Glossar
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Das Psychotherapeutengesetz ist das Bundesgesetz für den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. Es regelt Ausbildung, Prüfung und Approbation. Seit September 2020 führt ein eigenes Studium der Psychotherapie zu diesem Beruf.
- Begriff
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was der Begriff bedeutet
Das erste Gesetz dieser Art stammt von 1998. Es schuf zwei Berufe mit Approbation neben den ärztlichen Psychotherapeuten. Das waren die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie studierten damals zum Beispiel Psychologie oder Sozialpädagogik. Danach folgte eine Ausbildung an einem Institut über mehrere Jahre, die viele selbst bezahlten.
Am 26. September 2019 beschloss der Bundestag eine Reform. Sie gilt seit dem 1. September 2020. Seitdem gibt es ein eigenes Studium der Psychotherapie mit drei Jahren Bachelor und zwei Jahren Master. Am Ende stehen die staatliche Prüfung und die Approbation, wie bei Ärzten.
Die Spezialisierung folgt nach der Approbation in einer Weiterbildung, etwa für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche. Erst mit dieser Weiterbildung kann eine Psychotherapeutin später mit der Krankenkasse abrechnen. Wer die Ausbildung nach altem Recht begonnen hat, kann sie bis zum 1. September 2032 abschließen, in Härtefällen bis 2035. Ältere Approbationen gelten weiter.
Für Sie als Patientin oder Patient heißt das: Jede approbierte Psychotherapeutin und jeder approbierte Psychotherapeut hat eine staatliche Prüfung bestanden. Das gilt nach altem wie nach neuem Recht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), Fassung ab 1. September 2020, Inhaltsübersicht und Paragraf 1, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
- Reform der Psychotherapeutenausbildung: Studienbeginn ab 2020, Deutsches Ärzteblatt,
- Psychotherapeutengesetz, Paragraf 26 (Weitergeltung alter Approbationen, Altersgrenze 21 Jahre), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
- Psychotherapeutengesetz, Paragraf 27 (Ausbildung nach altem Recht bis 2032, Härtefälle bis 2035), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
- Sozialgesetzbuch V, Paragraf 95c (Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.