So finden Sie eine Praxis, die Ihre Sprache spricht
Die Arztsuche unter 116117.de und die Suchen der Psychotherapeutenkammern der Länder lassen sich nach Sprachen filtern. Schon in der Trefferliste sehen Sie, in welchen Sprachen eine Praxis außer Deutsch behandelt.
Die Terminservicestelle achtet bei der Vermittlung am Telefon nicht auf Ihre Sprache. Nutzen Sie deshalb zuerst die Suche mit Sprachfilter und rufen Sie die Praxen direkt an.
Fragen Sie beim Anruf genau nach. In welcher Sprache findet die Behandlung statt? Arbeitet die Praxis mit festen Dolmetschern, und kostet Sie das etwas? Eine Sprache in der Trefferliste heißt noch nicht, dass die Praxis neue Patientinnen und Patienten aufnimmt.
Auch eine deutschsprachige Praxis muss Sie nicht ablehnen, weil Ihr Deutsch noch nicht fließend ist. Manche Praxen behandeln in einfacher Sprache, mit Bildkarten oder mit einem Dolmetscher, den Sie mitbringen. Klären Sie das offen beim ersten Kontakt.
Hier finden Sie Praxen in Ihrer Sprache
- Arztsuche unter 116117.de mit Filter nach Sprachen
- Suche der Psychotherapeutenkammer Ihres Bundeslandes
- Migrationsberatungsstellen und Gesundheitsämter vor Ort, die oft eigene Listen führen
- Psychosoziale Zentren, wenn Sie geflüchtet sind oder Folter oder Gewalt erlebt haben
Wer den Dolmetscher bei einer Psychotherapie bezahlt
Die Krankenkasse muss einen Dolmetscher bei einer Psychotherapie in aller Regel nicht bezahlen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart 2018 entschieden. Die Begründung: Die Therapeutin kann die Arbeit eines Dolmetschers fachlich weder anleiten noch verantworten, deshalb gehört sie nicht zur Behandlung.
Für Geflüchtete gilt in den ersten 36 Monaten ein anderes Gesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz. Es sichert die Behandlung akuter Erkrankungen. Zusätzlich kann das Sozialamt die Kosten für einen Dolmetscher übernehmen, es muss aber nicht. In der Praxis lehnen Sozialämter solche Anträge oft ab oder bewilligen nur einen Teil der Stunden.
Nach 36 Monaten Aufenthalt bekommen Geflüchtete Leistungen ähnlich wie gesetzlich Versicherte. Für den Dolmetscher gilt dann meist dasselbe wie bei der Krankenkasse.
Wer den Dolmetscher zahlt, hängt also von Ihrer Lage ab. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt in der Regel niemand. In den ersten 36 Monaten nach der Flucht kann das Sozialamt zahlen. Ein Psychosoziales Zentrum stellt oft selbst kostenlos einen Dolmetscher.
| Ihre Lage | Wer den Dolmetscher bezahlt |
|---|---|
| gesetzlich versichert | in der Regel niemand, so das Sozialgericht Stuttgart 2018 |
| geflüchtet, in den ersten 36 Monaten | das Sozialamt, wenn es zustimmt, oft nur teilweise |
| geflüchtet, nach 36 Monaten | meist niemand, wie bei gesetzlich Versicherten |
| Hilfe über ein Psychosoziales Zentrum | oft das Zentrum selbst, kostenlos, soweit Plätze frei sind |
Was Psychosoziale Zentren für Geflüchtete leisten
Psychosoziale Zentren beraten und behandeln Menschen, die Krieg, Folter oder schwere Gewalt erlebt haben. Der Bundesverband der Psychosozialen Zentren verbindet sie bundesweit. Auf seiner Website finden Sie das nächstgelegene Zentrum.
Viele Zentren stellen Ihnen kostenlos eine Dolmetscherin zur Seite, weil sie das aus eigenen Mitteln bezahlen und nicht über die Krankenkasse. Manche haben dafür eigene Gruppen von Sprachmittlern, auf die auch Praxen zurückgreifen können.
Nach eigenen Angaben gehören rund 50 Zentren zum Bundesverband. Sie liegen meist in größeren Städten und sind ungleich über die Länder verteilt. Auf dem Land ist der Weg dorthin oft weit, und die Nachfrage ist vielerorts größer als das Angebot. Melden Sie sich deshalb früh an, und suchen Sie gleichzeitig eine Praxis mit Kassenzulassung.
In vier Schritten zur Psychotherapie in Ihrer Sprache
Diese Schritte nutzen die üblichen Suchwege und die Psychosozialen Zentren gleichzeitig.
- Suchen Sie mit dem Sprachfilter auf 116117.de und in der Suche Ihrer Psychotherapeutenkammer nach Praxen in Ihrer Sprache.
