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Komplexversorgung für schwer seelisch Erkrankte

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Die Komplexversorgung hilft Erwachsenen mit einer schweren seelischen Erkrankung, die Familie, Wohnen oder Beruf nicht mehr allein schaffen. Eine feste Ärztin oder Psychotherapeutin plant die ganze Behandlung, ein Netz aus mindestens 10 Fachleuten arbeitet mit. Bei Gefahr wählen Sie den Notruf 112. Zum Reden hilft die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

Größe des Netzes
mindestens 10 Ärzte und Psychotherapeuten
G-BA, Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Erwachsene, Stand 21. August 2025
Erster Termin im Netz
in der Regel innerhalb von 7 Werktagen
G-BA, Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Erwachsene, Stand 21. August 2025
Eigene Regeln für junge Menschen
bis zum Ende des 21. Lebensjahres
G-BA, Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche, Stand 3. Oktober 2026
Vier Menschen besprechen sich an einem runden Holztisch, auf dem Tisch Notizblöcke, Wasserflaschen und Tassen.
In der Komplexversorgung stimmen sich mehrere Fachleute über Ihre Behandlung ab. Bild: KI generiert.

Was die Komplexversorgung ist

Wer schwer seelisch erkrankt ist, braucht oft mehrere Hilfen zugleich. Eine Ärztin verschreibt Medikamente, eine Psychotherapeutin behandelt, dazu kommen Ergotherapie oder Pflege zu Hause. Oft sprechen diese Stellen nicht miteinander. Die Komplexversorgung ändert das. Eine feste Bezugsperson plant die ganze Behandlung und stimmt sie mit allen ab.

Die Regeln dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss im September 2021 beschlossen. Er legt fest, was die Krankenkassen bezahlen. Seit Oktober 2022 gibt es das Angebot, zuletzt geändert wurden die Regeln im August 2025.

Früher liefen Behandlung, Ergotherapie und andere Hilfen oft nebeneinander her. Niemand behielt den Überblick. Termine wurden doppelt gemacht, und in einer Krise war unklar, wer zuerst hilft.

Für wen die Komplexversorgung gedacht ist

Gedacht ist sie für Erwachsene mit einer schweren seelischen Erkrankung, die wichtige Teile ihres Lebens nicht mehr allein schaffen. Gemeint sind etwa Familie, Wohnen, Beruf oder der Kontakt zu anderen Menschen. Es geht um Verläufe, die mehrere Fachrichtungen zugleich brauchen.

Wichtig ist nicht allein die Diagnose. Wichtig ist, wie stark die Erkrankung Ihren Alltag einschränkt. Auch eine Erkrankung, die zeitweise besser wird und dann wieder schwer verläuft, kann dazugehören.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Ende des 21. Lebensjahres gibt es eigene, ähnliche Regeln. Sie wurden im März 2024 beschlossen. Für eine einzelne, gut behandelbare Erkrankung reicht meist die übliche Behandlung in der Praxis.

Wer im Netz der Komplexversorgung arbeitet

Im Mittelpunkt steht Ihre Bezugsperson. Das ist eine Ärztin oder ein Psychotherapeut aus dem Netz. Sie schreibt mit Ihnen einen Plan für die ganze Behandlung. Eine zweite Person hilft bei der Organisation, etwa mit Terminen. Sie kommt aus der Soziotherapie, der Ergotherapie oder der Pflege.

Das Netz besteht aus mindestens 10 Ärzten und Psychotherapeuten. Sie kommen aus Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik oder Neurologie. Dazu kommt ein Vertrag mit mindestens einer Klinik und mit Fachleuten für Ergotherapie, Soziotherapie oder Pflege zu Hause.

  • Fachärzte für Psychiatrie oder für Neurologie
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Fachärzte für Psychosomatik
  • Ergotherapie, Soziotherapie und psychiatrische Pflege zu Hause
  • eine Klinik für den Fall, dass Sie aufgenommen werden müssen

Soziotherapie ist ein Baustein unter mehreren. Eine Fachkraft hilft Ihnen dabei, verordnete Hilfen auch zu nutzen. Die Kasse zahlt dafür höchstens 120 Stunden in drei Jahren für dieselbe Erkrankung.

Die Fachleute des Netzes besprechen Ihren Verlauf regelmäßig gemeinsam. Ihre Teilnahme ist freiwillig. Möchten Sie nicht mitmachen, bleibt Ihnen die übliche Behandlung offen.

So kommen Sie in die Komplexversorgung

Sie können sich direkt an eine Praxis aus dem Netz wenden. Oder jemand überweist Sie, etwa Ihre Ärztin, Ihre Psychotherapeutin, der Sozialpsychiatrische Dienst, eine Institutsambulanz oder ein Krankenhaus. Einen ersten Termin im Netz bekommen Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Institutsambulanz erkennen den Bedarf oft als Erste. Sie begleiten Menschen über lange Zeit. Ob es in Ihrer Nähe ein Netz gibt, sagt Ihnen Ihre Praxis oder die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Landes.

