Psychotherapeuten lokal

Ratgeber

Systemische Therapie, wer mit in die Sitzung darf

Veröffentlicht am

In einer systemischen Therapie dürfen Partner, Familie oder andere wichtige Menschen mit in die Sitzung. Voraussetzung ist, dass die Beziehung zu ihnen für Ihre Beschwerden wichtig ist und alle einverstanden sind. Die Krankenkasse zahlt die systemische Therapie für Erwachsene seit dem 1. Juli 2020, für Kinder und Jugendliche seit dem 1. Juli 2024, höchstens 48 Stunden.

Systemische Therapie höchstens
48 Stunden
Gemeinsamer Bundesausschuss, Psychotherapie-Richtlinie, § 30, Stand 17. Juni 2026
Kassenleistung für Erwachsene seit
1. Juli 2020
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung zur Aufnahme als Richtlinienverfahren, Stand 1. Juli 2020
Kassenleistung für Kinder und Jugendliche seit
1. Juli 2024
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Meldung zur Kassenleistung, Stand 1. Juli 2024
Drei Menschen von hinten auf einem Sofa in einem hellen Therapieraum, zwei Erwachsene und eine Jugendliche.
In der systemischen Therapie können Angehörige mit in die Stunde kommen. Bild: KI generiert.

Was die systemische Therapie anders macht

Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische und analytische Therapie setzen vor allem bei Ihnen selbst an: bei Ihrem Verhalten oder bei unbewussten Konflikten. Die systemische Therapie schaut zusätzlich auf Ihr Umfeld. Sie sucht die Ursache Ihrer Beschwerden auch in den Beziehungen, in denen Sie leben.

Ein Symptom gilt in diesem Verfahren als Lösungsversuch für ein Problem, der nicht gut funktioniert. Das Problem entsteht im Zusammenspiel aus Ihrem Inneren, Ihrem Körper und Ihren Beziehungen. Das klingt abstrakt, heißt für Ihre Behandlung aber etwas Konkretes. Sie arbeiten daran, Muster im Umgang miteinander zu verändern, die Ihre Beschwerden mit aufrechterhalten.

Deshalb schaut die Therapeutin genau hin, wer in Ihrem Leben eine Rolle spielt und wie diese Menschen zueinander stehen, auch über Generationen. Daraus entwickelt sie einen Plan, der bewusst nutzt, was Sie selbst schon können, statt nur auf einen Mangel zu schauen.

Mit diesen Methoden arbeitet die systemische Therapie

Die systemische Therapie arbeitet mit acht Arten von Methoden. Meist verbindet die Therapeutin mehrere davon, je nach Ihrem Anliegen.

  • Besondere Fragen, etwa wie ein anderer Mensch in Ihrem Leben ein Problem wohl sieht.
  • Erzählende Methoden, die Ihre Geschichte über das Problem sichtbar machen und neu erzählen lassen.
  • Methoden, die an dem ansetzen, was in Ihrem Leben schon gut funktioniert.
  • Methoden, die Rollen und eingespielte Muster in Ihrer Familie oder Partnerschaft verändern.
  • Methoden, bei denen Sie ein Thema handelnd bearbeiten statt nur darüber zu sprechen, etwa mit einer Aufstellung.
  • Methoden, die mit verschiedenen inneren Anteilen eines Menschen arbeiten.
  • Methoden, die Ihnen helfen, in belastenden Lagen Gefühle und Aufmerksamkeit zu steuern.
  • Methoden mit Bildern, Symbolen oder Handlungen, wenn Worte allein nicht reichen.

Wer mit in die Sitzung darf

Die systemische Therapie kann einzeln stattfinden oder mit mehreren Menschen. Dann sind Partnerin oder Partner, Familie oder andere wichtige Menschen aus Ihrem Umfeld mit im Raum. Ziel ist, wichtige Beziehungen und den Umgang miteinander zu verändern.

Ob eine gemeinsame Sitzung infrage kommt, entscheidet sich nicht von selbst. Die Therapeutin klärt das zuerst mit Ihnen. Die anderen Menschen kommen nicht als Zuschauer, sondern weil ihre Beziehung zu Ihnen für Ihre Beschwerden wichtig ist.

Darf Ihre Familie oder Ihr Partner mit in die Sitzung?

Ist die Beziehung zu diesem Menschen für Ihre Beschwerden wichtig?

Ja

Sind Sie und dieser Mensch beide mit einer gemeinsamen Sitzung einverstanden?

Ja

Dann kann die Therapie gemeinsam stattfinden, auch im Wechsel mit Stunden für Sie allein.

Nein

Ohne Einverständnis gibt es keine gemeinsame Sitzung. Die Therapie läuft dann einzeln weiter.

Nein

Dann bleibt es bei einer Einzeltherapie. Eine gemeinsame Sitzung ohne Bezug zu Ihren Beschwerden ist nicht vorgesehen.

So viele Stunden systemische Therapie zahlt die Kasse

Auch hier zahlt die Krankenkasse in festen Schritten, seit 2024 gleich für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Eine Kurzzeittherapie hat zwei Abschnitte von je bis zu 12 Stunden, zusammen 24 Stunden. Eine Langzeittherapie bewilligt die Kasse auf einmal mit bis zu 36 Stunden, höchstens werden es 48 Stunden. Bei Kindern und Jugendlichen kommen Stunden für die Eltern dazu, eine Stunde je vier Therapiestunden.

