Wann die Berufsgenossenschaft Ihre Psychotherapie bezahlt
Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt, wenn Ihre psychischen Beschwerden auf einen Arbeitsunfall zurückgehen. Ein Unfall ist ein kurzes Ereignis, das von außen auf Sie einwirkt und Ihre Gesundheit schädigt, während Sie versichert arbeiten. Das kann ein schwerer Unfall mit Verletzten sein, ein Überfall am Arbeitsplatz oder ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Löst so ein Ereignis eine akute Belastungsreaktion oder eine posttraumatische Belastungsstörung aus, ist die Unfallversicherung zuständig.
Versichert ist auch der Weg zur Arbeit und zurück, der Wegeunfall. Dazu zählen auch manche Umwege, etwa um Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in eine Betreuung zu bringen oder für eine Fahrgemeinschaft. Zuständig ist je nach Branche eine Berufsgenossenschaft, im öffentlichen Dienst eine Unfallkasse.
Die Unfallversicherung soll die Folgen mit allen geeigneten Mitteln beseitigen oder bessern. Die Behandlung geht dabei einer Rente vor. Eine Zuzahlung wie bei der Krankenkasse gibt es nicht, weil für die Unfallversicherung eigene Regeln gelten.
So beginnt die Behandlung im Psychotherapeutenverfahren
Für psychische Unfallfolgen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein eigenes Verfahren, das Psychotherapeutenverfahren. Es soll dafür sorgen, dass die Behandlung schnell beginnt, bevor sich die Beschwerden festsetzen. Mitmachen dürfen nur Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Unfallversicherung dafür zugelassen hat. Eine Kassenzulassung allein reicht nicht.
Meist schickt Sie die Berufsgenossenschaft selbst oder der Durchgangsarzt in eine Praxis. Der Durchgangsarzt ist die Ärztin oder der Arzt, der Sie nach einem Arbeitsunfall als Erstes untersucht. In diesem Fall gelten bis zu 5 Probestunden als genehmigt, und die Behandlung beginnt innerhalb einer Woche. In diesen Probestunden klären Sie mit der Therapeutin, was der Unfall bei Ihnen ausgelöst hat und welche Behandlung Sie brauchen.
Sie können auch selbst eine Praxis aus dem Verfahren ansprechen, etwa auf Rat Ihrer Hausärztin. Dann meldet die Praxis den Fall sofort der Berufsgenossenschaft und holt deren Zustimmung ein, bevor die Behandlung beginnt.
Was nach den ersten fünf Probestunden passiert
Reichen die Probestunden nicht aus, stellt die Praxis für Sie einen begründeten Antrag bei der Berufsgenossenschaft. Diese prüft ihn und bewilligt in der Regel zunächst bis zu 10 weitere Sitzungen. Danach kann sie nach einem Bericht der Praxis weitere Sitzungen bewilligen, meist bis zu 15. In begründeten Einzelfällen ist auch eine längere Behandlung möglich.
- Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber. Sind Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss er ihn der Berufsgenossenschaft anzeigen.
- Lassen Sie sich bei einer Verletzung von einem Durchgangsarzt untersuchen. Er kann Sie direkt in eine Praxis im Psychotherapeutenverfahren schicken.
- Nehmen Sie die bis zu 5 Probestunden wahr. Kommen Sie ohne Auftrag zur Praxis, holt sie zuerst die Zustimmung der Berufsgenossenschaft ein.
- Brauchen Sie mehr Zeit, stellt die Praxis einen Antrag auf weitere Sitzungen.
- Setzen Sie die Behandlung fort, solange die Berufsgenossenschaft sie bewilligt.
Geht Ihre seelische Belastung auf ein einzelnes Ereignis bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zurück?
Haben Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft gemeldet?
Die Berufsgenossenschaft ist zuständig. Lassen Sie sich eine Praxis im Psychotherapeutenverfahren nennen.
Melden Sie den Unfall zuerst Ihrem Arbeitgeber oder direkt der Berufsgenossenschaft.
Sind Ihre Beschwerden langsam durch Dauerbelastung entstanden, ist das kein Unfall. Zuständig ist Ihre Krankenkasse.
Was die Berufsgenossenschaft übernimmt und was Sie zahlen
Im Psychotherapeutenverfahren zahlen Sie nichts dazu. Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten ganz, und die Praxis rechnet direkt mit ihr nach einem eigenen Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung ab. Das gilt auch, wenn Sie sonst privat krankenversichert sind.