- Rufen Sie mehrere Praxen an und fragen Sie nach freien Terminen für die Sprechstunde und nach den Kosten für einen Dolmetscher.
- Wenden Sie sich zusätzlich an ein Psychosoziales Zentrum, besonders wenn Sie geflüchtet sind oder Gewalt erlebt haben.
- Klären Sie die Kosten für einen Dolmetscher schriftlich mit Ihrer Krankenkasse oder, in den ersten 36 Monaten Ihres Aufenthalts, mit dem Sozialamt.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und bekommen keine Leistungen für Asylbewerber?
Die Krankenkasse muss den Dolmetscher in der Regel nicht bezahlen. Fragen Sie trotzdem schriftlich nach, ob sie freiwillig zahlt.
Bekommen Sie seit weniger als 36 Monaten Leistungen für Asylbewerber?
Beantragen Sie die Kosten für den Dolmetscher beim Sozialamt.
Wenden Sie sich an ein Psychosoziales Zentrum, das oft kostenlos einen Dolmetscher stellt.
Wie Sie auch ohne Sprachfilter über Sprechstunde und Terminservicestelle einen Platz finden, steht im Ratgeber Psychotherapieplatz finden.
Zahlt die Kasse eine Privatpraxis, wenn keine Praxis Ihre Sprache spricht?
Allein die Sprache ändert nichts an den Regeln der Kostenerstattung. Die Kasse bezahlt eine Privatpraxis nur, wenn Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung überhaupt keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden. In welcher Sprache Sie behandelt werden möchten, spielt dafür keine Rolle.
Eine Privatpraxis, die in Ihrer Sprache behandelt, kommt nur infrage, wenn sie approbiert ist, also staatlich als Psychotherapeutin zugelassen, und ihre Weiterbildung abgeschlossen hat. Schreiben Sie auch bei der Suche nach einer Praxis in Ihrer Sprache jede Anfrage mit Datum, Praxis und Antwort auf.
Wie der Antrag auf Kostenerstattung abläuft, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Psychotherapie.
Warum Angehörige nicht übersetzen sollten
Ein Familienmitglied oder das eigene Kind übersetzen zu lassen, liegt nahe, weil es nichts kostet. Fachverbände raten davon ab. Die Schweigepflicht der Praxis gilt nicht für mitgebrachte Angehörige. Die Übersetzung ist nicht neutral. Und Kinder können durch schwere Gesprächsthemen überfordert werden.
Bringen Sie wenn möglich eine ausgebildete Sprachmittlerin mit, oder lassen Sie sich eine über die Praxis oder ein Psychosoziales Zentrum vermitteln. Manche Praxen und Zentren haben dafür feste Listen, andere organisieren im Einzelfall einen Dolmetscher per Video.
Häufige Fragen
Finde ich über 116117 eine Psychotherapeutin, die meine Sprache spricht?
Ja, über die Arztsuche auf 116117.de finden Sie Psychotherapeutinnen in Ihrer Sprache, denn sie lässt sich nach Sprachen filtern. Die Terminvermittlung am Telefon achtet dagegen nicht auf die Sprache. Rufen Sie die gefundenen Praxen deshalb direkt an.
Muss die Krankenkasse einen Dolmetscher für meine Psychotherapie bezahlen?
Nein, die Krankenkasse muss einen Dolmetscher für die Psychotherapie in aller Regel nicht bezahlen. Das Sozialgericht Stuttgart hat 2018 entschieden, dass die Arbeit eines Dolmetschers nicht zur Behandlung gehört.
Wer bezahlt den Dolmetscher bei einer Psychotherapie für Geflüchtete?
In den ersten 36 Monaten nach der Flucht kann das Sozialamt den Dolmetscher bezahlen, muss es aber nicht. Oft bewilligt es nur einen Teil. Danach gilt meist dasselbe wie bei gesetzlich Versicherten. Psychosoziale Zentren stellen oft kostenlos einen Dolmetscher.
Was ist ein Psychosoziales Zentrum, und kostet es etwas?
Ein Psychosoziales Zentrum berät und behandelt Menschen, die Krieg, Folter oder schwere Gewalt erlebt haben, oft mit kostenlosem Dolmetscher. Die Nachfrage ist vielerorts größer als das Angebot, melden Sie sich deshalb früh an.
Darf mein Kind bei meiner Psychotherapie für mich übersetzen?
Davon raten Fachverbände ab. Die Schweigepflicht der Praxis gilt nicht für Angehörige, die Übersetzung ist nicht neutral, und Kinder können durch schwere Themen überfordert werden. Bringen Sie besser eine ausgebildete Sprachmittlerin mit.
