neue Wege, etwa sich der Angst Schritt für Schritt zu stellen oder Gedanken zu prüfen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapieauf unbewusste Konflikte, die Sie heute belastenSie arbeiten an einem umgrenzten Konflikt mit einem klaren Ziel, meist im Sitzen gegenüber
Analytische Psychotherapieauf tiefe Muster, die aus der Lebensgeschichte kommenSie arbeiten über lange Zeit an alten Beziehungsmustern, die sich auch in der Beziehung zur Therapeutin zeigen, oft mehrmals pro Woche
Systemische Therapieauf Ihr Umfeld, in dem die Beschwerden entstehenSie arbeiten mit Fragen und Lösungen, auf Wunsch zusammen mit Partner oder Familie in der Sitzung

So viele Stunden zahlt die Kasse je Verfahren

Wie viele Stunden Sie bekommen, ist nicht Verhandlungssache, sondern fest geregelt. Für jedes Verfahren gibt es zwei Zahlen: wie viele Stunden die Kasse auf einmal bewilligt, und wie viele es höchstens werden dürfen. Mehr als die erste Zahl bewilligt die Kasse nur, wenn das Ziel sonst nicht erreichbar ist, aber gute Aussicht auf Erfolg besteht.

Für Erwachsene bewilligt die Kasse auf einmal bis zu 160 Stunden analytische Therapie und höchstens 300. Bei der tiefenpsychologischen Therapie sind es bis zu 60 Stunden auf einmal und höchstens 100. Die Verhaltenstherapie bekommt bis zu 60 Stunden und höchstens 80. Die systemische Therapie bis zu 36 Stunden und höchstens 48.

So viele Stunden Einzeltherapie bewilligt die Kasse Erwachsenen.
VerfahrenAuf einmal bewilligtHöchstensIn der Gruppe
Analytische Psychotherapiebis 160 Stunden300 Stundenbis 80 Doppelstunden, höchstens 150 Doppelstunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiebis 60 Stunden100 Stundenbis 60 Doppelstunden, höchstens 80 Doppelstunden
Verhaltenstherapiebis 60 Stunden80 Stundenin den Stunden enthalten, als Doppelstunden
Systemische Therapiebis 36 Stunden48 Stundenin den Stunden enthalten, als Doppelstunden

Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Zahlen. In der analytischen und der tiefenpsychologischen Therapie bewilligt die Kasse Kindern bis zu 70 Stunden auf einmal und höchstens 150, Jugendlichen bis zu 90 und höchstens 180. Für Verhaltenstherapie und systemische Therapie gelten dieselben Grenzen wie bei Erwachsenen, also 80 und 48 Stunden.

Eine Therapiestunde dauert mindestens 50 Minuten, eine Doppelstunde in der Gruppe mindestens 100 Minuten. Mehr als drei Stunden pro Woche sind in der Regel nicht erlaubt, damit die Stunden lange genug reichen.

Was Leitlinien über die Wirkung der Verfahren sagen

Leitlinien sind Empfehlungen von Fachgesellschaften, die die Studienlage zusammenfassen. Jede Empfehlung hat eine Stärke. Eine starke Empfehlung heißt soll, eine schwächere sollte, eine offene kann.

Für Depressionen gilt die Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression in der Fassung vom 29. September 2022. Sie wird gerade überarbeitet. Bei einer mittelschweren Depression sollen Psychotherapie und Medikamente gleichwertig angeboten werden, das ist eine starke Empfehlung. Bei einer schweren Depression soll eine Kombination aus beidem empfohlen werden. Bei einer leichten Depression sollen zuerst weniger aufwendige Hilfen angeboten werden, etwa angeleitete Selbsthilfe.

Welches Verfahren besser hilft, sagt dieselbe Leitlinie nur vorsichtig. Sie hält fest, dass die Wirkung einer Psychotherapie bei Depressionen zu einem großen Teil nicht vom Verfahren abhängt. Wichtiger sind Dinge, die alle Verfahren gemeinsam haben. An erster Stelle steht eine tragfähige, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin.

Für Angststörungen gibt es eine eigene Leitlinie von 2021. Bei Panikstörung, Platzangst und sozialer Angst empfiehlt sie die kognitive Verhaltenstherapie am stärksten. Bei Panikstörung und Platzangst empfiehlt sie die psychodynamische Therapie schwächer, wenn Verhaltenstherapie nicht geholfen hat oder nicht verfügbar ist.

Einzeltherapie oder Gruppe

Alle vier Verfahren gibt es einzeln und in der Gruppe. Eine Gruppe hat mindestens drei und höchstens neun Teilnehmende. Leiten zwei Therapeutinnen die Gruppe, dürfen bis zu 14 Menschen teilnehmen, und jeder hat eine feste Ansprechpartnerin.

Die Gruppe hat zwei praktische Vorteile. Für eine lange Therapie in der Gruppe ist kein Gutachten nötig, für eine lange Einzeltherapie schon. Und Plätze in einer Gruppe sind oft schneller frei als Einzelplätze.

