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Psychotherapeut werden, Ausbildung und Approbation

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Psychotherapeut werden Sie seit 2020 über ein eigenes Studium. Es dauert fünf Jahre, als Bachelor und Master. Danach legen Sie eine Prüfung ab und bekommen die Approbation, also die staatliche Zulassung. Um mit der Krankenkasse abzurechnen, folgt eine Weiterbildung in einem Verfahren der Kasse. Wer vor September 2020 angefangen hat, schließt die alte Ausbildung bis spätestens 2032 ab.

Studium bis zur Approbation
5 Jahre, 300 Leistungspunkte
§ 9 Psychotherapeutengesetz, Stand 20. September 2026
Alte Ausbildung abschließen bis
1. September 2032
§ 27 Absatz 2 Psychotherapeutengesetz, Stand 20. September 2026
Mindestlohn der alten Ausbildung in Vollzeit
1.000 Euro im Monat
§ 27 Absatz 4 Psychotherapeutengesetz, Stand 20. September 2026
Ein heller Hörsaal von den hinteren Reihen aus, Studierende von hinten mit Laptops und Heften.
Seit 2020 führt der Weg zur Approbation über ein Studium der Psychotherapie. Bild: KI generiert.

So läuft die Ausbildung zum Psychotherapeuten seit 2020

Bis 2020 war der Weg zweigeteilt. Erst kam ein Studium der Psychologie oder Pädagogik, danach eine Ausbildung über mehrere Jahre an einem privaten Institut, oft schlecht oder gar nicht bezahlt. Seit der Reform führt ein eigenes Studium direkt zur Approbation. Die alte Ausbildung gibt es nur noch für eine Übergangszeit.

Das neue Studium dauert in Vollzeit fünf Jahre. Es umfasst 300 Leistungspunkte, aufgeteilt auf einen Bachelor und einen Master. Ein Leistungspunkt steht für etwa 30 Stunden Arbeit.

Vom Abitur bis zur eigenen Praxis mit Kassenzulassung
  1. Bachelor

    Der Bachelor legt die Grundlagen. Darin stecken 82 Leistungspunkte Lehre an der Hochschule und 19 Leistungspunkte Praxis.

  2. Master

    Der Master vertieft das Wissen mit 54 Leistungspunkten Lehre und 25 Leistungspunkten Praxis. Für die Approbation zählen insgesamt 180 Leistungspunkte.

  3. Prüfung

    Eine staatliche Prüfung schließt das Studium ab. Ohne sie gibt es keine Approbation.

  4. Approbation beantragen

    Die Behörde des Landes erteilt sie, wenn Studium und Prüfung bestanden sind, Sie zuverlässig und gesundheitlich geeignet sind und gut genug Deutsch sprechen.

  5. Weiterbildung

    Die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin läuft an Einrichtungen, die die Psychotherapeutenkammer Ihres Landes zulässt.

  6. Eintrag ins Arztregister

    Mit Approbation und abgeschlossener Weiterbildung in einem Verfahren der Kasse können Sie sich eintragen lassen. Erst danach ist eine Kassenzulassung möglich.

Was das Studium Psychotherapie vermitteln muss

Was im Studium vorkommt, legt das Gesetz fest. Am Ende sollen Sie Menschen jeden Alters selbstständig und umfassend psychotherapeutisch behandeln können, mit geprüften Verfahren und mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

  • Seelische Erkrankungen erkennen und behandeln oder an andere Stellen weiterleiten.
  • Das eigene Handeln prüfen und die Behandlung nach dem Stand der Forschung weiterentwickeln.
  • Die Qualität sichern und die eigene Arbeit dokumentieren und auswerten.
  • Patienten, Angehörige, Einrichtungen und Behörden informieren und über die Folgen einer Behandlung aufklären.
  • Gutachten schreiben, auch zur Arbeits- und Erwerbsfähigkeit und zum Grad der Behinderung.
  • Anzeichen sexueller Gewalt und ihre Folgen erkennen.

