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Psychiatrische Institutsambulanz, Zugang und Termin

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Eine psychiatrische Institutsambulanz ist eine Sprechstunde an einem Krankenhaus für Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung mehr brauchen als eine Praxis. Einen Termin bekommen Sie direkt bei der Ambulanz, eine Überweisung ist nicht Pflicht. Die Behandlung kostet Sie nichts. In einer akuten Krise rufen Sie den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

Ihre Zuzahlung für die Behandlung
0 Euro
§ 61 SGB V, Zuzahlungen, Stand 22. September 2026
Erneute Prüfung, ob Sie hingehören
nach 2 Jahren Behandlung
Anlage 1 zur Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 2 SGB V, Stand 30. April 2010
Notfalldienst der Ambulanz
auch außerhalb der Sprechzeiten
§ 5 der Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 2 SGB V, Stand 1. Juli 2010
Ein heller Wartebereich einer Klinikambulanz mit leeren Stühlen, großen Fenstern und Pflanzen.
Die Institutsambulanz gehört zum Krankenhaus und behandelt, ohne dass Sie aufgenommen werden. Bild: KI generiert.

Was eine psychiatrische Institutsambulanz ist

Eine psychiatrische Institutsambulanz, kurz PIA, ist eine Sprechstunde an der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses. Sie behandelt ambulant, Sie wohnen also weiter zu Hause. Erlaubt wird sie vom Zulassungsausschuss für Abteilungen, die von Fachärzten geleitet werden und eine Region versorgen, und für die Psychiatrie an Unikliniken.

Die Ambulanz ist für Menschen da, die eine Praxis allein nicht gut genug versorgen kann. Sie soll Aufenthalte im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen. Und sie soll eine Behandlung über lange Zeit ohne Bruch fortführen, weil dieselben Menschen Sie über Jahre begleiten.

Zugelassen wird nicht eine einzelne Ärztin, sondern die ganze Abteilung. Das Krankenhaus muss genug Fachleute und Räume bereitstellen.

Seit dem Jahr 2000 dürfen auch psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Krankenhäusern eine solche Ambulanz führen. Seit 2016 dürfen das auch Krankenhäuser und Abteilungen für Psychosomatik.

Wer in einer psychiatrischen Institutsambulanz behandelt wird

Behandelt werden Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf das Krankenhaus angewiesen sind. Auch wer zu weit von einer passenden Praxis entfernt wohnt, kann dort behandelt werden. Welche Erkrankungen und Regeln im Einzelnen gelten, legen die Krankenkassen, die Krankenhäuser und die Ärzteschaft gemeinsam in einer Vereinbarung fest.

Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Regeln, getrennt von denen für Erwachsene. Auch das prüft die Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu Beginn der Behandlung.

Nach zwei Jahren ununterbrochener Behandlung prüft die Ambulanz erneut, ob die Gründe noch bestehen. Ist das nicht mehr so, wechseln Sie zurück in eine Praxis. Die Ambulanz bereitet diesen Wechsel vor, statt die Behandlung plötzlich zu beenden.

So bekommen Sie einen Termin in der Institutsambulanz

Eine Überweisung ist für die Institutsambulanz nicht Pflicht. Meist kommt der Weg dorthin trotzdem über eine Empfehlung, etwa von der Station des Krankenhauses oder von einer Ärztin mit Praxis.

Kommen Sie von der Station, soll das erste Gespräch in der Ambulanz möglichst schon während des Aufenthalts stattfinden. So ist die Behandlung danach vorbereitet. Für Besuche in einem Alten- oder Pflegeheim gilt eine Ausnahme: Dafür braucht es die Überweisung einer Ärztin oder der Heimärztin.

Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt keine Termine in der Institutsambulanz. Sie melden sich direkt bei der Klinik.

  1. Eine Fachärztin oder die Station des Krankenhauses empfiehlt Ihnen die Institutsambulanz, wenn die Behandlung in einer Praxis nicht reicht.
  2. Sie melden sich direkt bei der Ambulanz der zuständigen Klinik, am Telefon oder an der Anmeldung.
  3. Das Team prüft zu Beginn, ob die Ambulanz für Sie zuständig ist, und hält das Ergebnis fest.
  4. Ist sie zuständig, beginnt die Behandlung durch das Team der Ambulanz.

Was die Behandlung in der Institutsambulanz kostet

Für die Behandlung selbst zahlen gesetzlich Versicherte nichts, wie bei jedem Arztbesuch. Zuzahlungen gibt es nur für bestimmte Dinge, etwa Medikamente, Heilmittel oder einen Aufenthalt im Krankenhaus.

Verschreibt Ihnen die Ambulanz ein Medikament, zahlen Sie dafür dieselbe Zuzahlung wie bei einem Rezept aus der Praxis. Eine eigene Gebühr nur für die Ambulanz gibt es nicht.

Privat Versicherte und Beamte klären vorher mit ihrer Versicherung oder Beihilfe, ob und wie viel diese zahlt.