Können Sie wegen der Unfallfolgen nicht arbeiten, ersetzt die Berufsgenossenschaft auch einen Teil Ihres Einkommens. Zuerst zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter, in der Regel sechs Wochen lang. Danach bekommen Sie Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens aber Ihr bisheriges Nettoeinkommen. Das Krankengeld der Krankenkasse ist niedriger, es beträgt höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Über die Berufsgenossenschaft beginnt die Behandlung nach einem Unfall mit bis zu 5 Probestunden ohne eigenen Antrag. Über die Krankenkasse beginnt sie mit bis zu 6 Terminen in der Sprechstunde und einem Antrag danach. Eine Zuzahlung gibt es in beiden Fällen nicht.
| Frage | Berufsgenossenschaft | Krankenkasse |
|---|---|---|
| Wann zahlt sie? | bei seelischen Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls | bei jeder seelischen Erkrankung, egal woher |
| Wie beginnt die Behandlung? | bis zu 5 Probestunden ohne eigenen Antrag | bis zu 6 Termine in der Sprechstunde, danach Antrag |
| Zuzahlung | keine | keine |
| Geld bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Gehalt | Verletztengeld, 80 Prozent des Bruttos, höchstens netto | Krankengeld, höchstens 90 Prozent des Nettos |
Warum Burnout nicht als Arbeitsunfall zählt
Burnout, Erschöpfung durch Dauerbelastung oder die Folgen von Mobbing zählen in aller Regel nicht als Unfall. Ein Unfall ist ein kurzes, einzelnes Ereignis. Ein Zustand, der sich über Monate oder Jahre entwickelt, ist das nicht.
Auch als Berufskrankheit werden solche Erkrankungen nicht anerkannt. Berufskrankheiten stehen in einer festen Liste der Bundesregierung, und dort steht keine psychische Erkrankung. Ein Landessozialgericht hat das für Burnout bestätigt.
Erschöpfung nach langer Belastung im Job behandeln Sie deshalb über Ihre Krankenkasse. Wie das geht und was es kostet, steht im Ratgeber Was kostet eine Psychotherapie. Das Verfahren der Berufsgenossenschaft bleibt Fällen mit einem einzelnen Unfallereignis vorbehalten.
So finden Sie eine Praxis im Psychotherapeutenverfahren
Nicht jede Praxis macht beim Psychotherapeutenverfahren mit, weil die Unfallversicherung sie dafür eigens zulassen muss. Eine öffentliche Liste aller Praxen im Verfahren gibt es nicht. Fragen Sie deshalb gezielt nach.
- Fragen Sie den Durchgangsarzt nach einer Praxis im Psychotherapeutenverfahren.
- Rufen Sie die Berufsgenossenschaft Ihres Betriebs an und lassen Sie sich Praxen in Ihrer Nähe nennen.
- Fragen Sie jede Praxis vor dem ersten Termin, ob sie am Psychotherapeutenverfahren teilnimmt.
- Nennen Sie das Aktenzeichen Ihres Unfalls, wenn die Berufsgenossenschaft schon eines vergeben hat.
Häufige Fragen
Zählt Burnout als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Nein, Burnout zählt weder als Arbeitsunfall noch als Berufskrankheit. Es entsteht über lange Zeit und ist deshalb kein einzelnes Unfallereignis. Auf der Liste der Berufskrankheiten steht keine psychische Erkrankung.
Muss ich für eine Psychotherapie über die Berufsgenossenschaft vorher einen Antrag stellen?
Nein, schickt Sie die Berufsgenossenschaft oder der Durchgangsarzt in eine Praxis, gelten bis zu 5 Probestunden als genehmigt. Gehen Sie ohne Auftrag zu einer Praxis im Verfahren, holt die Praxis vorher die Zustimmung der Berufsgenossenschaft ein. Für weitere Sitzungen stellt die Praxis einen Antrag.
Zahle ich etwas dazu, wenn die Berufsgenossenschaft meine Psychotherapie bezahlt?
Nein, bei einer Psychotherapie über die Berufsgenossenschaft zahlen Sie nichts dazu. Die Praxis rechnet direkt mit der Berufsgenossenschaft ab, nach einem eigenen Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung.
Was passiert mit meiner laufenden Psychotherapie, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Ihre laufende Psychotherapie für andere Beschwerden bleibt bei der Krankenkasse. Das Verfahren der Berufsgenossenschaft behandelt nur die seelischen Folgen des Unfalls. Beide Behandlungen laufen getrennt.
Ist ein Umweg zur Kita auf dem Arbeitsweg bei der Berufsgenossenschaft versichert?
Ja, der Umweg, um Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in eine Betreuung zu bringen oder abzuholen, ist versichert. Er zählt wie der direkte Arbeitsweg. Ein Unfall dort ist ein Wegeunfall.
Wie finde ich eine Praxis im Psychotherapeutenverfahren der Berufsgenossenschaft?
Eine Praxis im Psychotherapeutenverfahren nennt Ihnen der Durchgangsarzt oder die Berufsgenossenschaft Ihres Betriebs. Eine öffentliche Liste gibt es nicht. Fragen Sie jede Praxis vor dem ersten Termin, ob sie am Verfahren teilnimmt.