Vom ersten Kontakt bis zur gemeinsamen Behandlung
  1. Kontakt

    Sie melden sich bei einer Praxis aus dem Netz, oder eine Praxis, der Dienst oder eine Klinik überweist Sie.

  2. Erstes Gespräch

    Im ersten Termin klärt die Praxis mit Ihnen, ob die Komplexversorgung passt.

  3. Bezugsperson

    Eine Ärztin oder ein Psychotherapeut wird Ihre Bezugsperson und schreibt mit Ihnen den Plan.

  4. Gemeinsame Behandlung

    Alle Beteiligten stimmen sich ab, statt jeder für sich zu arbeiten.

Was anders ist als in der üblichen Behandlung

In der üblichen Behandlung sprechen Praxis, Klinik und andere Therapien nicht immer miteinander. Oft tragen Sie selbst die Informationen von Termin zu Termin. In der Komplexversorgung übernimmt das die Bezugsperson mit der Hilfe für die Organisation.

Das hilft vor allem in einer Krise, wenn schnell mehrere Fachleute gebraucht werden. Eine gut abgestimmte Behandlung soll auch Aufenthalte im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen. Ob das gelingt, untersucht der Gemeinsame Bundesausschuss. Einen ersten Bericht dazu gab es im Januar 2024, das Endergebnis steht noch aus.

Der wichtigste Unterschied ist die Größe des Teams: In der Komplexversorgung arbeiten mindestens 10 Fachleute zusammen, und eine Person hält alles zusammen.

Komplexversorgung und übliche Behandlung im Vergleich.
MerkmalÜbliche BehandlungKomplexversorgung
Wer alles abstimmtmeist Sie selbsteine feste Bezugsperson
Wer beteiligt istmeist eine Praxis, manchmal weitere Therapienein Netz aus mindestens 10 Ärzten und Psychotherapeuten
Hilfe bei der Organisationmeist keineeine eigene Fachkraft für Termine und Abläufe

Wenn es Ihnen wieder besser geht

Schaffen Sie Ihren Alltag wieder weitgehend allein, wechseln Sie zurück in die übliche Behandlung. Die Bezugsperson bespricht den Wechsel mit Ihnen. Sie beendet die Behandlung nicht plötzlich.

Wird es schlimmer, holt das Netz schnell weitere Fachleute dazu oder vermittelt Sie in eine Klinik. Sie müssen nicht jede Übergabe selbst organisieren. Genau das ist der Kern der Komplexversorgung.

  1. Die Bezugsperson bespricht mit Ihnen, ob Sie Ihren Alltag wieder allein schaffen.
  2. Klappt das, werden nach und nach weniger Fachleute gebraucht.
  3. Die übliche Behandlung übernimmt, und Ihre bisherige Bezugsperson bleibt für Fragen erreichbar.

Wird es später wieder schwerer, können Sie erneut in die Komplexversorgung kommen.

Häufige Fragen

Wer kann mich in die Komplexversorgung überweisen?

In die Komplexversorgung überweisen können Ärztinnen und Psychotherapeuten, der Sozialpsychiatrische Dienst, Institutsambulanzen und Krankenhäuser. Sie können sich auch direkt an eine Praxis aus dem Netz wenden.

Für wen ist die Komplexversorgung gedacht?

Die Komplexversorgung ist für Erwachsene mit einer schweren seelischen Erkrankung gedacht, die Familie, Wohnen oder Beruf nicht mehr allein schaffen. Für eine einzelne, gut behandelbare Erkrankung reicht meist die übliche Behandlung in der Praxis.

Wer plant meine Behandlung in der Komplexversorgung?

In der Komplexversorgung plant eine feste Bezugsperson Ihre ganze Behandlung, eine Ärztin oder ein Psychotherapeut. Eine zweite Fachkraft aus Soziotherapie, Ergotherapie oder Pflege hilft bei Terminen und Abläufen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin in der Komplexversorgung?

Einen ersten Termin in einer Praxis des Netzes sollen Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen bekommen. Das sieht der Gemeinsame Bundesausschuss so vor. Bei Gefahr für Ihr Leben wählen Sie den Notruf 112.

Gibt es die Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche?

Ja, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Ende des 21. Lebensjahres gibt es eigene, ähnliche Regeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie im März 2024 beschlossen.

Ist die Teilnahme an der Komplexversorgung freiwillig?

Ja, die Teilnahme an der Komplexversorgung ist freiwillig. Möchten Sie nicht mitmachen, bleibt Ihnen die übliche Behandlung in der Praxis offen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Komplexversorgung: Koordinierte Versorgung für schwer psychisch erkrankte Erwachsene, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Schwer psychisch erkrankte Versicherte erhalten koordinierte Hilfe durch Ärzte- und Therapeutennetz, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Richtlinie zur Komplexbehandlung schwer psychisch Kranker nicht beanstandet, Deutsches Ärzteblatt,
  6. Evaluation der Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. § 37a SGB V, Soziotherapie, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von KI

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.