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Traumaambulanz nach einer Gewalttat, schnelle Hilfe

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Nach einer Gewalttat hilft eine Traumaambulanz schnell und kostenlos. Die ersten beiden Sitzungen bekommen Sie ohne Antrag, insgesamt bis zu 15, als Kind oder Jugendlicher bis zu 18. Die erste Sitzung muss innerhalb von 12 Monaten stattfinden. Bei Gefahr wählen Sie den Notruf 112. Zum Reden hilft die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

Frist für die erste Sitzung
12 Monate nach der Tat
§ 32 SGB XIV, Psychotherapeutische Frühintervention, Stand 3. Oktober 2026
Sitzungen ohne vorherigen Antrag
die ersten 2
§ 11 Absatz 4 und 5 SGB XIV, Stand 3. Oktober 2026
Sitzungen insgesamt
bis zu 15, als Kind bis zu 18
§ 34 SGB XIV, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang, Stand 3. Oktober 2026
Der Eingang eines modernen Klinikgebäudes im Tageslicht mit Glastüren, Bäumen und einer Bank davor.
Die ersten beiden Sitzungen in der Traumaambulanz bekommen Sie ohne Antrag. Bild: KI generiert.

Was eine Traumaambulanz ist und wer sie bezahlt

Eine Traumaambulanz hilft Menschen kurz nach einer Gewalttat, und auch ihren Angehörigen. Sie bietet eine frühe psychotherapeutische Hilfe an. Das Ziel ist, dass aus dem Erlebten keine dauerhafte seelische Erkrankung wird.

Bezahlt wird die Traumaambulanz von der Sozialen Entschädigung. Das ist ein Teil des Sozialrechts für Menschen, die durch eine Gewalttat zu Schaden gekommen sind. Seit 2024 regelt sie ein eigenes Gesetz, das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs. Es hat das frühere Opferentschädigungsgesetz abgelöst.

Traumaambulanzen gehören meist zu einer Klinik, oft zu einer Uniklinik. Bezahlt wird nur eine Ambulanz, die einen Vertrag mit der zuständigen Behörde hat. Manche behandeln nur Kinder und Jugendliche, andere nur Erwachsene.

Den Weg dorthin zeigt oft die Polizei, eine Hilfsorganisation für Opfer oder die Notaufnahme. Sie dürfen die Traumaambulanz aber auch selbst anrufen. Eine Karte mit Ambulanzen nach Bundesland und Alter bietet die Seite traumaambulanzen.de. Sie ist noch im Aufbau und zeigt noch nicht alle Ambulanzen. Auch der WEISSE RING hilft bei der Suche.

Wer nach einer Gewalttat Anspruch hat

Als Gewalttat zählt ein absichtlicher, rechtswidriger Angriff auf einen Menschen. Auch schwere seelische Gewalt zählt, wenn jemand absichtlich und rechtswidrig über Ihren freien Willen bestimmt.

Das Gesetz nennt Beispiele für solche schwere Gewalt. Dazu gehören sexuelle Gewalt, Menschenhandel, Stalking, Geiselnahme und Erpressung mit Gewalt. Taten von ähnlicher Schwere zählen genauso.

Anspruch haben nicht nur die Menschen, denen die Tat selbst geschah. Auch diese Menschen können in die Traumaambulanz kommen:

  • Angehörige, etwa Eltern, Kinder oder Geschwister
  • Hinterbliebene, wenn ein Mensch durch die Tat gestorben ist
  • nahestehende Menschen, die von der Tat oder ihren Folgen direkt betroffen waren

Die Tat muss in Deutschland geschehen sein, oder auf einem deutschen Schiff oder Flugzeug. Für Taten im Ausland gelten andere Regeln.

Wie Sie schnell einen Termin bekommen

Für die ersten beiden Sitzungen brauchen Sie keinen Antrag. Die Behörde bezahlt sie sogar dann, wenn sich später zeigt, dass Sie keinen Anspruch haben. Den Antrag stellen Sie spätestens nach der zweiten Sitzung. Die Fachleute der Behörde helfen Ihnen dabei, man nennt sie Fallmanagement.

Wichtig ist eine Frist. Die erste Sitzung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Tat stattfinden. Für Angehörige und Hinterbliebene zählen die 12 Monate ab dem Tag, an dem sie von der Tat erfahren haben.

Von der Tat bis zur ersten Sitzung
  1. Ambulanz anrufen

    Sie oder ein Mensch Ihres Vertrauens melden sich bei einer Traumaambulanz in Ihrer Nähe, ohne Antrag.

  2. Erste Sitzungen

    Die ersten beiden Sitzungen finden statt, auch wenn noch nichts entschieden ist.

  3. Antrag stellen

    Spätestens nach der zweiten Sitzung stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde. Das Fallmanagement hilft Ihnen.

  4. Weitere Sitzungen

    Liegen die Voraussetzungen vor, folgen weitere Sitzungen, insgesamt bis zu 15, für Kinder und Jugendliche bis zu 18.

Wie viele Sitzungen die Traumaambulanz übernimmt

Erwachsene bekommen bis zu 15 Sitzungen, Kinder und Jugendliche bis zu 18. Die ersten 5 Sitzungen, bei Kindern die ersten 8, dienen dem Kennenlernen und der ersten Hilfe. Die Fachleute klären, ob Sie eine längere Behandlung brauchen. Sie helfen in der Krise und erklären, welche Reaktionen nach einer Gewalttat häufig sind.

