Psychotherapeuten lokal

Glossar

Bedarfsplanung (Zahl der Kassensitze)

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer Region mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Sie soll genug Therapieplätze in der Nähe sichern. Gleichzeitig soll sie verhindern, dass sich zu viele Praxen an einem Ort ballen.

Begriff
Bedarfsplanung (Zahl der Kassensitze)
Stand
3. Oktober 2026

Was der Begriff bedeutet

Die Grundregeln stehen im Fünften Sozialgesetzbuch. Die Einzelheiten legt der Gemeinsame Bundesausschuss in einer eigenen Richtlinie fest. In diesem Gremium entscheiden Vertreter der Praxen, Kliniken und Krankenkassen, was die gesetzliche Kasse bezahlt.

Die Planung arbeitet mit einer Verhältniszahl. Sie sagt, wie viele Einwohner auf eine Praxis kommen sollen. Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bilden dabei eine gemeinsame Gruppe, auch die ärztlichen und die für Kinder. Ein Viertel der Plätze ist für Ärztinnen und Ärzte reserviert, ein Fünftel für Praxen, die nur Kinder und Jugendliche behandeln.

Liegt eine Region mehr als 10 Prozent über dem Soll, gilt sie als überversorgt. Dann gibt es dort keine neuen Kassensitze. Den Bedarfsplan für ein Land stellt die Kassenärztliche Vereinigung auf, also der Verband der Kassenpraxen, gemeinsam mit den Krankenkassen.

Die Planung erklärt, warum die Wartezeit auf einen Platz mit Kassensitz je nach Wohnort so verschieden ist. Eine feste Grenze, ab wann Warten zu lange dauert, gibt es im Gesetz nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialgesetzbuch V, Paragraf 99 (Bedarfsplan), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
  2. Sozialgesetzbuch V, Paragraf 101 (Überversorgung), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
  3. Bedarfsplanungs-Richtlinie, Paragraf 1 (Zweck und Regelungsbereich), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  4. Bedarfsplanungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.02.2026, in Kraft seit 11.04.2026, Paragraf 12 (Arztgruppe der Psychotherapeuten) und Paragraf 25 (Quoten), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.