So viele Stunden systemische Therapie zahlt die Krankenkasse.
AbschnittStundenWas dazu gilt
Kurzzeittherapiezweimal bis 12, zusammen 24 Stundenwie bei den anderen drei Verfahren
Langzeittherapie, auf einmal bewilligtbis 36 StundenGruppenstunden als Doppelstunden eingerechnet
Langzeittherapie höchstens48 Stundengleich für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
Stunden für Eltern und Bezugspersonen bei Kindern1 Stunde je 4 Therapiestundenkommen zu den Stunden des Kindes dazu

Seit wann die Kasse die systemische Therapie bezahlt

Lange gehörte die systemische Therapie nicht zu den Leistungen der Krankenkasse. Erst am 22. November 2019 nahm der Gemeinsame Bundesausschuss sie als viertes Verfahren auf. Behandelt und abgerechnet werden kann sie bei Erwachsenen seit dem 1. Juli 2020.

Für Kinder und Jugendliche dauerte es vier Jahre länger. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Psychotherapeutinnen die systemische Therapie auch bei jungen Menschen über die Kasse anbieten. Seit März 2024 darf in der systemischen Therapie außerdem bei Erwachsenen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung die Methode EMDR eingesetzt werden, so wie in den anderen drei Verfahren.

Für wen die systemische Therapie besonders passt

Die systemische Therapie liegt nahe, wenn Ihre Beschwerden eng mit wiederkehrendem Streit in Familie oder Partnerschaft zusammenhängen. Das kann eine Krise nach einer Trennung oder einer Krankheit sein. Oder frühere Behandlungen kamen ohne Ihr Umfeld nicht weit genug. Stehen dagegen einzelne Verhaltensmuster oder alte, unbewusste Konflikte im Vordergrund, passt eher eine Verhaltenstherapie oder eine tiefenpsychologische Therapie.

  1. In der Sprechstunde erzählen Sie, was Sie belastet, und sagen, welche Menschen dabei eine Rolle spielen.
  2. In den Probestunden klären Sie, ob gemeinsame Sitzungen sinnvoll sind und ob die anderen dazu bereit sind.
  3. Die Therapeutin trägt im Antrag die Stunden für Sie und, wenn nötig, für Ihre Angehörigen ein.
  4. Bei einer langen Therapie prüft ein Gutachter den Antrag, bevor die Kasse zusagt.

Ein Wechsel zu einem anderen Verfahren mitten in der Behandlung ist nicht vorgesehen. Passt das Verfahren erkennbar nicht, stellen Sie nach dem Ende der Therapie einen neuen Antrag. Einen Überblick gibt der Ratgeber zu den vier Psychotherapieverfahren der Krankenkasse.

Häufige Fragen

Dürfen Partner oder Familie bei der systemischen Therapie mit in die Sitzung?

Ja, in der systemischen Therapie dürfen Partner, Familie oder andere wichtige Menschen mit in die Sitzung, wenn die Beziehung zu ihnen für Ihre Beschwerden wichtig ist und alle einverstanden sind. Das geht auch im Wechsel mit Stunden für Sie allein.

Wie viele Stunden systemische Therapie zahlt die Krankenkasse höchstens?

Die Krankenkasse zahlt höchstens 48 Stunden systemische Therapie, für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche. Auf einmal bewilligt sie bis zu 36 Stunden. Oft beginnt die Therapie mit zwei kurzen Abschnitten von je bis zu 12 Stunden.

Seit wann zahlt die Krankenkasse die systemische Therapie?

Die Krankenkasse zahlt die systemische Therapie für Erwachsene seit dem 1. Juli 2020, für Kinder und Jugendliche seit dem 1. Juli 2024. Damit ist sie das jüngste der vier Verfahren der Kasse.

Wie viele Stunden gibt es bei der systemischen Therapie eines Kindes für die Eltern?

Bei der systemischen Therapie eines Kindes oder Jugendlichen gibt es für die Eltern oder andere Bezugspersonen eine Stunde je vier Therapiestunden. Diese Stunden kommen zu den Stunden des Kindes dazu.

Lässt sich eine systemische Therapie mit einer Verhaltenstherapie verbinden?

Nein, eine systemische Therapie lässt sich in derselben Behandlung nicht mit Verhaltenstherapie oder einem tiefenpsychologischen Verfahren verbinden. Ein Wechsel zwischen zwei getrennten Behandlungen ist möglich.

Wird EMDR auch in der systemischen Therapie eingesetzt?

Ja, seit März 2024 darf EMDR bei Erwachsenen mit posttraumatischer Belastungsstörung auch in der systemischen Therapie eingesetzt werden. Wer EMDR anbieten darf, erklärt der Ratgeber zur Traumatherapie mit EMDR.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 19. März 2026 (in Kraft seit 17. Juni 2026), § 18 und § 30, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. Systemische Therapie für Erwachsene als weiteres Richtlinienverfahren aufgenommen, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  3. Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche seit dem 1. Juli 2024 Kassenleistung, Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz,
  4. Posttraumatische Belastungsstörungen bei Erwachsenen: EMDR künftig auch bei Systemischer Therapie Kassenleistung, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  5. Psychotherapie-Vereinbarung, Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, Stand 1. Januar 2025, § 11, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  6. Systemische Therapie kommt zum 1. Juli, Ärzte Zeitung,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Fehler melden

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.