Wie viel Psychotherapie Ihre Steuer senkt
Zahlen Sie eine Psychotherapie selbst, sind das Krankheitskosten. Das Finanzamt erkennt sie als außergewöhnliche Belastung an, also als Ausgaben, um die Sie nicht herumkommen. Das gilt für Behandlungen, die medizinisch nötig sind.
Das Finanzamt zieht aber nicht die ganze Rechnung ab. Einen Teil müssen Sie selbst tragen, das ist Ihre zumutbare Belastung. Erst was darüber liegt, senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, hängt von Ihrem Einkommen und der Zahl Ihrer Kinder ab.
Als Kassenpatient spielt das selten eine Rolle, weil die Krankenkasse die Psychotherapie ganz bezahlt. Wichtig wird der Steuerabzug, wenn Sie eine Privatpraxis selbst bezahlen, wenn Ihre private Versicherung nur einen Teil erstattet oder wenn Sie Stunden in der Wartezeit auf einen Kassenplatz selbst vorstrecken.
So hoch ist Ihr Eigenanteil bei den Krankheitskosten
Ihr Eigenanteil richtet sich nach zwei Dingen: der Summe Ihrer Einkünfte und der Zahl Ihrer Kinder, für die Sie Kindergeld oder einen Freibetrag bekommen. Ohne Kinder liegt er zwischen 5 und 7 Prozent. Werden Sie als Ehepaar ohne Kinder gemeinsam veranlagt, sind es 4 bis 6 Prozent. Mit einem oder zwei Kindern sind es 2 bis 4 Prozent, mit drei und mehr Kindern 1 bis 2 Prozent.
Die Grenzen liegen bei 15.340 Euro und 51.130 Euro Einkünften im Jahr. Bis 15.340 Euro gelten ohne Kinder 5 Prozent, bis 51.130 Euro 6 Prozent und darüber 7 Prozent. Mit einem oder zwei Kindern sind es 2, 3 und 4 Prozent, mit drei und mehr Kindern 1, 1 und 2 Prozent.
| Einkünfte im Jahr | Ohne Kinder | Ohne Kinder, Ehepaar gemeinsam | 1 oder 2 Kinder | 3 und mehr Kinder |
|---|---|---|---|---|
| bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent | 1 Prozent |
| über 15.340 bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent | 3 Prozent | 1 Prozent |
| über 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent |
Gerechnet wird in Stufen. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Ihres Einkommens, der in seiner Stufe liegt. Haben Sie als Alleinstehende ohne Kind 40.000 Euro Einkünfte, zahlen Sie auf die ersten 15.340 Euro 5 Prozent, also 767 Euro. Auf die restlichen 24.660 Euro kommen 6 Prozent, also 1.479,60 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt zusammen 2.246,60 Euro.
Erst Krankheitskosten über diesem Betrag senken Ihre Steuer, und zwar alle zusammen. Zuzahlungen, Fahrten zur Behandlung, Zahnarztrechnungen und selbst bezahlte Therapiestunden zählen gemeinsam gegen dieselbe Grenze.
Diesen Nachweis brauchen Sie vor der ersten Stunde
Für Psychotherapie verlangt das Finanzamt einen strengeren Nachweis als für die meisten anderen Krankheitskosten. Sie brauchen ein Gutachten vom Gesundheitsamt oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Eine Überweisung Ihrer Hausärztin oder die Rechnung Ihrer Therapeutin reicht nicht.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Nachweis muss ausgestellt sein, bevor die Behandlung beginnt. Der Bundesfinanzhof hat 2015 bestätigt, dass andere Unterlagen ihn nicht ersetzen und dass man ihn nicht nachreichen kann. Fehlt das Gutachten am Anfang, ist der Steuerabzug für diese Behandlung verloren, auch wenn die Behandlung nötig war.
Haben Sie ein Gutachten vom Gesundheitsamt oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes?
Wurde es vor der ersten Stunde ausgestellt?
Ihr Nachweis reicht. Die Kosten zählen, soweit sie über Ihrem Eigenanteil liegen.
Ein später ausgestelltes Gutachten reicht nicht. Für die Stunden davor ist der Steuerabzug verloren.
Ein Attest oder eine Überweisung reicht nicht. Beantragen Sie vor der nächsten Behandlung ein Gutachten beim Gesundheitsamt oder eine Bescheinigung beim Medizinischen Dienst.
Welche Nachweise das Finanzamt anerkennt
- Anerkannt: ein Gutachten des Gesundheitsamts, ausgestellt vor der ersten Stunde.
- Anerkannt: eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, ausgestellt vor der ersten Stunde.
- Nicht anerkannt: eine Überweisung Ihrer Hausärztin oder Ihres Facharztes.
- Nicht anerkannt: ein Attest Ihrer Therapeutin, dass Sie die Behandlung brauchen.
- Nicht anerkannt: jedes Gutachten, das erst nach Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.