Wer Sie in der Institutsambulanz behandelt

In der Ambulanz tragen Fachärzte die Verantwortung, für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychosomatik oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Mit ihnen arbeitet ein Team aus Psychologischen Psychotherapeutinnen, Pflegekräften, Sozialarbeitern sowie Ergo- und Physiotherapeuten.

  • genaue Untersuchung und psychologische Tests
  • Medikamente, abgestimmt in einem gemeinsamen Behandlungsplan
  • Hilfe im Alltag, auch mit Besuchen zu Hause
  • Gruppen, in denen Sie und Ihre Angehörigen viel über die Erkrankung erfahren
  • Psychotherapie nach den Regeln der Krankenkassen

Institutsambulanz, Praxis oder Sozialpsychiatrischer Dienst

Vier Stellen helfen ambulant, aber sie unterscheiden sich darin, wer sie trägt, wie Sie hinkommen und für wen sie da sind. Die Institutsambulanz gehört zum Krankenhaus und ist für Menschen da, die eine Praxis nicht gut genug erreicht. Die Praxis ist der übliche Weg, direkt oder über die Terminservicestelle. Die Hochschulambulanz gehört zur Uniklinik. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts berät ohne Hürden und kommt auch nach Hause, macht aber keine Psychotherapie.

Ambulante Hilfen bei seelischen Erkrankungen im Vergleich.
StelleWer sie trägtWie Sie hinkommenBesonderheit
Psychiatrische Institutsambulanzpsychiatrische Abteilung eines Krankenhausesmeist mit Empfehlung, Überweisung nicht Pflichtfür Menschen, die eine Praxis nicht gut genug erreicht
PraxisÄrztin oder Psychotherapeutin mit Kassenzulassungdirekt oder über die Terminservicestelle 116117übliche Versorgung ohne Krankenhaus
HochschulambulanzUniklinikmeist mit Überweisungverbindet Lehre, Forschung und Behandlung
Sozialpsychiatrischer DienstGesundheitsamtohne Voraussetzung, kostenlosBeratung und Besuche zu Hause, keine Psychotherapie

Die Institutsambulanz arbeitet nicht allein. Sie soll mit Praxen, Psychotherapeuten und anderen Einrichtungen in der Region zusammenarbeiten und Selbsthilfegruppen unterstützen. Was der Sozialpsychiatrische Dienst leistet, erklärt ein eigener Ratgeber.

Wählen Sie nach der Frage, die gerade drängt. Brauchen Sie eine lange, verlässliche Behandlung, spricht das für die Institutsambulanz. Brauchen Sie einen ersten Kontakt ohne Hürde, spricht das für den Sozialpsychiatrischen Dienst. Einen Überblick über alle Wege in einer Krise gibt der Ratgeber Hilfe in einer akuten seelischen Krise.

Häufige Fragen

Brauche ich für die psychiatrische Institutsambulanz eine Überweisung?

Nein, für die psychiatrische Institutsambulanz ist eine Überweisung nicht Pflicht. Meist kommt die Anmeldung trotzdem über eine Empfehlung der Station oder einer Praxis. Ob die Ambulanz für Sie zuständig ist, prüft sie zu Beginn selbst.

Wer darf in der psychiatrischen Institutsambulanz behandelt werden?

Die psychiatrische Institutsambulanz behandelt Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf das Krankenhaus angewiesen sind. Auch wer zu weit von einer passenden Praxis entfernt wohnt, kann hin. Ob das zutrifft, prüft die Ambulanz zu Beginn.

Was kostet die Behandlung in der psychiatrischen Institutsambulanz?

Die Behandlung in der psychiatrischen Institutsambulanz kostet gesetzlich Versicherte nichts. Zuzahlungen gibt es nur für Medikamente oder Heilmittel, die die Ambulanz verschreibt, wie bei einem Rezept aus der Praxis.

Was passiert nach zwei Jahren Behandlung in der Institutsambulanz?

Nach zwei Jahren ununterbrochener Behandlung prüft die Institutsambulanz, ob die Gründe noch bestehen. Ist das nicht mehr so, wechseln Sie zurück in eine Praxis, und die Ambulanz bereitet den Wechsel vor.

Hat die psychiatrische Institutsambulanz einen Notfalldienst?

Ja, die psychiatrische Abteilung muss auch für die Institutsambulanz außerhalb der Sprechzeiten einen Notfalldienst bereithalten. Ist ein Leben in Gefahr, wählen Sie trotzdem zuerst den Notruf 112.

Besucht die Institutsambulanz auch Menschen im Pflegeheim?

Ja, aber nur mit Überweisung. Für Besuche im Alten- oder Pflegeheim braucht die Institutsambulanz die Überweisung einer Ärztin oder der Heimärztin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 118 SGB V, Psychiatrische Institutsambulanzen, Bundesministerium der Justiz,
  2. Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  3. § 117 SGB V, Hochschulambulanzen, Bundesministerium der Justiz,
  4. Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V (PIA), GKV-Spitzenverband,
  5. Sozialpsychiatrischer Dienst, Bundesministerium für Gesundheit,
  6. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.