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Kostenerstattung für Psychotherapie in der Privatpraxis

Fristen bei der Kostenerstattung für Psychotherapie

Bei der Kostenerstattung entscheidet die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch ein, gegen den Widerspruchsbescheid klagen Sie innerhalb von einem Monat. Für die Wartezeit auf einen Kassenplatz nennt kein Gesetz eine Frist.

6 Dinge, die Sie vor dem Antrag wissen sollten

  • Stellen Sie den Antrag, bevor die erste Stunde in der Privatpraxis stattfindet. Für Stunden vor der Entscheidung der Kasse bekommen Sie das Geld meist nicht zurück.
  • Wie viele Absagen von Praxen mit Kassenzulassung Sie brauchen, steht in keinem Gesetz. Jede Krankenkasse handhabt das anders. Eine Liste mit Datum, Praxis und genannter Wartezeit ist Ihr Beleg.
  • Ab wann eine Wartezeit zu lang ist, regelt kein Gesetz. Eine feste Grenze gibt es nur für die Akutbehandlung über die Terminservicestelle: höchstens 2 Wochen.
  • Die Privatpraxis braucht eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung. Eine Behandlung bei Heilpraktikern für Psychotherapie bezahlt die Krankenkasse nicht.
  • Einen Betrag je Stunde nennt die Checkliste nicht, weil es dafür keine verlässliche Quelle gibt. Klären Sie das Honorar vorher schriftlich mit der Praxis.
  • In einer akuten Krise hilft die Checkliste nicht. Rufen Sie den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 an.

Die Fristen der Kostenerstattung reichen von 2 bis 5 Wochen und von einem Monat bei Widerspruch und Klage. Die Krankenkasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Auf eine Akutbehandlung über die Terminservicestelle warten Sie höchstens 2 Wochen.

Wofür die Frist giltDauerSie beginnt mitGesetz
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag3 Wochen21 Tagedem Eingang des Antrags bei der Krankenkasse§ 13 SGB V
Die Krankenkasse entscheidet, wenn sie ein Gutachten einholt, etwa beim Medizinischen Dienst5 Wochen35 Tagedem Eingang des Antrags bei der Krankenkasse§ 13 SGB V
Sie warten auf eine Akutbehandlung, die die Terminservicestelle vermittelt2 Wochen14 Tageder Vermittlung durch die Terminservicestelle§ 75 Abs. 1a SGB V
Sie legen Widerspruch gegen eine Ablehnung ein1 Monatnach Kalenderdem Erhalt des Bescheids§ 84 SGG
Sie klagen beim Sozialgericht, nachdem die Kasse den Widerspruch abgelehnt hat1 Monatnach Kalenderdem Erhalt des Widerspruchsbescheids§ 87 SGG

Wochenfristen stehen zusätzlich in Tagen da, weil sich damit leichter rechnen lässt. Bei Monatsfristen fehlt die Tageszahl, weil ein Monat je nach Kalender verschieden lang ist.

Für die Wartezeit auf einen Kassenplatz gibt es keine Frist

Viele suchen nach der Zahl, ab wie vielen Wochen Wartezeit auf einen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung die Kasse eine Privatpraxis bezahlen muss. Diese Zahl gibt es nicht. Weder das Gesetz noch die Regeln der Krankenkassen nennen eine Grenze, und auch das Bundessozialgericht hat keine festgelegt. Angaben wie sechs Wochen oder drei Monate stammen aus Urteilen zu einzelnen Fällen.

Eine feste Grenze steht nur für die Akutbehandlung im Gesetz: Über die Terminservicestelle warten Sie darauf höchstens 2 Wochen. Für alles andere kommt es auf Ihren Fall an.

Sobald ein Gesetz eine Grenze nennt, steht sie hier.

Gesetze und Regeln zum Nachlesen

  • § 13 SGB V: Sozialgesetzbuch V, § 13 Kostenerstattung. Geprüft am 2026-09-12.
  • § 95c SGB V: Sozialgesetzbuch V, § 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister. Geprüft am 2026-09-12.
  • § 75 Abs. 1a SGB V: Sozialgesetzbuch V, § 75 Sicherstellung der Versorgung, Terminservicestellen. Geprüft am 2026-09-12.
  • § 84 SGG: Sozialgerichtsgesetz, § 84 Widerspruchsfrist. Geprüft am 2026-09-12.
  • § 87 SGG: Sozialgerichtsgesetz, § 87 Klagefrist. Geprüft am 2026-09-12.
  • § 183 SGG: Sozialgerichtsgesetz, § 183 Kostenfreiheit. Geprüft am 2026-09-12.
  • Psychotherapie-Richtlinie: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026. Geprüft am 2026-09-12.
  • Unabhängige Patientenberatung: Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, kostenlose Beratung unter 0800 011 77 22. Geprüft am 2026-10-03.

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