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Psychosomatische Reha beantragen

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Eine psychosomatische Reha beantragen Sie mit dem Formular G0100 und einem Befundbericht Ihrer Ärztin oder Psychotherapeutin. Ist Ihre Arbeitsfähigkeit gefährdet und haben Sie Rentenbeiträge gezahlt, zahlt die Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse. Die Entscheidung kommt innerhalb von 2 Monaten. Sie zahlen 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro.

Entscheidung über den Reha-Antrag
innerhalb von 2 Monaten
§ 18 Absatz 1 SGB IX, Stand 22. September 2026
Übliche Dauer der Reha
5 bis 6 Wochen
Deutsche Rentenversicherung, Meldung Die Seele heilen mit einer psychosomatischen Reha, Stand 13. Oktober 2021
Ihre Zuzahlung je Tag ab 2027
15 Euro statt 10 Euro
§ 32 SGB VI mit § 40 Absatz 5 und § 61 SGB V, Fassung ab 1. Januar 2027, Stand 22. September 2026
Ein ruhiger, sonniger Park einer Rehaklinik mit einem geschwungenen Fußweg, Holzbänken und alten Bäumen.
Die psychosomatische Reha beantragen Sie bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Bild: KI generiert.

Wann die Rentenversicherung die psychosomatische Reha zahlt

Die Rentenversicherung zahlt eine Reha, wenn sie Ihnen hilft, weiter arbeiten zu können. Das Gesetz sagt dazu: Reha vor Rente. Bevor die Rentenversicherung über eine Rente wegen Erwerbsminderung entscheidet, prüft sie also, ob eine Reha Sie wieder arbeitsfähig macht.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein. Die erste betrifft Ihre Gesundheit. Ihre psychische Erkrankung gefährdet Ihre Arbeitsfähigkeit schon erheblich oder hat sie gemindert, und die Reha kann daran voraussichtlich etwas ändern. Eine Depression, die Sie seit Wochen von der Arbeit fernhält, erfüllt das meist.

Die zweite Bedingung betrifft Ihre Beiträge. Es reicht, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben, zum Beispiel als Angestellte. Ebenso reichen 15 Jahre Versicherungszeit oder eine Rente wegen Erwerbsminderung, die Sie schon bekommen. Fehlt beides, zahlt die Rentenversicherung nicht, egal wie dringend die Reha ist.

Rentenversicherung oder Krankenkasse?

Gefährdet Ihre psychische Erkrankung Ihre Arbeitsfähigkeit?

Ja

Haben Sie in zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt, 15 Jahre Versicherungszeit oder eine Erwerbsminderungsrente?

Ja

Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist zuerst zuständig, wenn es um Ihre Arbeitsfähigkeit geht.

Nein

Die Rentenversicherung zahlt nicht. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Nein

Ihre Krankenkasse ist zuständig. Sie prüft nur, ob Sie die Reha aus medizinischen Gründen brauchen.

Wann die Krankenkasse die Reha bezahlt

Die Krankenkasse zahlt eine Reha, wenn die Behandlung bei Ihrer Ärztin oder in der Psychotherapie allein nicht reicht. Ob Sie arbeiten, spielt hier keine Rolle. Es zählt nur, ob Sie die Reha aus medizinischen Gründen brauchen. Deshalb ist die Krankenkasse auch für Rentner, Kinder, Studierende und Menschen ohne Arbeit zuständig.

Die Krankenkasse zahlt aber erst, wenn kein anderer Träger zuständig ist. Deshalb prüft sie bei Ihrem Antrag zuerst, ob die Rentenversicherung zahlen müsste. Art, Dauer und Ort der Reha legt die Kasse fest, Ihre Wünsche muss sie dabei berücksichtigen.

Bei der Rentenversicherung entscheidet Ihre Arbeitsfähigkeit, bei der Krankenkasse nur die Medizin. Die Rentenversicherung verlangt 15 Jahre Versicherungszeit oder 6 Monate Pflichtbeiträge in 2 Jahren, die Krankenkasse keine Wartezeit. Eine Reha der Rentenversicherung dauert meist 5 bis 6 Wochen, eine Reha der Krankenkasse bis zu 3 Wochen. Die Zuzahlung ist bei beiden gleich, 10 Euro je Tag und ab dem 1. Januar 2027 15 Euro.

