Wann Sie für eine abgesagte Therapiestunde zahlen
Mit Ihrer Psychotherapeutin schließen Sie einen Behandlungsvertrag. Für ihn gilt eine Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Nehmen Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahr, darf die Praxis das vereinbarte Honorar trotzdem verlangen. Sie muss die Stunde dann auch nicht nachholen. Dieses Geld heißt Ausfallhonorar.
Der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt, dass diese Regel für Behandlungsverträge gilt, auch bei gesetzlich Versicherten. Im entschiedenen Fall ging es um eine Praxis für Ergotherapie und zwei kurzfristig abgesagte Termine eines Kindes. Die Familie musste dort trotzdem nicht zahlen, weil die Behandlung wegen der damaligen Corona-Regeln rechtlich nicht möglich war.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Fällen. Sagen Sie nur eine einzelne Stunde ab, läuft der Vertrag weiter, und ein Ausfallhonorar ist möglich. Beenden Sie dagegen die ganze Therapie, gilt eine andere Regel.
Warum die Krankenkasse beim Ausfallhonorar nicht zahlt
Ein Ausfallhonorar rechnet die Praxis nicht mit Ihrer Krankenkasse ab. Es ist eine private Forderung der Praxis an Sie persönlich. Das gilt auch, wenn die Therapie selbst über Ihre Versichertenkarte läuft.
Der Grund ist einfach. Die Krankenkasse bezahlt nur Stunden, die wirklich stattgefunden haben. Für einen versäumten Termin gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen Ihnen und der Praxis, egal ob die Praxis eine Kassenzulassung hat.
Ob Sie nur einen Termin absagen oder die Therapie beenden, macht einen großen Unterschied. Bei einer einzelnen Absage ist ein Ausfallhonorar möglich, wenn der Termin fest vereinbart war und die Praxis ihn nicht neu vergeben konnte. Beenden Sie die Therapie, fällt für künftige Stunden kein Ausfallhonorar an. Eine Klausel mit 80 Prozent Pauschale für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof 2020 für unwirksam erklärt.
| Frage | Sie sagen einen Termin ab | Sie beenden die Therapie |
|---|---|---|
| Ist ein Ausfallhonorar möglich? | ja, wenn der Termin fest vereinbart war und die Praxis ihn nicht neu vergeben konnte | nein, für künftige Stunden nicht |
| Wie hoch? | das Honorar der Stunde, abzüglich dessen, was die Praxis spart oder anderweitig einnimmt | nur Bezahlung für Stunden, die schon stattgefunden haben |
| Wichtiges Urteil | Bundesgerichtshof, 12. Mai 2022, Praxis für Ergotherapie | Bundesgerichtshof, 8. Oktober 2020, Kurklinik |
Wann Sie die Therapie beenden statt nur abzusagen
Eine Psychotherapie setzt besonderes Vertrauen voraus. Deshalb dürfen Sie den Vertrag jederzeit und ohne Frist beenden, einen Grund müssen Sie nicht nennen. Dieses Recht darf eine Praxis nicht durch ihre Vertragsbedingungen aushebeln.
Genau das hatte eine Kurklinik versucht. Sie verlangte für jeden Tag, den eine Patientin früher abreiste, 80 Prozent des Tagessatzes. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel 2020 für unwirksam erklärt, weil sie das Recht, die Behandlung zu beenden, praktisch aushebelt.
Haben Sie nur eine einzelne Stunde abgesagt und wollen die Therapie fortsetzen?
War der Termin fest vereinbart und kannten Sie die Absagefrist der Praxis?
Konnte die Praxis die Stunde an jemand anderen vergeben?
Dann ist der Praxis wenig oder kein Geld entgangen. Das muss sie sich anrechnen lassen, das Ausfallhonorar fällt ganz oder teilweise weg.
Dann schulden Sie in der Regel das vereinbarte Honorar, abzüglich dessen, was die Praxis dadurch spart.
Ohne festen Termin und ohne Hinweis auf die Absagefrist ist eine Forderung schwer zu begründen. Lassen Sie sich die Berechnung erklären.
Beenden Sie die Therapie, schulden Sie für künftige Stunden kein Ausfallhonorar. Bezahlen müssen Sie nur Stunden, die schon stattgefunden haben.
Wie hoch das Ausfallhonorar sein darf
Die Praxis darf nicht einfach den vollen Preis der Stunde verlangen, ohne nachzurechnen. Sie muss sich anrechnen lassen, was sie durch den Ausfall spart. Und sie muss sich anrechnen lassen, was sie in der freien Zeit anderweitig einnimmt, etwa wenn eine andere Patientin den Termin bekommt.