Für die Approbation reicht das Zeugnis nicht allein. Sie dürfen sich nichts zuschulden kommen lassen haben, was Sie für den Beruf unwürdig oder unzuverlässig macht. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein und gut genug Deutsch sprechen. Fehlt etwas davon, hört die Behörde Sie an, bevor sie entscheidet.

Warum nach der Approbation eine Weiterbildung folgt

Die Approbation erlaubt den Beruf, aber noch nicht die Abrechnung mit den Krankenkassen. Dafür brauchen Sie eine abgeschlossene Weiterbildung in einem der Verfahren, die die Kasse bezahlt, getrennt für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.

Zuständig sind die zwölf Psychotherapeutenkammern der Länder. Sie erlassen die Regeln, lassen Weiterbildungsstätten zu und bestimmen, wer weiterbilden darf. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land im Detail. Die Weiterbildung ist auf fünf Jahre angelegt. Am Ende steht der Titel Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut, für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche.

Diese neuen Titel sind in der Versorgung schon fest verankert. Die Regeln der Krankenkassen nennen Fachpsychotherapeuten ausdrücklich neben Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Übergangsregeln für die alte Ausbildung

Wer vor der Reform angefangen hat, verliert nichts. Für drei Fälle gelten eigene Regeln, und die Fristen darin sind für alle im alten System die wichtigsten Zahlen.

Wer die Ausbildung vor dem 1. September 2020 begonnen hat, schließt sie nach altem Recht ab. Wer ein Studium vor diesem Tag begonnen oder abgeschlossen hat, kann die alte Ausbildung noch machen und muss sie bis zum 1. September 2032 beenden. In Härtefällen kann die Behörde den Abschluss bis zum 31. August 2035 erlauben. Für die praktische Tätigkeit in der alten Ausbildung gibt es mindestens 1.000 Euro im Monat in Vollzeit.

Übergangsregeln für die Ausbildung nach altem Recht.
LageWas giltFrist
Ausbildung vor dem 1. September 2020 begonnenAbschluss nach altem Rechtkeine besondere Frist
Studium vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossenalte Ausbildung noch möglichAbschluss bis 1. September 2032
HärtefallBehörde kann auf Antrag später zulassenbis 31. August 2035
Praktische Tätigkeit in der alten AusbildungMindestlohn, bei Teilzeit anteiligmindestens 1.000 Euro im Monat in Vollzeit

Die alten Titel bleiben gültig und gleichwertig. Wer nach den Übergangsregeln approbiert ist, führt die passende Berufsbezeichnung und hat dieselben Rechte und Pflichten wie jemand nach neuem Recht. Eine Psychologische Psychotherapeutin ist also nicht schlechter ausgebildet als eine Fachpsychotherapeutin, sondern anders.

  1. Prüfen Sie zuerst das Datum. Haben Sie vor dem 1. September 2020 begonnen, gelten die Übergangsregeln.
  2. Klären Sie mit Ihrer Ausbildungsstätte schriftlich, bis wann Sie realistisch fertig werden, und planen Sie Puffer bis zum 1. September 2032 ein.
  3. Lassen Sie sich Ihre Bezahlung für die praktische Tätigkeit schriftlich bestätigen.
  4. Schaffen Sie den Abschluss bis 2032 nicht, stellen Sie einen Härtefallantrag bei der Behörde.
  5. Klären Sie früh die Weiterbildung, denn ohne sie gibt es keine Kassenzulassung.

Der Weg als Ärztin oder Arzt in die Psychotherapie

Neben dem Weg über das Studium der Psychotherapie gibt es den Weg als Ärztin oder Arzt. Er führt nach dem Medizinstudium über eine Weiterbildung nach den Regeln der Ärztekammer des Landes. Die Bundesärztekammer gibt dafür ein Muster vor, zuletzt vom 3. Juli 2026.