Psychosomatische Reha bei der Rentenversicherung und bei der Krankenkasse im Vergleich.
FrageRentenversicherungKrankenkasse
Wovon hängt es ab?Ihre Arbeitsfähigkeit ist gefährdet oder gemindertnur davon, ob Sie die Reha medizinisch brauchen
Welche Beiträge sind nötig?15 Jahre Versicherungszeit oder 6 Monate Pflichtbeiträge in 2 Jahrenkeine Wartezeit
Wer ist zuerst dran?die Rentenversicherung, wenn es um Ihre Arbeitsfähigkeit gehtdie Krankenkasse nur, wenn kein anderer Träger zahlt
Wie lange dauert die Reha in der Klinik?meist 5 bis 6 Wochenbis zu 3 Wochen
Was zahlen Sie je Tag?10 Euro, ab 1. Januar 2027 15 Euro10 Euro, ab 1. Januar 2027 15 Euro

Beide Wege führen in dieselben Reha-Kliniken. Der Unterschied liegt in der Prüfung vorher. Bei der Rentenversicherung zählt Ihr Arbeitsleben mit, bei der Krankenkasse nur der ärztliche Befund.

So stellen Sie den Antrag auf psychosomatische Reha

Für den Antrag gibt es ein Formular, das bei beiden Trägern gilt: G0100, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe. Sie füllen es online bei der Deutschen Rentenversicherung aus oder auf Papier. Dazu kommt ein Befundbericht, den Ihre Ärztin, Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Hausarzt ausfüllt.

  1. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Psychotherapeutin über die Reha und bitten Sie um den Befundbericht.
  2. Füllen Sie den Antrag G0100 aus, online bei der Deutschen Rentenversicherung oder auf Papier.
  3. Tragen Sie bis zu drei Wunschkliniken ein, die wichtigste zuerst.
  4. Schicken Sie den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung. Erfüllen Sie deren Bedingungen nicht, geht er an Ihre Krankenkasse.
  5. Die Stelle, die Ihren Antrag bekommt, prüft innerhalb von 2 Wochen, ob sie zuständig ist. Wenn nicht, schickt sie ihn sofort an die richtige Stelle weiter.
  6. Warten Sie die Entscheidung ab. Sie muss innerhalb von 2 Monaten kommen. Kann die Stelle das nicht schaffen, muss sie es Ihnen begründen, sonst gilt die Reha als bewilligt.

Welche Reha-Klinik Sie wählen dürfen

Bei der Wahl der Klinik dürfen Sie Wünsche äußern, und die Rentenversicherung oder Krankenkasse muss sie berücksichtigen. Frei wählen dürfen Sie trotzdem nicht. Die Stelle erfüllt Ihre Wünsche, wenn es geht, achtet aber auch auf die Kosten und darauf, ob die Klinik zu Ihrer Erkrankung passt.

Das können Sie im Antrag angeben

  • bis zu drei Wunschkliniken, die wichtigste zuerst
  • ob die Reha in der Klinik oder ambulant stattfinden soll
  • eine Gegend in der Nähe, wenn Angehörige Sie besuchen sollen
  • einen Schwerpunkt der Klinik, etwa Trauma, Sucht oder Schmerzen

Kliniken für Psychosomatik haben ganz verschiedene Schwerpunkte. Manche behandeln vor allem Depressionen und Ängste, andere die Folgen eines Traumas oder psychische Beschwerden zusammen mit einer körperlichen Krankheit. Nennen Sie einen Schwerpunkt nur, wenn er zu Ihrer Erkrankung passt. Ein unpassender Schwerpunkt verzögert die Suche nach einem freien Platz.

Ist die Reha vorbei oder brauchen Sie mehr als eine Reha, kann auch eine Behandlung im Krankenhaus infrage kommen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zur Einweisung in eine psychosomatische Klinik.

Wie lange die Reha dauert und was Sie zahlen

Eine Reha der Rentenversicherung in der Klinik dauert meist 5 bis 6 Wochen. Braucht es aus medizinischen Gründen mehr Zeit, kann sie um 1 bis 2 Wochen verlängert werden. Bei der Krankenkasse dauert eine Reha in der Klinik bis zu 3 Wochen, ambulant bis zu 20 Behandlungstage. Auch das lässt sich aus medizinischen Gründen verlängern.

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt, zahlen Sie für jeden Tag in der Klinik eine Zuzahlung. Bis Ende 2026 sind es 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 15 Euro. Die Rentenversicherung verlangt die Zuzahlung höchstens für 42 Tage im Jahr. Kommt die Reha direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, zahlen Sie höchstens für 14 Tage. Bekommen Sie während der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung, zahlen Sie gar nichts dazu.

Alle Zuzahlungen eines Jahres sind nach oben begrenzt, auf 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, bei chronischer Krankheit auf 1 Prozent. Wie Sie diese Grenze nachweisen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Psychotherapie.