  • Eine Gruppensitzung dauert meist 100 Minuten. Sie kann auch in Einheiten von 50 Minuten mit mehr Sitzungen stattfinden.
  • Einzel- und Gruppentherapie lassen sich verbinden. Dafür braucht es vorher einen gemeinsamen Plan.
  • Wechseln Sie während der Therapie von einzeln in die Gruppe, meldet die Praxis das der Kasse.
  • Wechseln Sie von der Gruppe in eine Einzeltherapie, braucht es einen neuen Antrag mit Gutachten.
  • Vor einer Gruppentherapie können Sie vier Gruppentermine zu je 100 Minuten zum Kennenlernen nutzen, ohne Antrag.

Wie Sie das passende Verfahren wählen

Sie entscheiden nicht allein. In der Sprechstunde muss die Praxis Ihnen die Verfahren erklären, und die Entscheidung treffen Sie gemeinsam. Ein Test, welches Verfahren zu welchen Beschwerden passt, ersetzt dieses Gespräch nicht.

  1. Schreiben Sie vor der Sprechstunde auf, was sich in Ihrem Leben ändern soll. Ein konkretes Ziel hilft mehr als eine Diagnose.
  2. Fragen Sie, welche Verfahren die Praxis anbietet und mit der Kasse abrechnen darf.
  3. Lassen Sie sich sagen, wie viele Stunden das vorgeschlagene Verfahren hat, und rechnen Sie es in Wochen um. 60 Stunden bei einer Stunde pro Woche sind gut ein Jahr.
  4. Klären Sie, ob Sie einzeln, in der Gruppe oder beides möchten.
  5. Entscheiden Sie nach den Probestunden, nicht davor. Erst dort zeigt sich, ob die Arbeitsweise zu Ihnen passt.

Bei der Wahl wird oft vergessen, wie verfügbar ein Verfahren ist. Nicht jede Praxis bietet jedes Verfahren an. Wer auf einem bestimmten Verfahren besteht, wartet unter Umständen deutlich länger. Wägen Sie ab, was Ihnen wichtiger ist, das Wunschverfahren oder ein früherer Beginn.

Zwei Verfahren gleichzeitig in einer Behandlung gibt es nicht. Wer das Verfahren wechseln will, beendet die laufende Therapie und beantragt eine neue. Wie die Probestunden und der Antrag ablaufen, erklärt der Ratgeber Probestunden und Antrag auf Psychotherapie. Wie eine Stunde im häufigsten Verfahren aussieht, zeigt der Ratgeber zum Ablauf einer Verhaltenstherapie.

Häufige Fragen

Welche Psychotherapieverfahren bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt vier Psychotherapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Andere Formen bezahlt sie nicht, auch wenn sie verbreitet angeboten werden.

Wie viele Stunden Verhaltenstherapie bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse bezahlt Erwachsenen bis zu 60 Stunden Verhaltenstherapie auf einmal und höchstens 80 Stunden. Davor können zwei kurze Abschnitte von je bis zu 12 Stunden stehen, die auf die 80 Stunden angerechnet werden.

Welches Psychotherapieverfahren wirkt am besten?

Eine allgemeine Rangfolge der Psychotherapieverfahren gibt es nicht. Bei Panikstörung und sozialer Angst empfiehlt die Leitlinie zu Angststörungen die Verhaltenstherapie am stärksten. Bei Depressionen hängt die Wirkung laut Leitlinie zu einem großen Teil von der Zusammenarbeit mit der Therapeutin ab, nicht vom Verfahren.

Seit wann bezahlt die Krankenkasse die systemische Therapie?

Die systemische Therapie bezahlt die Krankenkasse für Erwachsene seit 2020, heute auch für Kinder und Jugendliche. Sie hat die kleinste Stundenzahl der vier Verfahren, bis zu 36 Stunden auf einmal und höchstens 48.

Ist eine Gruppentherapie weniger wert als eine Einzeltherapie?

Nein, die Gruppentherapie ist der Einzeltherapie gleichgestellt. Eine Gruppe hat drei bis neun Teilnehmende, bei zwei Therapeutinnen bis zu 14. Für eine lange Therapie in der Gruppe ist kein Gutachten nötig, und Gruppenplätze sind oft schneller frei.

Kann ich während der Psychotherapie das Verfahren wechseln?

Nein, innerhalb einer laufenden Psychotherapie können Sie das Verfahren nicht wechseln. Sie beenden die Therapie und beantragen eine neue. Zwischen Einzel- und Gruppentherapie zu wechseln ist dagegen möglich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Registernummer nvl-005, Version 3.2, Stand 29. September 2022, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften,
  3. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Kurzfassung mit den Empfehlungen 5-1, 5-8 und 5-13, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften,
  4. S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Registernummer 051-028, Version 2.0, Stand 6. April 2021, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften,
  5. S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Kurzfassung mit Evidenz- und Empfehlungsgraden, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften,
  6. § 92 SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Absatz 6a zu den Behandlungsverfahren, Bundesministerium der Justiz,
  7. Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen zu PTV 1 bis PTV 12, Stand 1. Januar 2025, Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von KI

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.