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Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe, der Unterschied

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Psychiater ist Arzt, hat mindestens 60 Monate Weiterbildung und darf Medikamente verschreiben. Ein Psychologischer Psychotherapeut hat Psychologie oder Psychotherapie studiert, ist staatlich zugelassen und behandelt mit Gesprächen. Psychotherapeut nennen darf sich nur, wer diese Zulassung hat oder Arzt ist. Ein Psychologe hat Psychologie studiert, darf aber ohne Zulassung keine Krankheiten behandeln.

Weiterbildung zum Psychiater mindestens
60 Monate
Muster-Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Fassung vom 3. Juli 2026, Stand 3. Juli 2026
Studium bis zur Approbation
5 Jahre
§ 9 Psychotherapeutengesetz, Stand 20. September 2026
Mehr Kassen-Psychotherapeuten 2025
plus 3,7 Prozent
Arztzahlstatistik 2025 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand 12. März 2026
Ein heller Flur in einem Praxisgebäude mit zwei Holztüren ohne Schilder, einer Bank und einer Pflanze, im Hintergrund zwei Menschen.
Psychotherapeutin, Psychiater und Psychologe sind drei Berufe mit verschiedenen Rechten. Bild: KI generiert.

Welche Berufsbezeichnung geschützt ist und welche nicht

Die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt. Sie setzt eine Approbation voraus, also die staatliche Zulassung für den Beruf. Außer Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darf niemand diese Bezeichnung führen. Ärzte dürfen sich ärztliche Psychotherapeuten nennen.

Der Titel Psychologin oder Psychologe sagt etwas anderes. Er steht für ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, nicht für eine Erlaubnis zu behandeln. Psychologen arbeiten oft in der Forschung, bei der Auswahl von Personal, in der Verkehrspsychologie oder in der Beratung. Um Krankheiten zu behandeln, brauchen sie zusätzlich die Approbation.

Sechs Bezeichnungen und was hinter jeder steht.
BezeichnungGeschützt?AusbildungDarf Krankheiten behandeln?
Psychotherapeutin, PsychotherapeutjaStudium mit Approbation, danach Weiterbildungja
Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer PsychotherapeutjaPsychologiestudium und Ausbildung nach altem Recht, mit Approbationja
Ärztliche Psychotherapeutin, ärztlicher PsychotherapeutjaMedizinstudium, Approbation als Arzt, Weiterbildungja, dazu mit den Rechten eines Arztes
Psychologin, Psychologenur als StudienabschlussPsychologiestudium ohne Approbationnein
Heilpraktikerin, Heilpraktiker für Psychotherapieals Erlaubnis vom GesundheitsamtErlaubnis vom Gesundheitsamt, keine vorgeschriebene Ausbildungja, aber nicht auf Kosten der Krankenkasse
Coach, Berater, Lebensberaterneinkeine vorgeschriebene Ausbildungnein

Was nur Ärzte dürfen

Der wichtigste Unterschied im Alltag ist das Rezept. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es in der Apotheke nur mit dem Rezept einer Ärztin. Ein Mittel gegen Depressionen oder zum Schlafen bekommen Sie also nur über einen Arzt, nicht über eine Psychologische Psychotherapeutin.

Auch die Krankschreibung ist Sache der Ärzte. Für die Lohnfortzahlung braucht Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung. Eine psychotherapeutische Praxis kann Ihre Behandlung festhalten und mit Ihrer Erlaubnis berichten, die Krankschreibung selbst aber nicht ausstellen.

  • Medikamente verschreiben: nur Ärzte.
  • Krankschreiben: nur Ärzte.
  • Körperliche Untersuchungen und Laborwerte veranlassen: Ärzte. In der Psychotherapie holt die Praxis dafür einen kurzen ärztlichen Bericht ein.
  • Psychotherapie mit geprüften Verfahren: beide Berufe, wenn sie dafür ausgebildet sind.
  • Apps auf Rezept verschreiben: beide Berufe.

Daraus folgt keine Rangordnung, sondern eine Arbeitsteilung. Bei einer schweren Depression empfiehlt die Nationale Versorgungsleitlinie stark eine Verbindung aus Medikament und Psychotherapie. Dann arbeiten beide Berufe zusammen, und Sie haben zwei Ansprechpartner statt einem.

Welche Facharzttitel es gibt und wie lange sie dauern

Psychiater ist die Kurzform für einen Facharzttitel. Er setzt eine Weiterbildung von mehreren Jahren nach Regeln der Ärztekammer des Landes voraus. Die Bundesärztekammer gibt dafür ein Muster vor, zuletzt in der Fassung vom 3. Juli 2026.

Für alle drei ärztlichen Facharzttitel in diesem Bereich dauert die Weiterbildung mindestens 60 Monate. Beim Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gehören 24 Monate in der Klinik und 6 Monate in der Neurologie dazu. Beim Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind es 12 Monate in anderen Bereichen der Körpermedizin.

Ärztliche Titel in der Psychotherapie nach dem Muster der Bundesärztekammer, Fassung vom 3. Juli 2026.
TitelWeiterbildung mindestensWas dazu gilt
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie60 Monatedavon 24 Monate in der Klinik und 6 Monate in der Neurologie
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie60 Monatedavon 12 Monate in anderen Bereichen der Körpermedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie60 Monateeigenes Gebiet für junge Menschen
Zusatz Psychotherapiezusätzlich zu einem Facharzttitelbei den drei Fachärzten oben schon enthalten

Den Zusatz Psychotherapie können auch andere Ärzte erwerben, etwa eine Hausärztin oder ein Internist. Dann behandeln sie auch mit Psychotherapie, ohne Psychiater zu sein. Auf dem Praxisschild steht dann der Facharzttitel und darunter der Zusatz Psychotherapie.