Was Sie tun, wenn die Reha abgelehnt wird

Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, bei der Rentenversicherung wie bei der Krankenkasse. Der Monat beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen. Bleibt die Stelle beim Nein, können Sie innerhalb eines weiteren Monats beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an.

Wer während der Reha Ihr Einkommen zahlt

Während der Reha bekommen Sie weiter Geld. In den ersten sechs Wochen, in denen Sie arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.

Danach kommt es darauf an, wer die Reha bezahlt. Bezahlt sie die Rentenversicherung, bekommen Sie Übergangsgeld. Bezahlt sie die Krankenkasse, bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Kasse.

Das Übergangsgeld wird aus Ihrem letzten Einkommen berechnet. Grundlage sind 80 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, höchstens aber Ihr Nettoeinkommen. Davon bekommen Sie 75 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner pflegebedürftig ist, sonst 68 Prozent.

Häufige Fragen

Muss ich vor einer psychosomatischen Reha eine Psychotherapie gemacht haben?

Nein, eine feste Reihenfolge schreibt das Gesetz nicht vor. Die Krankenkasse zahlt eine Reha aber nur, wenn die Behandlung in der Praxis allein nicht reicht. Eine laufende oder abgeschlossene Psychotherapie stärkt deshalb Ihren Antrag auf eine psychosomatische Reha.

Zählt eine Erwerbsminderungsrente für den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung?

Ja, eine Erwerbsminderungsrente zählt für den Reha-Antrag so viel wie 15 Jahre Versicherungszeit. Bekommen Sie diese Rente schon, müssen Sie keine weiteren Beiträge nachweisen. Die Rentenversicherung kann Ihre Reha dann bezahlen.

Darf ich die Klinik für die psychosomatische Reha selbst aussuchen?

Ganz frei aussuchen dürfen Sie die Reha-Klinik nicht. Sie dürfen Wünsche nennen, und die Rentenversicherung oder Krankenkasse muss sie berücksichtigen. Sie achtet aber auch auf Kosten und darauf, ob die Klinik zu Ihrer Erkrankung passt. Nennen Sie deshalb bis zu drei Wunschkliniken.

Wer zahlt mein Einkommen während einer psychosomatischen Reha?

In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, wenn sie die Reha bezahlt, und die Krankenkasse Krankengeld, wenn sie zahlt. Das Übergangsgeld beträgt 68 Prozent, mit Kind 75 Prozent eines Betrags aus Ihrem letzten Einkommen.

Was kann ich tun, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wird?

Gegen die Ablehnung eines Reha-Antrags legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Bleibt die Rentenversicherung oder Krankenkasse beim Nein, können Sie innerhalb eines weiteren Monats beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten zahlen Versicherte nicht.

Wie viele Tage Zuzahlung verlangt die Rentenversicherung für eine Reha?

Die Rentenversicherung verlangt die Zuzahlung für eine Reha höchstens für 42 Tage im Jahr. Bei einer Reha direkt nach dem Krankenhaus sind es höchstens 14 Tage. Bis Ende 2026 kostet ein Tag 10 Euro, ab 2027 15 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 9 SGB VI, Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe, Grundsatz Reha vor Rente, Bundesministerium der Justiz,
  2. § 10 SGB VI, Persönliche Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 11 SGB VI, Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 15 SGB VI, Medizinische Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 32 SGB VI, Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz,
  6. § 40 SGB V, Medizinische Rehabilitation durch die Krankenkasse, Bundesministerium der Justiz,
  7. § 13 SGB V, Kostenerstattung, Absatz 3a Satz 9 zur Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz,
  8. § 14 SGB IX, Zuständigkeitsklärung, Bundesministerium der Justiz,
  9. § 18 SGB IX, Erstattung selbst beschaffter Leistungen, Genehmigungsfiktion, Bundesministerium der Justiz,
  10. § 66 SGB IX, Höhe des Übergangsgeldes, Bundesministerium der Justiz,
  11. Die Seele heilen mit einer psychosomatischen Reha, Meldung vom 13. Oktober 2021, Deutsche Rentenversicherung Bund,
  12. Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte, Formular G0100, Deutsche Rentenversicherung Bund,
  13. Zuzahlung bei einer Rehabilitation der Rentenversicherung, höchstens 42 Tage im Kalenderjahr, Deutsche Rentenversicherung Bund,
  14. § 65 SGB IX, Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankengeld der Krankenkasse und Übergangsgeld der Rentenversicherung, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.