Was den absetzbaren Betrag mindert
Absetzen können Sie nur, was Sie wirklich selbst tragen. Erstattet Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe einen Teil, ziehen Sie diesen Teil vorher ab. Bekommen Sie im nächsten Jahr Geld für eine schon abgesetzte Behandlung zurück, müssen Sie das dem Finanzamt melden.
Nicht absetzbar ist, was keine Behandlung einer Krankheit ist. Ein Coaching oder eine Paarberatung zählt nicht, wenn keine Ärztin und keine Psychotherapeutin sie für nötig hält. Auch eine Methode, die wissenschaftlich nicht anerkannt ist, zählt nur mit einem Gutachten vom Gesundheitsamt.
So tragen Sie die Therapiekosten in die Steuererklärung ein
Die Kosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, in das Feld für Krankheitskosten. Das Finanzamt rechnet Ihren Eigenanteil selbst aus und zieht ihn ab. Das Gutachten schicken Sie nur mit, wenn das Finanzamt danach fragt. Heben Sie es aber ab dem ersten Tag der Behandlung auf.
- Beantragen Sie vor der ersten selbst bezahlten Stunde ein Gutachten beim Gesundheitsamt oder eine Bescheinigung beim Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse.
- Sammeln Sie alle Rechnungen mit Datum, Betrag und Leistung.
- Ziehen Sie ab, was Beihilfe oder private Krankenversicherung erstattet haben.
- Zählen Sie den Rest zu Ihren übrigen Krankheitskosten des Jahres.
- Tragen Sie die Summe in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Das Gutachten reichen Sie nach, wenn das Finanzamt danach fragt.
- Prüfen Sie den Steuerbescheid. Streicht das Finanzamt die Kosten ohne Begründung, legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein.
Wie Sie die Kosten einer Privatpraxis vorher einschätzen und wann die Krankenkasse sie übernimmt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Psychotherapie.
Wenn die Kasse aufhört zu zahlen und Sie privat weitermachen
Für diesen Fall gibt es eine eigene Regel. Hat die Krankenkasse alle bewilligten Stunden bezahlt und Sie machen danach privat weiter, zählt das als neuer Beginn der Behandlung. Für die selbst bezahlten Stunden brauchen Sie deshalb ein neues Gutachten vom Gesundheitsamt oder eine neue Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, und zwar vor der ersten privat bezahlten Stunde.
Das überrascht viele, weil sich in der Therapie nichts ändert. Es bleiben dieselbe Praxis, dieselbe Diagnose und derselbe Plan. Für das Finanzamt zählt aber der Wechsel, wer bezahlt. Wer das Gutachten erst nach der ersten privat bezahlten Stunde holt, verliert den Abzug für diese Stunden.
Häufige Fragen
Reicht eine Überweisung, um Psychotherapie von der Steuer abzusetzen?
Nein, eine Überweisung reicht nicht, um Psychotherapie von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt verlangt ein Gutachten vom Gesundheitsamt oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Beides muss vor der ersten Stunde ausgestellt sein.
Kann ich das Gutachten für die Steuer nachreichen, wenn die Psychotherapie schon läuft?
Nein, ein Gutachten für die Steuer können Sie nicht nachreichen. Der Bundesfinanzhof hat 2015 entschieden, dass der Nachweis vor der Behandlung ausgestellt sein muss. Fehlt er am Anfang, ist der Steuerabzug für diese Behandlung verloren.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Krankheitskosten ohne Kinder?
Ohne Kinder liegt der Eigenanteil bei Krankheitskosten zwischen 5 und 7 Prozent der Einkünfte, gerechnet in Stufen. Bei 40.000 Euro Einkünften sind es zusammen 2.246,60 Euro. Ehepaare ohne Kinder, die gemeinsam veranlagt werden, tragen 4 bis 6 Prozent.
Muss ich Erstattungen der Versicherung bei den Therapiekosten abziehen?
Ja, Erstattungen ziehen Sie von den Therapiekosten ab. Absetzbar ist nur, was Sie selbst tragen. Erstattet Ihre private Krankenversicherung, eine Zusatzversicherung oder die Beihilfe einen Teil, tragen Sie nur den Rest in die Steuererklärung ein.
Brauche ich ein neues Gutachten, wenn ich die Psychotherapie nach der Kasse privat fortsetze?
Ja, für die privat fortgesetzte Psychotherapie brauchen Sie ein neues Gutachten. Das Gesetz zählt die Fortsetzung nach dem Ende der Kassenleistung als neuen Beginn. Holen Sie das Gutachten vor der ersten privat bezahlten Stunde.
Wie weit zurück kann ich Psychotherapiekosten von der Steuer absetzen?
Mit einer freiwilligen Steuererklärung setzen Sie Psychotherapiekosten bis zu vier Jahre rückwirkend ab. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem Sie bezahlt haben. Das Gutachten muss aber vor dem damaligen Beginn der Behandlung ausgestellt sein.
