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Sozialpsychiatrischer Dienst, Hilfe vom Gesundheitsamt

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Der Sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt berät Menschen mit seelischen Erkrankungen und ihre Angehörigen, kostenlos und ohne Voraussetzung. Er kommt auch nach Hause. Auch Freunde und Nachbarn dürfen anrufen, wenn sie sich um jemanden sorgen. Bei Gefahr wählen Sie den Notruf 112. Zum Reden hilft die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

Ihre Kosten für die Beratung
0 Euro
gesund.bund.de, Sozialpsychiatrischer Dienst, Stand 15. April 2025
Was Sie vorher vorlegen müssen
nichts, keine Diagnose, keine Versicherung
gesund.bund.de, Sozialpsychiatrischer Dienst, Stand 15. April 2025
Wer sich melden darf
auch Angehörige, Freunde und Nachbarn
gesund.bund.de, Sozialpsychiatrischer Dienst, Stand 15. April 2025
Ein Mensch von hinten mit einer Mappe vor einer Wohnungstür in einem hellen Treppenhaus.
Der Sozialpsychiatrische Dienst berät kostenlos und kommt auch nach Hause. Bild: KI generiert.

Was der Sozialpsychiatrische Dienst für Sie tut

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und begleitet Menschen mit seelischen Erkrankungen oder einer Sucht. Er hilft auch ihren Angehörigen. Er kommt nach Hause, hilft in einer Krise und unterstützt im Alltag, etwa beim Ausfüllen von Anträgen.

Hausbesuche sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Reicht ein Gespräch am Telefon nicht, kommen die Fachleute zu Ihnen. Das hilft vor allem Menschen, die sonst schwer zu erreichen sind.

  • Beratung zu seelischen Erkrankungen, Sucht und ihren Folgen im Alltag
  • Besuche bei Menschen, die sich selbst nicht an eine Praxis wenden
  • Hilfe in einer Krise, auch zu Hause
  • Vermittlung an Praxen, Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Hilfe bei Anträgen und beim Kontakt mit Ämtern

Im Auftrag von Gerichten und Behörden schreibt der Dienst auch fachliche Stellungnahmen, etwa wenn es um eine rechtliche Betreuung geht. Das tut er nur auf Anfrage dieser Stellen, nicht auf Wunsch von Privatleuten.

Im Team arbeiten meist Psychiater, Sozialarbeiterinnen, Psychologen und Pflegekräfte, manchmal auch Ergotherapeuten. Manche Dienste beschäftigen auch Menschen, die selbst eine seelische Krise erlebt haben und andere beraten.

Wer sich an den Dienst wenden darf

Melden dürfen sich Betroffene selbst und alle, die sich um jemanden sorgen. Das sind etwa Angehörige, Freunde, Nachbarn, rechtliche Betreuer, Vermieter, der Arbeitgeber oder Ärzte. Sie müssen keine Voraussetzung erfüllen.

Der Dienst darf von sich aus Hilfe anbieten, wenn ihm jemand aus dem Umfeld eine Sorge meldet. Das unterscheidet ihn von Praxen und Kliniken. Dort beginnt die Hilfe erst, wenn der kranke Mensch selbst kommt.

Oft hilft der Dienst, wenn jemand den Kontakt zur Praxis verloren hat oder nach der Klinik Hilfe im Alltag braucht. Auch Angehörige, die nicht wissen, wie sie reagieren sollen, finden hier Rat.

Die Beratung hängt nicht von Ihrer Versicherung ab. Sie steht Ihnen offen, ob Sie gesetzlich, privat oder gar nicht versichert sind.

Wer den Dienst trägt

Der Sozialpsychiatrische Dienst gehört meist zum Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Jedes Bundesland regelt ihn in einem eigenen Gesetz. Deshalb heißt er nicht überall gleich, manchmal etwa Psychosozialer Dienst. Auch die Aufgaben unterscheiden sich in Einzelheiten.

Der Kern ist überall gleich: kostenlose Beratung und Hilfe in Krisen, nah an Ihrem Wohnort. Hinter dem Dienst steht eine alte Idee. Menschen mit seelischen Erkrankungen sollen dort Hilfe bekommen, wo sie leben, statt in eine Anstalt verlegt zu werden.

Für Sie ändert die Vielfalt der Gesetze wenig. Der Weg führt überall zuerst über das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort.

So finden Sie den Dienst in Ihrer Nähe

Zuständig ist der Dienst an Ihrem Wohnort. Welches Gesundheitsamt das ist, zeigt Ihnen die Suche nach Postleitzahl des Robert Koch-Instituts. Auch die Webseite Ihres Landkreises nennt den Dienst.

Meist melden Sie sich zuerst am Telefon. Sagen Sie kurz, worum es geht. Die Fachkraft bespricht mit Ihnen den nächsten Schritt, vom Termin in der Beratung bis zum Besuch zu Hause. Manche Gesundheitsämter haben auch eine Sprechstunde ohne Termin.

Außerhalb der Bürozeiten ist der Dienst meist nicht erreichbar. In manchen Bundesländern gibt es dafür eigene Krisendienste, in Berlin etwa den Berliner Krisendienst. Sonst hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.

