Glossar
Kassensitz / Kassenzulassung
Ein Kassensitz ist die Erlaubnis, Psychotherapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Er gilt für einen bestimmten Ort. Fachleute sagen auch Kassenzulassung.
- Begriff
- Kassensitz / Kassenzulassung
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was der Begriff bedeutet
Mit Kassensitz zeigen Sie in der Praxis nur Ihre Gesundheitskarte, und die Praxis rechnet mit der Kasse ab. Eine Praxis ohne Kassensitz kann genauso gut ausgebildet sein. Sie rechnet aber privat ab, und die Rechnung geht an Sie.
Den Kassensitz vergibt der Zulassungsausschuss, ein Gremium aus Vertretern der Praxen und der Krankenkassen. Voraussetzung ist die Aufnahme ins Arztregister, das die Kassenärztliche Vereinigung als Verband der Kassenpraxen führt. Dafür braucht eine Psychotherapeutin die Approbation und eine abgeschlossene Spezialisierung in einem Verfahren, das die Kasse bezahlt.
Wie viele Kassensitze es in einer Region geben soll, legt die Bedarfsplanung fest. Gibt es dort mehr als 10 Prozent mehr Praxen als geplant, ist die Region für neue Sitze gesperrt. Dann bekommt einen Kassensitz nur, wer einen frei werdenden Sitz übernimmt. In einer offenen Region kann eine Psychotherapeutin einen neuen Sitz beantragen.
Ob eine Praxis einen Kassensitz hat, fragen Sie am besten schon beim ersten Anruf. Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt Termine bei Praxen mit Kassensitz.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Sozialgesetzbuch V, Paragraf 95 (Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
- Bedarfsplanung: Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
- Sozialgesetzbuch V, Paragraf 95c (Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister), Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de,
- Bedarfsplanungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.02.2026, in Kraft seit 11.04.2026, Paragraf 12 (Arztgruppe der Psychotherapeuten) und Paragraf 25 (Quoten), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
- 116117: Psychotherapie (Vermittlung von Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzungen), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / 116117,
Einsatz von KI
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.