Drei Facharzttitel führen dorthin, alle mit mindestens 60 Monaten Weiterbildung. Beim Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gehören 24 Monate in der Klinik und 6 Monate in der Neurologie dazu. Beim Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind es 12 Monate in anderen Bereichen der Körpermedizin. Dazu kommt der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Daneben gibt es den Zusatz Psychotherapie für Ärzte mit einem anderen Facharzttitel, etwa in der Allgemeinmedizin. Bei den drei genannten Fachärzten ist dieser Inhalt schon enthalten. Was die Berufe im Alltag unterscheidet, erklärt der Ratgeber Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe, der Unterschied.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Wollen Sie auch körperlich behandeln und Medikamente verschreiben?

Ja

Interessieren Sie sich mehr für schwere seelische Erkrankungen als für körperliche Beschwerden mit seelischem Anteil?

Ja

Dann passt der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, mit 60 Monaten Weiterbildung nach dem Medizinstudium.

Nein

Dann passt der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, ebenfalls mit 60 Monaten.

Nein

Haben Sie vor dem 1. September 2020 ein Studium der Psychologie oder Pädagogik begonnen?

Ja

Dann können Sie die alte Ausbildung noch machen, mit Abschluss bis zum 1. September 2032.

Nein

Dann ist Ihr Weg das neue Studium: fünf Jahre, Prüfung, Approbation, danach die Weiterbildung.

Was Psychotherapeutinnen in ihrem Berufsalltag tun und dürfen, steht im Ratgeber Was macht ein Psychotherapeut.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Psychotherapeuten?

Das Studium bis zur Approbation dauert fünf Jahre in Vollzeit, als Bachelor und Master. Danach folgt eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bei einer Psychotherapeutenkammer, die auf fünf Jahre angelegt ist.

Reicht ein Psychologiestudium, um als Psychotherapeut zu arbeiten?

Nein, ein Psychologiestudium allein reicht nicht, um als Psychotherapeut zu arbeiten. Dafür braucht es die Approbation nach einem Studium der Psychotherapie und einer staatlichen Prüfung, oder nach der alten Ausbildung.

Was hat sich durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung 2020 geändert?

Vor 2020 folgte auf ein Psychologiestudium eine mehrjährige, oft schlecht bezahlte Ausbildung an einem Institut. Seit der Reform führt ein eigenes fünfjähriges Studium direkt zur Approbation. Danach folgt die Weiterbildung für die Abrechnung mit der Kasse.

Bis wann kann ich die alte Psychotherapeutenausbildung noch abschließen?

Die alte Psychotherapeutenausbildung müssen Sie bis zum 1. September 2032 abschließen, wenn Sie Ihr Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben. In Härtefällen kann die Behörde einen Abschluss bis zum 31. August 2035 erlauben.

Brauche ich nach der Approbation noch eine Weiterbildung?

Für eine Privatpraxis brauchen Sie nach der Approbation keine Weiterbildung, für die Abrechnung mit der Krankenkasse schon. Dafür ist eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Verfahren der Kasse nötig.

Wie wird man ärztlicher Psychotherapeut?

Ärztlicher Psychotherapeut werden Sie über ein Medizinstudium und eine Weiterbildung nach den Regeln der Ärztekammer. Die drei Facharzttitel in diesem Bereich verlangen jeweils mindestens 60 Monate. Daneben gibt es den Zusatz Psychotherapie für Ärzte anderer Fächer.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 Psychotherapeutengesetz, Erteilung der Approbation, Bundesministerium der Justiz,
  2. § 7 Psychotherapeutengesetz, Ziel des Studiums, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 9 Psychotherapeutengesetz, Dauer und Struktur des Studiums, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 27 Psychotherapeutengesetz, Abschluss von Ausbildungen, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 95c SGB V, Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister, Bundesministerium der Justiz,
  6. Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 3. Juli 2026, Bundesärztekammer,
  7. Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, bekannt gemacht am 19. März 2026, Land Nordrhein-Westfalen, Ministerialblatt,
  8. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. Bedarfsplanungs-Richtlinie, Fassung vom 19. Februar 2026, § 12 Absatz 2 zur Arztgruppe der Psychotherapeuten, Gemeinsamer Bundesausschuss,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.