  1. Suchen Sie den Dienst über die Postleitzahl-Suche des Robert Koch-Instituts oder die Webseite Ihres Landkreises.
  2. Rufen Sie dort an. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
  3. Sagen Sie kurz, worum es geht, ob um Sie selbst oder um einen anderen Menschen.
  4. Besprechen Sie den nächsten Schritt, vom Termin bis zum Besuch zu Hause.

Sozialpsychiatrischer Dienst, Institutsambulanz oder Krisendienst

Drei Stellen helfen in ähnlichen Lagen, aber auf verschiedene Weise. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat die kleinste Hürde. Er berät, besucht und vermittelt, behandelt aber nicht ärztlich und macht keine Psychotherapie. Die Institutsambulanz am Krankenhaus behandelt durch Fachärzte. Der Krisendienst fängt akute Lagen auch außerhalb der Bürozeiten auf.

Sozialpsychiatrischer Dienst, Institutsambulanz und Krisendienst im Vergleich.
StelleWer sie trägtWie Sie hinkommenWas sie leistet
Sozialpsychiatrischer DienstGesundheitsamtohne Voraussetzung, kostenlosBeratung, Besuche zu Hause, Vermittlung
Psychiatrische Institutsambulanzpsychiatrische Abteilung eines Krankenhausesmeist mit Empfehlungärztliche und psychotherapeutische Behandlung
Krisendienstje nach Bundesland verschiedenam Telefon, oft ohne VoraussetzungGespräch in der Krise, teils mit Einsatz vor Ort

Im Alltag ergänzen sich die drei. Der Dienst begleitet Sie über längere Zeit, die Ambulanz behandelt, der Krisendienst hilft nachts und am Wochenende. Was die Institutsambulanz leistet, erklärt ein eigener Ratgeber.

Wissen Sie nicht, welche Stelle passt, ist der Sozialpsychiatrische Dienst ein guter erster Kontakt. Er schickt Sie bei Bedarf weiter und lässt Sie mit der Suche nicht allein. Einen Überblick über alle Nummern in einer Krise gibt der Ratgeber Hilfe in einer akuten seelischen Krise.

Wenn Sie sich um einen anderen Menschen sorgen

Sie dürfen den Dienst auch anrufen, wenn nicht Sie selbst betroffen sind, sondern jemand in Ihrer Nähe. Erzählen Sie, was Ihnen aufgefallen ist. Der Dienst entscheidet mit Ihnen, wie es weitergeht, bis hin zu einem Besuch bei dem Menschen.

Der Dienst stellt keine Diagnose und behandelt nicht. Er schätzt die Lage ein und vermittelt weiter, etwa an eine Praxis oder eine Institutsambulanz. Auch Sie selbst als Angehörige berät er, unabhängig vom kranken Menschen.

Die Fachleute des Dienstes haben Schweigepflicht. Was Sie erzählen, geben sie ohne Ihre Zustimmung nicht weiter, außer in den wenigen Fällen, die das Gesetz erlaubt.

Häufige Fragen

Was kostet der Sozialpsychiatrische Dienst?

Der Sozialpsychiatrische Dienst kostet Sie nichts. Sie müssen keine Voraussetzung erfüllen und brauchen keine Überweisung, keine Diagnose und keine Versicherung.

Dürfen auch Angehörige den Sozialpsychiatrischen Dienst anrufen?

Ja, auch Angehörige, Freunde und Nachbarn dürfen den Sozialpsychiatrischen Dienst anrufen. Der Dienst berät auch dann, wenn der kranke Mensch selbst noch keinen Kontakt will, und kann ihm von sich aus Hilfe anbieten.

Kommt der Sozialpsychiatrische Dienst auch nach Hause?

Ja, Besuche zu Hause sind ein wichtiger Teil der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Reicht ein Gespräch am Telefon nicht, kommen die Fachleute zu Ihnen.

Wie finde ich den Sozialpsychiatrischen Dienst in meiner Nähe?

Zuständig ist der Sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort. Sie finden ihn über die Suche nach Postleitzahl des Robert Koch-Instituts oder über die Webseite Ihres Landkreises.

Macht der Sozialpsychiatrische Dienst auch Psychotherapie?

Nein, der Sozialpsychiatrische Dienst berät, begleitet und vermittelt, macht aber keine Psychotherapie. Für eine Behandlung schickt er Sie an eine Praxis, eine Institutsambulanz oder eine Klinik weiter.

Schreibt der Sozialpsychiatrische Dienst auch Gutachten?

Ja, aber nur im Auftrag von Gerichten oder Behörden, etwa wenn es um eine rechtliche Betreuung geht. Für Privatleute schreibt der Sozialpsychiatrische Dienst keine Gutachten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialpsychiatrischer Dienst, Bundesministerium für Gesundheit,
  2. § 118 SGB V, Psychiatrische Institutsambulanzen, Bundesministerium der Justiz,
  3. Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG), Land Niedersachsen,
  4. Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz,
  5. Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  6. Sozialpsychiatrischer Dienst, Bezirksamt Mitte von Berlin,
  7. Psychiatrie-Enquête, Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (1975), Deutscher Bundestag,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.