So prüfen Sie Approbation und Kassenzulassung selbst

Zwei Dinge sollten Sie prüfen, und sie sind nicht dasselbe. Die Approbation sagt, ob jemand den Beruf ausüben darf. Die Kassenzulassung sagt, ob er mit der Krankenkasse abrechnen darf.

  1. Suchen Sie den Namen in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de. Wer dort steht, rechnet mit der Krankenkasse ab.
  2. Suchen Sie den Namen zusätzlich in der Suche der Psychotherapeutenkammer Ihres Landes. Dort stehen alle Mitglieder, auch reine Privatpraxen, mit Berufsbezeichnung und Verfahren.
  3. Vergleichen Sie die Bezeichnung mit dem Praxisschild. Psychologische Psychotherapeutin, Fachpsychotherapeut oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie stehen für eine Approbation, Coach oder Berater nicht.
  4. Fragen Sie beim ersten Kontakt, für welches Verfahren die Praxis mit der Kasse abrechnen darf.
  5. Bei einer Privatpraxis, die Ihnen die Kasse erstatten soll, lassen Sie sich Approbation und abgeschlossene Weiterbildung bestätigen.

Die Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Verfahren der Kasse sind auch der Maßstab, an dem sich eine Kostenerstattung für eine Privatpraxis entscheidet. Wie Sie einen Platz finden, steht im Ratgeber Psychotherapieplatz finden.

Wo Sie am besten anfangen

Der erste Termin muss nicht beim richtigen Beruf sein, solange er schnell zu bekommen ist. Alle Wege führen im System weiter, und Sie verlieren nichts, wenn Sie zuerst bei Ihrer Hausärztin landen.

Wo Sie anfangen sollten

Sind Sie in einer akuten Krise, in der Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht?

Ja

Wählen Sie den Notruf 112. Rund um die Uhr erreichen Sie auch die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Nein

Nehmen Sie schon Medikamente, oder könnten Medikamente nötig sein?

Ja

Beginnen Sie bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Nur Ärzte dürfen Medikamente verschreiben und begleiten.

Nein

Stehen körperliche Beschwerden im Vordergrund, für die keine ausreichende Ursache gefunden wurde?

Ja

Eine Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist darauf spezialisiert.

Nein

Vereinbaren Sie eine Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.

Ein Irrtum hält sich hartnäckig: dass Psychiater nur Medikamente verschreiben und keine Gespräche führen. Das stimmt nicht. Zum Fach gehört ausdrücklich auch die Psychotherapie und die Hilfe im Alltag. Ob eine Praxis Psychotherapie anbietet, hängt von ihr selbst ab, nicht vom Titel. Was ein Psychotherapeut genau tut, erklärt der Ratgeber Was macht ein Psychotherapeut.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychotherapeuten und einem Psychiater?

Ein Psychiater ist Arzt mit mindestens 60 Monaten Weiterbildung, er darf Medikamente verschreiben und krankschreiben. Ein Psychologischer Psychotherapeut hat studiert, ist staatlich zugelassen und behandelt mit Gesprächen. Medikamente darf er nicht verschreiben.

Darf sich jeder Psychologe Psychotherapeut nennen?

Nein, Psychotherapeut nennen darf sich nur, wer eine Approbation hat oder Arzt ist. Ein abgeschlossenes Psychologiestudium allein reicht weder für die Bezeichnung noch für die Behandlung von Krankheiten.

Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf mit einer Erlaubnis des Gesundheitsamts seelische Erkrankungen behandeln. Psychotherapeut nennen darf er sich nicht, und auf Kosten der Krankenkasse darf er nicht behandeln. Medikamente verschreiben darf er auch nicht.

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie?

Die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie dauert mindestens 60 Monate nach dem Medizinstudium. Davon sind 24 Monate in der Klinik und 6 Monate in der Neurologie. Verbindlich sind die Regeln der Ärztekammer des jeweiligen Landes.

Wie erkenne ich, ob eine Praxis mit der Krankenkasse abrechnen darf?

Praxen mit Kassenzulassung finden Sie in der Arztsuche unter arztsuche.116117.de. Die Suche der Psychotherapeutenkammer zeigt dagegen alle Mitglieder, auch reine Privatpraxen. Fragen Sie außerdem, für welches Verfahren die Praxis mit der Kasse abrechnen darf.

Brauche ich eine Überweisung zum Psychotherapeuten oder zum Psychiater?

Für eine Psychotherapie brauchen Sie keine Überweisung. Für einen Termin beim Facharzt, den die Terminservicestelle vermittelt, brauchen Sie dagegen in der Regel eine Überweisung, mit Ausnahmen etwa für Akutfälle.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Psychotherapeutengesetz, Berufsbezeichnung und Berufsausübung, Bundesministerium der Justiz,
  2. § 9 Psychotherapeutengesetz, Dauer und Struktur des Studiums, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 1 Heilpraktikergesetz, Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 48 Arzneimittelgesetz, Verschreibungspflicht, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 95c SGB V, Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister, Bundesministerium der Justiz,
  6. Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 3. Juli 2026, Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Bundesärztekammer,
  7. Arztzahlstatistik 2025: Mehr Ärzte und trotzdem weniger Zeit, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  8. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. § 75 SGB V, Sicherstellung der Versorgung, Absatz 1a, Bundesministerium der Justiz,
  10. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Registernummer nvl-005, Version 3.2, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften,
  11. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anzeige- und Nachweispflichten, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.