Danach kommen bis zu 10 weitere Sitzungen dazu, wenn sie nötig sind und die Behörde Ihren Anspruch bestätigt hat. Hat die Behörde 2 Wochen nach Ihrem Antrag noch nicht entschieden, dürfen die weiteren Sitzungen trotzdem beginnen. Dafür muss die Ambulanz der Behörde vorher melden, dass Sie dringend Hilfe brauchen.

Die Zahlen für Erwachsene und für Kinder unterscheiden sich so: 5 und 15 Sitzungen gegenüber 8 und 18 Sitzungen, die Frist von 12 Monaten gilt für alle.

Sitzungen in der Traumaambulanz für Erwachsene und für Kinder.
WerSitzungen zum KennenlernenSitzungen insgesamtFrist für die erste Sitzung
Erwachsene, Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende5bis zu 1512 Monate nach der Tat oder dem Erfahren davon
Kinder und Jugendliche8bis zu 1812 Monate nach der Tat oder dem Erfahren davon

Reichen die Sitzungen nicht, geht die Behandlung in einer Psychotherapie weiter. Die bezahlt dann die Krankenkasse oder, bei bleibenden Folgen der Tat, weiter die Soziale Entschädigung. Was Sie tun können, wenn Sie schwer belastet sind und mehrere Hilfen brauchen, erklärt der Ratgeber Komplexversorgung.

Wie es nach den ersten Sitzungen weitergeht

Das Fallmanagement der Behörde begleitet Sie durch das ganze Verfahren. Es prüft, welche weiteren Hilfen für Sie infrage kommen. Das kann eine längere Psychotherapie sein, Hilfe für Arbeit und Alltag, eine Rente bei bleibendem Schaden oder eine Entschädigung. Diese Hilfen gibt es aber erst, wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat.

Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort. Sie heißt meist Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales. Welche Behörde das ist, ist in jedem Bundesland anders geregelt.

  1. Sie oder das Fallmanagement stellen spätestens nach der zweiten Sitzung den Antrag.
  2. Die Behörde prüft, ob das Gesetz die Tat als Gewalttat zählt.
  3. Liegt sie vor, folgen weitere Sitzungen und andere Hilfen der Sozialen Entschädigung.
  4. Reichen die Sitzungen nicht, hilft das Fallmanagement Ihnen beim Weg in eine Psychotherapie.

Was die Traumaambulanz Sie kostet

Die Sitzungen kosten Sie nichts. Die Soziale Entschädigung zahlt, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das gilt schon für die ersten beiden Sitzungen, bevor über Ihren Antrag entschieden ist.

Stellt sich später heraus, dass Sie keinen Anspruch haben, bleiben die ersten beiden Sitzungen trotzdem kostenlos. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Zurückzahlen müssen Sie nichts.

Die Ambulanz rechnet direkt mit der Behörde ab. Sie bekommen keine Rechnung und müssen kein Geld vorstrecken.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Traumaambulanz sofort einen Antrag?

Nein, für die ersten beiden Sitzungen in der Traumaambulanz brauchen Sie keinen Antrag. Sie melden sich direkt dort. Den Antrag stellen Sie spätestens nach der zweiten Sitzung, und das Fallmanagement der Behörde hilft Ihnen dabei.

Wie schnell nach der Tat muss ich in die Traumaambulanz?

Die erste Sitzung in der Traumaambulanz muss innerhalb von 12 Monaten nach der Tat stattfinden. Für Angehörige zählt der Tag, an dem sie davon erfahren haben. Kommt die Belastung erst später, zählen die 12 Monate ab ihrem Beginn.

Wer außer den Opfern selbst darf in die Traumaambulanz?

Auch Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Menschen dürfen in die Traumaambulanz, wenn die Tat sie direkt belastet hat. Das gilt besonders nach einer Tat, durch die ein Mensch gestorben ist.

Wie viele Sitzungen bezahlt die Traumaambulanz?

Erwachsene bekommen in der Traumaambulanz bis zu 15 Sitzungen, Kinder und Jugendliche bis zu 18. Die ersten 5 oder 8 Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der ersten Hilfe. Danach folgen bis zu 10 weitere, wenn die Behörde den Anspruch bestätigt.

Zählt auch seelische Gewalt wie Stalking?

Ja, das Gesetz zählt auch schwere seelische Gewalt, wenn sie absichtlich und rechtswidrig ist. Es nennt Stalking, Menschenhandel, Geiselnahme und Erpressung mit Gewalt ausdrücklich als Beispiele. Taten von ähnlicher Schwere zählen genauso.

Muss ich die ersten Sitzungen zurückzahlen, wenn ich keinen Anspruch habe?

Nein, die ersten beiden Sitzungen in der Traumaambulanz bleiben kostenlos, auch wenn sich später zeigt, dass Sie keinen Anspruch haben. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XIV, Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch, Soziale Entschädigung, Bundesministerium der Justiz,
  2. § 13 SGB XIV, Opfer von Gewalttaten, Bundesministerium der Justiz,
  3. § 32 SGB XIV, Psychotherapeutische Frühintervention, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 33 SGB XIV, Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen, Bundesministerium der Justiz,
  5. § 11 SGB XIV, Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen, Bundesministerium der Justiz,
  6. Schnelle Hilfen: Traumaambulanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  7. traumaambulanzen.de, Übersicht der Traumaambulanzen und Versorgungsbehörden in Deutschland, Projekt CONNECTION,
  8. § 34 SGB XIV, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang, Bundesministerium der Justiz,
  9. § 31 SGB XIV, Leistungen in einer Traumaambulanz, Bundesministerium der Justiz,
  10. Opfer-Telefon 116 006, WEISSER RING e.V.,
  11. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.