Darauf kommt es beim Ausfallhonorar an
- Der Termin war fest vereinbart, und Sie wussten, bis wann Sie absagen können.
- Die Praxis konnte die frei gewordene Stunde trotz Mühe nicht neu vergeben.
- Die Höhe richtet sich nach dem, was der Praxis wirklich entgangen ist.
- Sie dürfen zeigen, dass der Praxis weniger oder gar kein Geld entgangen ist.
- Es geht um eine einzelne Absage, nicht um das Ende der Therapie.
Was eine unwirksame Klausel für Sie bedeutet
Ist eine Klausel im Vertrag unwirksam, heißt das nicht, dass Sie gar nichts zahlen. Die Praxis kann sich dann nur nicht auf ihre feste Pauschale berufen. Der Anspruch aus dem Gesetz bleibt und wird nach Ihrem Fall berechnet.
Gerechnet wird so: Was hätte die Praxis ohne Ihre Absage verdient? Davon geht ab, was sie spart oder durch eine andere Patientin einnimmt. Prüfen Sie bei einer Rechnung deshalb zwei Dinge getrennt. Erstens, ob die Klausel überhaupt gilt. Zweitens, welcher Betrag nach dem Gesetz angemessen wäre. Verlangt die Praxis einfach den vollen Preis, hat sie meist noch gar nicht gerechnet.
Was Sie tun, wenn die Praxis zu viel verlangt
Eine Rechnung über ein Ausfallhonorar müssen Sie nicht ohne Weiteres hinnehmen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie nur einen Termin abgesagt oder die Therapie beendet haben. Dann fragen Sie, wie die Praxis gerechnet hat.
- Klären Sie, ob Sie nur einen Termin abgesagt oder die ganze Therapie beendet haben.
- Fragen Sie die Praxis schriftlich, wie sie den Betrag berechnet hat und ob sie den Termin neu vergeben wollte.
- Zeigen Sie, wenn der Praxis weniger Geld entgangen ist, etwa weil eine andere Patientin den Termin bekommen hat.
- Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Praxis einfach den vollen Preis verlangt.
- Holen Sie sich bei anhaltendem Streit Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einer Anwältin für Medizinrecht.
Eine Forderung aus einem Ausfallhonorar verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Termin ausgefallen ist. Was Sie sonst in einer Psychotherapie selbst bezahlen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Psychotherapie.
Häufige Fragen
Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen, wenn ich eine Therapiestunde absage und die Therapie fortsetze?
Ja, ein Ausfallhonorar ist bei einer zu späten Absage möglich, wenn der Termin fest vereinbart war. Die Praxis muss sich aber anrechnen lassen, was sie spart oder durch eine andere Patientin einnimmt. Konnte sie die Stunde neu vergeben, fällt das Ausfallhonorar ganz oder teilweise weg.
Gilt das Ausfallhonorar auch, wenn ich gesetzlich krankenversichert bin?
Ja, ein Ausfallhonorar können auch gesetzlich Versicherte schulden. Der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt, dass die Regel für versäumte Termine auch bei Kassenpatienten gilt. Die Forderung richtet sich an Sie und nicht an die Krankenkasse.
Ist eine Pauschale von 80 Prozent bei einer abgebrochenen Behandlung wirksam?
Nein, eine Pauschale von 80 Prozent für jeden Tag nach dem Ende der Behandlung hat der Bundesgerichtshof 2020 für unwirksam erklärt. Sie hebelt das Recht aus, eine Behandlung jederzeit zu beenden. Unwirksam ist damit die Pauschale, nicht jede Zahlungsforderung im Einzelfall.
Schulde ich ein Ausfallhonorar, wenn ich die Psychotherapie ganz beende?
Nein, beenden Sie die Psychotherapie, schulden Sie für künftige Stunden kein Ausfallhonorar. Die Praxis kann nur die Stunden berechnen, die schon stattgefunden haben.
Muss die Praxis beim Ausfallhonorar anrechnen, was sie anderweitig einnimmt?
Ja, die Praxis muss sich beim Ausfallhonorar anrechnen lassen, was sie durch Ihre Absage spart oder durch eine andere Patientin einnimmt. Zeigen Sie, dass die Stunde neu vergeben wurde, sinkt die Forderung oder fällt weg.
Wie lange kann eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?
Ein Ausfallhonorar kann die Praxis in der Regel drei Jahre lang verlangen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Termin ausgefallen ist und die Praxis davon wusste. Danach ist die Forderung verjährt.
